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Listeneintragung Nachweisberechtigt

Re: Listeneintragung Nachweisberechtigt

29 Sep. 2022 09:11
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Was ist hiermit ?
 
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Re: Listeneintragung Nachweisberechtigt

29 Sep. 2022 09:30
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Im § 54 der BauO NRW steht auch:

Eintragungen anderer Länder gelten im Land Nordrhein-Westfalen, soweit diese auch die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer oder einer Ingenieurkammer nachweisen können. § 67 Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend.

Als Kammermitglied darfst du fast überall.
Ich bin zusätzlich noch in die Liste in Schleswig-Holstein eingetragen. Im Zuge der der Dienstleistungsfreiheit ist das nicht mehr zeitgemäß.    
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Re: Listeneintragung Nachweisberechtigt

29 Sep. 2022 10:00
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In SH ist eher das Problem (immer noch so?), dass der Aufsteller bei prüfbefreiten Bauwerke die Konstruktionsabnahmen durchführen und bestätigen muss.

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Re: Listeneintragung Nachweisberechtigt

29 Sep. 2022 10:45 - 29 Sep. 2022 10:46
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@DeO
Ja, das stimmt! Was bringt diese Bescheinigung, außer Statiker von auswärts abzuschrecken ?  
Was ist wenn ich nur die Statik mache! Welcher Umfang ist unter ".....überwacht die Bauausführung...." zu verstehen ?
Ich kann doch nur stichprobenartig kontrollieren. Ich kann doch nicht vor jeder Betonage die Bewehrung abnehmen.
Das Bodengutachten liegt vor, Erdbauer bestätigt den verdichteten Boden mittels Protokoll und der BU bestätigt den fachgerechten Einbau der Bewehrung und Betonage und die anderen Baustoffe auf Übereinstimmung mit der Statik. 
Wenn es zu Bauschäden kommt ist es doch erst einmal ein zivilrechtliches Problem zwischen Bauherrn und BU u, ggf. Statiker.
Das Bauamt ist doch außen vor.    
Letzte Änderung: 29 Sep. 2022 10:46 von HerrLehmann.
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Re: Listeneintragung Nachweisberechtigt

29 Sep. 2022 11:26
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Hallo,
Das Bodengutachten liegt vor, Erdbauer bestätigt den verdichteten Boden mittels Protokoll und der BU bestätigt den fachgerechten Einbau der Bewehrung und Betonage und die anderen Baustoffe auf Übereinstimmung mit der Statik. 
Wenn es zu Bauschäden kommt ist es doch erst einmal ein zivilrechtliches Problem zwischen Bauherrn und BU u, ggf. Statiker.
Das kann man so sehen. Aber wenn der Schadensfall mal da ist, können sich die beteiligten Unternehmer ggf. aus der Affäre ziehen indem sie die GmbH & Co. KG abwickeln. Dann gibt's nur noch den Statiker, und der hat eine Haftpflichtversicherung. Da freut sich jeder Anwalt.
Was bringt diese Bescheinigung, außer Statiker von auswärts abzuschrecken ?  
Das sehe ich auch so.

Gruß
mmue

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Re: Listeneintragung Nachweisberechtigt

29 Sep. 2022 14:34 - 29 Sep. 2022 14:50
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Das hört sich schon mal gut an,
dass man zumindest die Statik in anderen Bundesländern aufstellen darf, 
außer natürlich in NRW.
(Zumindest reicht es in NRW aus, die Mitgliedschaft seiner örtlichen Ing.-Kammer nachzuweisen)
Bis auf 4 wird die Listeneintragung in den anderen Bundesländern anerkannt.
In Hessen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt (Liste für Berufshaftpflicht)
darf man die Statik aufstellen, man ist aber nicht befreit von der Prüfpflicht bei "kleinen" Bauvorhaben.
In Schleswig-Holstein will man sich wahrscheinlich nicht eintragen lassen,
weil man bei den "kleinen" Bauvorhaben für die Bauüberwachung verantwortlich ist.

Ich habe noch diese Liste gefunden, weiß nicht ob die noch aktuell ist:
ing-sn.de/wp-content/uploads/2020/07/Geg...Anerkennung-qTWP.pdf

Dankeschön für die Hinweise.
Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses; so ist nun die Liebe die Erfüllung des Gesetzes.
Letzte Änderung: 29 Sep. 2022 14:50 von s.patrick.

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