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Nein, wo soll denn da ein Widerspruch sein?
Bei einer Staffelung im Durchstandsbereich ist die gestaffelte Bewehrung nun mal nicht ausreichend verankert, bei einer Auswechselung, wenn sie richtig konstruiert ist, dagegen schon. Die Auswechselung ergänzt ja im Prinzip nur die durch die Öffnung verloren gegangene Bewehrung, vereinfacht in der Regel in dem beidseitig die geschnittene Bewehrung zusätzlich eingelegt wird. Und nein, die Regelung bezüglich der Staffelung (DAfStb-Heft 600, zu 6.4.4. (1) - in meinem letzten Post hatte ich fälschlicher Weise zu 6.5.5 (1) geschrieben) kam nicht erst mit der Neuauflage 2020 "dazu". Die in #77635 zitierte Passage aus DAfStb-Heft 600, zu 6.4.4 (1) war so auch schon in der 1. Auflage des Heftes aus dem Jahr 2012 enthalten. Also keine Änderung an dieser stelle bezüglich des Bewehrungsgrades. Ansonsten würde ich als Aufsteller in diesem Fall mit DIN EN 1991-1-1, 6.4.4 (1) argumentieren, wenn der Prüfer den Bewehrungsgrad anzweifeln würde (Hervorhebungen im Zitat von mir): Die Norm selbst redet hier also von Mittelwerten. |
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Na der Widerspruch ist doch trotzdem da. Ob du das Staffelung nennst oder wie auch immer, interessiert die Platte nicht. Warum darf ich nicht mitteln bei einer Staffelung im Bereich 3d ? Und ich hatte ja auch schon zuvor gefragt warum eigentlich 3d? Das dritte d ist außerhalb des kritischen Rundschnitts. Kann ich da alles an erf. Bewehrung reinknallen und dann mitteln ? Wären wir dann nicht bei deiner angeführten "Rosinenpickerei", die ja eben doch nicht möglich sein soll ?
vielleicht fehlt mir auch noch etwas, aber m.E. gibt es da Widersprüche |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Ohne jetzt im Detail alles selbst nochmal nachzulesen.
Die 3d stammen wohl aus Versuchen, wie alles, was mit dem Durchstanznachweis zu tun hat. Und die erforderliche Bewehrung vollständig innerhalb des letzten "D" außerhalb des kritischen Rundschnittes zu packen, wird nicht funktionieren. Bei einer Staffelung im Sinne der Norm enden die gestaffelten Eisen innerhalb des Durchstanzbereiches und wären somit nicht ausreichend verankert und dürfen somit nicht berücksichtigt werden. Wenn dem nicht so wäre, hätte man auch keine Staffelung. |
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Wieso ? Die Staffelung meint über die Verlegebreite unterschiedliche Bewehrungsgehälter. Da muss jetzt nicht zwangsläufig ein Stoß /"Ende" sein. Die Erklärung ist für mich jetzt nicht plausibel bzw. "warum soll bei einer Staffelung nicht gemittelt werden dürfen ?"
Und meinetwegen ist dann halt ein Großteil im 3. d verbaut. Das macht die Sache nicht gerade sinniger. Es geht mir also nur um den Sinn des Ganzen. Das ist erstmal nicht plausibel für mich. Siehe auch S.48 im Heft 600 1. Auflage: Die Umlagerungsmöglichkeit bezieht sich allein auf das Biegemoment. Sie ist daher im Bereich des Durchstanzens bei Einzelstützen nicht anwendbar." |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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"Die Staffelung meint über die Verlegebreite unterschiedliche Bewehrungsgehälter"
sicher? oder so? "Bei einer Staffelung im Sinne der Norm enden die gestaffelten Eisen innerhalb des Durchstanzbereiches" Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Es spielt doch gar keine Rolle.. Entweder mitteln oder halt nicht mitteln. Es geht nicht um Stoß oder nicht Stoß.
Mitteln nicht erlaubt, wenn gestoßen wird, macht keinen Sinn. Entweder Stöße funktionieren grundsätzlich oder sie funktionieren nicht. |
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