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Listeneintragung Nachweisberechtigt

Re: Listeneintragung Nachweisberechtigt

05 Mai 2023 14:55
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Hallo zusammen,die Ingenieurkammern sollen sich vorerst um diese Punkte kümmern:- Abschaffung der Inländerdiskriminierung bei den Nachweisberechtigten ( Ist das bei Prüfingenieuren auch so?)
- Erstellen einer Abrechnungsstelle für die Aufsteller wie bei Prüfingenieuren
Das Vier-Augen-Prinzip ist OK, da wir (Aufsteller und Prüfingenieure) in einem Boot sitzen, aber die Gleichstellung muss auch im Inland funktionieren!
Ansonsten immer zur Wahl gehen oder sich in der Politik (unsere Rentner-Statiker) engagieren,damit unser Beruf mehr Respekt bekommt, den bei unserem Beruf geht es um Standsicherheit, d. h. um öffentliche Sicherheit.Man könnte zu diesem Thema auch Romane schreiben, aber wir müssen irgendwo anfangen.
 PS: Momentan habe ich leider keine Zeit für die Politik, da ich Geld verdienen muss (Familie).Gruß
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Re: Listeneintragung Nachweisberechtigt

05 Mai 2023 15:19 - 05 Mai 2023 15:19
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Danke Andy! Schön dass mal einer mir beipflichtet
Letzte Änderung: 05 Mai 2023 15:19 von Badoo.

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Re: Listeneintragung Nachweisberechtigt

19 Mai 2024 05:34
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Ich hatte mit kürzlich mit jemandem von der Bayerischen Ingenieurekammer über das Thema unterhalten.
In Bayern muss man als Tragwerksplaner als Nachweisberechtigung einen Listeneintrag bei der Kammer haben. Das wird aber seltenst von den  Bauaufsichtsbehörden überprüft, die haken nur ab. Die Alternative, dass man einen Standsicherheitsnachweis prüfen lässt, weil der Nachweisersteller nicht nachweisberechtigt ist, besteht in Bayern nicht. In Ing.-Büros reicht es, wenn der "leitende Ingenieur" nachweisberechtigt ist.  Alles andere führt sonst zu Ordnungswidrigkeiten. Ist ja bei Juristen, Architekten und Ärzten nicht anders...

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Re: Listeneintragung Nachweisberechtigt

19 Mai 2024 09:04 - 19 Mai 2024 09:05
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Bezüglich der Eintragungsvoraussetzungen stimme ich dir zu (Andy), diese sind willkürlich und zeugen vom Misstrauen in die Qualität der Lehre an den Hochschulen, weil man einem Bauingenieur damit nur sagt, dass was du gelernt hast, ist zwar schön, hat aber nix mit der Praxis zu tun. Diese Annahme stimmt zwar in weiten Teilen, aber dann sollte man dies nicht per Gesetz manifestieren und an den Hochschulen weiter so machen, sondern dort die Bildung auf ein Niveau heben, welches dazu befähigt nach erfolgreicher Absolvierung des STUDIUMS sein Grundrecht der freien Berufswahl auszuüben. Ein Handwerksmeister der eine Meisterschule besucht hat, darf nach erfolgreichem Absolvieren dieser auch einen Meisterbetrieb gründen. Bezüglich der Abrechnungsstelle muss ich jedoch entschieden widersprechen. Wir brauchen nicht noch eine Bürokratenstelle, die uns schlimmstenfalls auch noch sagt, wie viel wir maximal nehmen dürfen für unsere Arbeit. So etwas entscheidet der Markt und der wiederum bestimmt sich über die Qualität und den Preis.
Letzte Änderung: 19 Mai 2024 09:05 von detlef.

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Re: Listeneintragung Nachweisberechtigt

19 Mai 2024 11:13
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Hallo Detlef,
ich weiß ja nicht wie in Bayern eingetragen wird, aber die Regelung bei uns in Hessen ist klar. Drei Jahre Tätigkeit in der Tragwerksplanung und dann kann man sich eintragen lassen (was auch vernünftig ist). Den Vergleich mit dem Meisterbrief ist zutreffend, aber da haben die Meister auch schon drei Jahre als Geselle gearbeitet (Maurer, Stahlbetonbauer und Zimmerleute). Dies führt dazu daß die Theorie aus der Ausbildung ergänzt und mit der Meisterschule noch verbessert wurde. Das Studium (vor allem ohne vorherige Ausbildung) reicht nicht um direkt zu starten, denn das müssten die Kunden ausbaden und das kann nicht im Sinne der Gesellschaft sein (eigene Meinung). Wenn jemand einen direkten Start als Ingenieur machen will, kann dies ja tun und muss die aufgestellten Nachweise halt prüfen lassen (ist auch gut für die Eintragung).
Ansonsten ist mir egal ob mit Abrechnungsstelle oder nicht. 
Gruß Stefan 

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Re: Listeneintragung Nachweisberechtigt

19 Mai 2024 11:21
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Was heißt das?
 

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