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Listeneintragung Nachweisberechtigt 05 Mai 2023 06:51 #78780

Den PI in die Verantwortung und Haftung miteinzubeziehen ist eine gute Forderung.
Wie das rechtlich  umsetzbar ist in Deutschland steht auf einem anderen Blatt.

Das 4-Augen-Prinzip ist an sich schon vernünftig, denn jedem kann mal in Fehler passieren.

Und es gibt ja dann auch noch Firmen, die vom Verkauf ihrer Produkte leben (Fertighäuser, Hallen, etc.).
Die haben natürlich ein sehr großes Interesse daran kostenminimiert zu arbeiten.
Da wird auf die "angestellten" Statiker ein enormer Druck aufgebaut, sehr schnell zu arbeiten und
wenig Materiall zu verbauen. So mancher Nachweis wird da dann einfach vernachlässigt.
("Ist ja meist eh nicht maßgebend" und "haben wir schon immer so gemacht, braucht man nicht Nachweisen).
Ein PI hat es mal so kommentiert "In Schulnoten halt eine 4-".

Ohne 4-Augen-Prinzip könnte recht schnell aus einem "gerade noch ausreichend" ein "mangelhaft" werden.
Als unschönes internationales Beispiel, verweise ich mal auf das letzte Erdbeben in der Türkei.


 

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Listeneintragung Nachweisberechtigt 05 Mai 2023 06:53 #78781

Ui, Ui, Ui,

jetzt sind die Prüfingenieure/Sachverständigen für Standsicherheit schuld an allem? Hängt sie auf, die Taschenvollmacher.
Jetzt mal Spaß beiseite, die Kollegen (keine Gegner oder gar Feinde) haben, außer bei Sonderbauten, auch Haftung wie die Aufsteller am Hacken ( Haftung ). Und ich habe bisher auch noch keinen PI gehabt der 25€ pro Seite bekommen hat, hier bei uns in Hessen bekommen sie 112€/h inkl. Umsatzsteuer. Ich hatte das Glück selbst bei einem dieser "Halsabschneider" gearbeitet zu haben und was da auf den Tisch kam, da muss man sagen, dass es war besser das da nochmals jemand geschaut hat. Wie es ql2/99 beschrieben hat ist es meiner Meinung nach, man muss mit dem Kollegen PI arbeiten und nicht gegen ihn und bei GK1 bis 3 ist man sowieso alleine im Boot (außer der Kriterienkatalog sagt was anderes). Die Sichtweisen sind vielleicht etwas anders, aber am Schluss wollen wir alle dasselbe >> Die Kiste muss stehen!
Gruß Stefan
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Listeneintragung Nachweisberechtigt 05 Mai 2023 06:57 #78782

  • Badoo
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Sorry dass ich widerspreche. Der Prüfing übernimmt in den allermeisten Fällen keine Haftung (da i d.R. nicht privatrechtlich beauftragt). Und ich habe ja erläutert, dass ein Abschaffen des Prüfprinzips auch mit strengeren Reglementierungen auf der Planerseite einher gehen sollte und ohnehin wird... muss man ja vorsichtiger sein, wenn kein Zweiter mehr raufguckt ...

Nochmal die Frage: Wieso dürfen meine vietnamesischen Freunde nicht prüfen, aber zeichnen und rechnen ist okay ? Wieso verstößt die HOAI gegen EU-Recht, jedoch aber nicht die Gebührenordnung der PI ? Wenn ich das verstanden habe, dann glaube ich euch, dass alles rechtens läuft :)

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Letzte Änderung: von Badoo.

Listeneintragung Nachweisberechtigt 05 Mai 2023 07:06 #78783

Keine Haftung ist falsch, es war lange Zeit strittig bzw "juristisch nicht klar" ob man die PIs PRIVATRECHTLICH dran bekommt.
Ich meine es gibt eine Urteil vom BGH - Fazit:"privatrechtlicher Vertrag"

Was das Thema im "Auftrag der Baubehörde" angeht ist das natürlich anders - hier gilt die Amtshaftung, aber auch das befreit den PI nicht völlig von der Haftung... grob fahrlässig etc. und da ist man schnell....

Könntest du das mal mit einem Beispiel hinterlegen, wie das mit den strengeren Reglementierungen funktionieren soll?
Müssen dann mindestens 2 Ingenieure mit Listeneintragung im Büro sitzen? - kontrolliert dann der eine den andren ? :D

Das gute ist doch, dass die Prüfung unabhängig sein soll... (Mir ist schon klar, dass es auch hier Abhängigkeiten geben kann)

beste Grüße

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Listeneintragung Nachweisberechtigt 05 Mai 2023 07:11 #78784

  • Badoo
  • Badoos Avatar
Das Prüfen ist der lange Arm der Bauaufsicht und ist mit Ausnahme von NRW nicht privatrechtlich. Der Zollfahnder haftet auch nicht dafür, wenn er einen Menschen nicht erwischt, welcher das Kokain über die Grenze gebracht hat.

Das Prüfen ist nicht unabhängig. Genauso wenig wie das Aufstellen. Beide Parteien kriegen ihre Projekte von Bauherren zugeschoben.

Das alles beantwortet aber nicht meine Fragen, die ich zuletzt gestellt hatte. Wenn man die sinnvoll beantwortet, können wir über die "Reglementierung" sprechen. Die Dinge gehören zusammen:

wieso dürfen die Vietnamesen planen, aber prüfen nicht ? Wieso ist das Prüfen heilig und geschützt , aber der Tragwerksplaner ist kein geschützter Beruf ? Wieso muss es eine GEBÜHRENstelle für PIs geben, aber die HOAI verstößt gegen EU-Recht ?

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Letzte Änderung: von Badoo.

Listeneintragung Nachweisberechtigt 05 Mai 2023 07:17 #78785

Das Prüfen ist der lange Arm der Bauaufsicht und ist mit Ausnahme von NRW nicht privatrechtlich.
 
Also in Bayern... wird ziemlich viel privatrechtlich geprüft... nähhhhhhmlich alles, was kein Sonderbau ist...

 

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