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Listeneintragung Nachweisberechtigt 05 Mai 2023 07:21 #78786

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Ob es zusätzlich zu den bauaufsichtlich genehmigungspflichtigen Bauvorhaben privatrechtliche Beauftragungen häufig in Bayern kommt ist eher ein Nebenkriegsschauplatz.

Naja ich denke ihr kennt jetzt meine politische Meinung :) One Love und ein schönes Wochenende Allen!

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Letzte Änderung: von Badoo.

Listeneintragung Nachweisberechtigt 05 Mai 2023 07:25 #78787

Das Prüfen ist der lange Arm der Bauaufsicht und ist mit Ausnahme von NRW nicht privatrechtlich.

 
Achso ich dachte das privatrechtliche Prüfen gibts nur in NRW...

Kannst du das beurteilen? ob die privatrechtlichen Prüfungen in Bayern nur ein "Nebenkriegsschauplatz" sind?

Ja die politische Meinung hab ich erkannt: "Alles was nicht in deinem Sinne läuft ist kacke"

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Letzte Änderung: von ql2/99.

Listeneintragung Nachweisberechtigt 05 Mai 2023 07:32 #78788

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Bevor ich immer weiter aus dem nähkästchen plaudere und auf dich eingehe, möchte ich doch bitten, dass du auch mal meine Fragen beantwortest. Es geht hier nicht um Befindlichkeiten sondern konkrete Fragen.

Und du fragst mich stattdessen wie das mengenverhältnis zwischen  privatrechtlichen PI-Beauftragungen und bauaufsichtlichen in Deutschland ist. Soll ich das noch darlegen ? 

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Letzte Änderung: von Badoo.

Listeneintragung Nachweisberechtigt 05 Mai 2023 07:40 #78789

In Hessen handelt es sich auch um privatrechtliche Verträge.
Bin mir jetzt nicht sicher, wie es in anderen Bundesländern ist, aber gem. der HPPVO müssen Prüfberechtigte und Prüfsachverständige über eine Haftpflichtversicherung verfügen, deren Versicherungsbedingungen so ausgestaltet sein müssen, dass die Haftungssumme je Schadensfall von mindestens je 500.000 Euro mindestens zweimal im Jahr zur Verfügung steht.
So ganz ohne Haftung kann - in Hessen - der Prüfer also nicht sein, sonst wäre ja eine Pflicht für eine Versicherung nicht erforderlich.
Ansonsten kann der Prüfer, afaik, auch ganz schnell in die Haftung geraten, nämlich immer dann, wenn er ggfs. fehlende Nachweise mal eben schnell selbst überprüft und nicht vom eigentlichen Aufsteller abfordert. Dadurch wird der Prüfer rechtlich nämlich zum Aufsteller und übernimmt für diesen Part selbstverständlich die volle Haftung; deshalb sagt mein Chef immer: "Ich bin Prüfer, kein Aufsteller", wenn bei der Prüfung auffällt, das ein wichtiger Nachweis nicht geführt wurde und fordert diesen immer vom Aufsteller an.

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Listeneintragung Nachweisberechtigt 05 Mai 2023 07:49 #78790

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Na dann frag mal deinen Prüfer wie oft die Versicherung schon eingesprungen ist.

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Listeneintragung Nachweisberechtigt 05 Mai 2023 08:01 #78791

Na dann frag mal deinen Prüfer wie oft die Versicherung schon eingesprungen ist.
Was für eine seltsame Frage, hängt ja wohl ziemlich von der Qualität seiner Arbeit ab. Ich weiß aber, dass er alles tut, um aus der Haftung draußen zu bleiben, wozu eben auch gehört, dass fehlende Nachweise nachgefordert werden. Oder das der Aufsteller an anderer Stelle aufgefordert wird, zu bestimmten Aspekten schriftlich Stellung zu beziehen, damit dokumentiert ist, dass 1. der Prüfer danach gefragt hat und 2. der Aufsteller sich darüber Gedanken gemacht hat. Zumindest eine grobe Fahrlässigkeit ist dann schon mal vom Tisch, wenn es doch zu einem Schaden kommen sollte.

Auch in meiner nun schon fast 20-jährigen Berufslaufbahn gab es erst einmal einen Fall, bei dem möglicher Weise (ich weiß es nicht genau, war damals noch Berufsanfänger und in solche Vorgänge nicht eingebunden) die Versicherung einspringen musste. Da ging es allerdings weniger um einen tatsächlich statischen Fehler als vielmehr um einen Fehler bei der Umsetzung der Statik in die Bewehrungspläne und einen Ausschreibungsfehler. Für eine ca. 800 m lange Winkelstützwand wurden für den vertikalen Schenkel in der Bewehrungsplanung als Grundbewehrung u-förmig gebogene Matten eingesetzt, die horizontale Zulagen erhalten haben. War an sich eine schöne Sache, da die Bewehrungsarbeiten deutlich vereinfacht wurden. Leider hatten wir beim Zeichnen nur übersehen, das wir bei jeder Matte - überspitzt gesagt - 49,9% Verschnitt verursacht haben, weil niemand die Schneideskizzen überprüft hat. Da der immense Verschnitt natürlich auch nicht ausgeschrieben war, hatte der Bauherr die Mehrkosten für den Verschnitt bei uns geltend gemacht. Ich weiß, dass der Vorgang der Versicherung gemeldet wurde, wie es ausging, weiß ich aber nicht.

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