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Hallo Statiker Kollegen,
ich bin in der Liste "Nachweisberechtige für Standsicherheit" in Bayern eingetragen, aber kein Mitglied in der Kammer. Jetzt habe ich ein Bauvorhaben in NRW berechnet, dass geprüft wird. Der Prüfingenieur hat mich aufgefordert die Mitgliedschaft in einer Ing.-Kammer nachzuweisen. Dies wurde hinterfragt, denn in Bayern reicht die Listeneintragung und die Eintragung anderer Bundesländer wird auch in Bayern anerkannt. Jetzt dachte ich dies wäre auch in anderen Bundesländern der Fall. Es hat sich dann herausgestellt, dass man in NRW nicht mal eine Statik erstellen darf und beim Prüfer vorlegen, wenn man nicht in eine Ingenieur-Kammer eingetragen ist, dies gilt nämlich als Ordnungswidrigkeit. Ist dies auch in anderen Bundesländern der Fall, dass man nicht mal eine geprüfte Statik vorlegen darf, wenn man nicht ein Mitglied in einer Kammer ist, dies wäre mir neu. Vielen Dank für jede Antwort. Ich denke es wäre für jeden hilfreich für jedes Bundesland eine Info zu bekommen. Grüße Patrick S. Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses; so ist nun die Liebe die Erfüllung des Gesetzes.
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Jedes Bundesland hat hierzulande in diesen
Angelegenheiten seine eigenen Vorstellungen und Vorschriften, leider, man könnte es ändern, tut es aber bisher nicht. Man muss sich halt durchfragen....... |
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Letzte Änderung: von galapeter97.
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in hessen darfst du "goanix".
von schleswig-holstein hab ich gerüchteweise (?) ähnliches gehört. das wurde aber schon früher ausgiebig diskutiert. da ich schon einige bundesländer bautechnisch bereichert habe, schaue ich vorher in deren bauordnung und frag im zweifel bei der unteren bauaufsichtsbehörde: irgendwann klappt das dann auch. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Hallo s.patrick,
wenn du eingetragener Statiker bist, und Statiken verantwortest, dann kannst du dich doch auch die Liste deines Bundeslandes einfach eintragen lassen. Denn auch in Bayern hast du deine Tätigkeit als Tragwerksplaner nachzuweisen. Wenn du also die Tätigkeit nachweisen kannst (und das solltest du können, da du bereits eingetragen bist und es sonst schlichtweg nicht wärst), dann steht einer normalen Mitgliedschaft in der Kammer deines Bundeslandes auch nichts im Wege (kostet halt Gebühren - aber die Statiken wirst du wahrscheinlich nicht umsonst machen wollen)... |
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Hallo S.Patrick,
da sind die Kollegen der Ingenieurkammer in NRW ganz weit nach vorne gesprungen und haben da was in die Bauordnung eintragen lassen was vor allem den "Teilzeit-Statikern" zu schaffen macht. Der Ansatz ist nicht schlecht, die Mitglieder der Kammer zu schützen (vor was auch immer). Aber der §54 der Bauordnung in NRW sagt es klar aus: Und damit bist du raus, wenn du nicht deine Kammerbeiträge ordentlich zahlst Hier bei mir in Hessen musst du "nur" einen Eintrag in der hessischen Liste der Nachweisberechtigten haben, aber er muss eingetragen sein, Eintragungen irgendwo anders zählen nichts! Hier in Hessen würdest du ganz normal geprüft (mit oder ohne Kammereintrag). Gruß Stefan Anhänge:
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Das Thema NRW hatten wir schon mal und ist sehr speziell.
Ich kenne es aus den meisten Bundesländern so: - Statik aufstellen darf jeder - Befreiung von der Prüfpflicht bei "einfachen" Bauvorhaben wenn du als vorlageberechtigter für Standsicherheit eingetragen bist, falls nicht muß ein Prüfingenieur prüfen In NRW mußt du als "qualifizierter Tragwerksplaner" eingetragen sein sonst darfst du keine Statik aufstellen, selbst wenn ein Prüfingenieur prüft, Studium bzw. Habitilatition reicht nicht aus. Das ist die größte Lachnummer.
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