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Hallo Herr Lehmann,
das heißt nichts anderes, als das alle aus den anderen Bundesländern (und von außerhalb Deutschlands) in Bayern statische Nachweise abgeben dürfen, sobald sie in ihrem Bundesland als Nachweisberechtigter (oder wie auch immer heißen mag) eingetragen sind. Und das richtig geile in Bayern ist, das man die Überwachung wegschieben und einem dritten übergeben kann (geht bei uns in Hessen nicht). Gruß Stefan |
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Es gab mal eine Liste von der Bundesingenieurkammer, da konnte man sehen wer was wo anerkennt. (Nur finden kann ich sie grade nicht...)
In Bayern muss man die Bauüberwachung nichtmal weiter schieben - du musst Sie per se gar nicht machen. (Die Übereinstimmung muss wenn erforderlich der PI bestätigen) Wenn es kein PI gibt, dann halt nicht ![]() Egal wie gut die Hochschulausbildung wird, ich halte 5 Jahre in der Praxis für absolut nötig. Die Listeneintragung befähigt dazu, eventuell dass 4-Augenprinzip für Gebäude der GK1-3 nicht anwenden zu müssen. (Das wird oftmals auch stark missbraucht - Krieterienkatalog) Das sollte man dann schon bischen Erfahrung mitbringen... Wenn bei uns in Bayern geprüft wird, kann auch jeder aufstellen. Noch bischen "Literatur": www.bayika.de/de/aktuelles/meldungen/202...ne-Staatszeitung.php bingk.de/kammerrecht/ Beste Grüße Ps: Ich such mal dieses PDF noch. Das ist es zwar nicht... aber egal: ikbaunrw.de/kammer-wAssets/docs/Antraege...2-02-01_Original.pdf Here we go!: ing-sn.de/wp-content/uploads/2020/07/Geg...Anerkennung-qTWP.pdf Für Hessen hatte ich irgendwo auch mal ne Liste, wen die anerkennen... Hab dann schnell beschlossen, da auf keinen Fall was zu machen! =) |
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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oh!
die jüngere tabelle zeigt, hessen hat den protektionismus aufgegeben? kann das wahr sein, oder gibt´s da noch fußangeln? Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Hallo Markus, die Fußangel die es in Hessen gibt ist die Verpflichtung zur Überwachung in statischer Hinsicht. Zu Baubeginnsanzeige musst du ein Formular abgeben, dass die 11 Kriterienpunkte zur Prüfbefreiung gegeben sind und das du die Baustelle in statischer Hinsicht überwachst. So will es Hessen Das heißt ohne Überwachung, die du selbst verantworten musst, ist es prüfpflichtig. Gruß Stefan
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So denken viele aber das gibt die BayBO nicht her! |
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Warum? Nur weil da steht, dass der Nachweis von einem Nachweisberechtigten erbracht werden muss? Gab es ernsthaft schon Fälle, bei denen vom Amt ei Verfahren eingeleitet wurde, weil ein Bauherr für Gebäudeklasse 1 und 2 eine geprüfte Statik vorgelegt hat, die von einem nicht qualifizierten Tragwerksplaner aufgestellt wurde? Davon aber unabhängig, bei gewissenhafter Anwendung des Kriterienkatalogs dürfte ein Großteil der Gebäude ohnehin eigentlich prpfpflichtig sein, da IMHO außergewöhnliche Lasten (in Form von Amprall) in den seltesten Fällen ausgeschlossen werden kann. Und wenn zukünftig der EC8 für die Erdbebenbdmessung verpflichtend wird (sofern man ihn nicht schon als aRdT als verpflichtend ansieht), dürfte auch on mehr Fällen eine Erdbebenbemessumg notwendig werden, was ebenfalls zur prüfpflicht führt... |
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