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Ob das eine staffelung im Sinne der norm ist .... grundbewehrung +Zulage ist für mich eine staffelung gemäß zugkraftdeckung.
Aber es gibt ja auch verschiedene Möglichkeiten der Interpretation. |
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Natürlich ist das eine Staffelung im Sinne der Norm und im Sinne einer Zugkraftdeckung. Die Verankerung erfolgt aber innerhalb des Durchstanzbereichs, weshalb die entsprechende Bewehrung beim Bewehrungsgrad nicht berücksichtigt werden darf.
Wenn die Zulagen aber außerhalb des Durchstanzbereichs verankert sind, darf dann auch mit dem Mittelwert gerechnet werden. Ansonsten gilt das Bild oben rechts. Anhänge:
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Letzte Änderung: von saibot2107.
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Oder je näher ich nach striefenverfahren der Stütze komme, desto mehr obere Bewehrung brauche ich = Möglichkeit zu Staffeln
Und somit ist die verteilbreite gemeint... aber je nach lesart |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Jetzt habe ich verstanden, was Du mit "Staffelung" meinst. Du meinst die Staffelung der Stababstände über die Breite. Wenn Du mit Deiner Interpretation recht hättest, worauf würde sich dann DIN EN 1992-1-1 6.4.4 (1) - Erläuterung zum Bewehrungsgrad - beziehen. Dort ist ganz klar vom "Mittelwert unter Berücksichtigung einer Plattenbreite entsprechend der Stützenabmessung zuzüglich 3d pro Seite" die Rede. In Heft 600 gibt es hierzu keine direkte Einschränkungen, was die Autoren sicherlich gemacht hätten, wenn sie das so gemeint hätten. Wenn die Staffelung der Stababstände im Durchstanzbereich keine "Mittelung" zulässt, welche Bewehrungsanordnung sollte denn dann eine Mittelung zulassen? Und wie gesagt: Der Abschnitt des Heft 600 bezüglich der Staffelung war auch schon in der Ausgabe von 2012 vorhanden. In Heft 599 wird die Bewehrung im Bemessungsbeispiel explizit als Mittelwert über die Plattenbreite berücksichtigt... |
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Ja deshalb war das für mich widersprüchlich. Ich finde das nicht in der 1. Auflage heft 600..
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Seite 100 Mitte - oder meintest du was anderes ?
Folgende Benutzer bedankten sich: Badoo
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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