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Gast
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Danke ql2/99! Das meinte ich. Also gehe ich davon aus, dass man I.d.R. mitteln darf? Dann muss man nur noch klären wie es um den max. Bewehrungsgrad steht. Der ist eigentlich nicht zu mitteln oder?
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Naja würde schon sagen, dass der Bewehrungsgrad sich aus der gemittelten Bewehrung ergibt.
Alles andre macht in meinen Augen keinen Sinn. Also du rechnest mit 25-12,5. Verlegst die Bewehrung. Stellst fest "huups Loch". schiebst die verlegte Bewehrung entsprechend. Stückzahlmäsig bleibt es im Verteilungsbereich gleich. Dann passt es. |
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wenn, wie beschrieben, die zulagen voll angerechnet werden können, ist für den nachweis die summe, und nicht der mittelwert, aus grundbewehrung und zulagen massgeblich. der mittelwert gilt für staffelung, wie im regelwerk definiert - bewehrung im relevanten bereich, aber mit verschiedenen abständen/durchmessern. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Na dann gilt halt die Summe oder der Mittelwert für den Bewehrungsgrad. Ich denke, dass das schon sehr überzeugend erklärt wurde. Vielen Dank an dieser Stelle!
Allerdings bin ich anderer Meinung was die Maximalbegrenzung des Bewehrungsgrads auf 2% angeht. Wenn man sich den theoretischen Hintergrund durchliest, gehe ich nicht davon aus, dass man da mitteln darf. |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Erleuchte uns doch bitte mit Quelle =)
Folgende Benutzer bedankten sich: Badoo
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So war das natürlich gemeint. War nur zu faul, die Skizzen entsprechend zu erzeugen... |
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