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Listeneintragung Nachweisberechtigt 21 Mai 2024 05:56 #81671

Anbei noch ein Link zur Prüfpflicht bzw. Prüffreihet, bzw. falls überhaupt ein Kriterienkatalog ausgefüllt werden muss:

www.bayika.de/bayika-wAssets/docs/beratu...auVorlV_anlage_2.pdf

Generell von der Prüfpflicht befreit sind
- Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 sowie
- nicht oder nur zum vorübergehenden Aufenthalt einzelner Personen bestimmte eingeschossige Gebäude mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und nicht mehr als 1600 m² Fläche.

Damit fallen schonmal die normalen 1+2-Familienhäuser raus und auch ein erheblicher Teil diverser Hallen.
IBL - Statik+Denkmalpflege+Bauphysik+Holzschutz

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Listeneintragung Nachweisberechtigt 21 Mai 2024 06:11 #81672

Richtig ist mitunter:
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-62a
Da kann man das so rauslesen...
Wo sollte aber der Sinn sein, dass für GK1-3 der Aufsteller bestimmte Qualifikationen hat, für GK4-5 braucht man die dann nicht ?
Ich persönlich denke, dass hier jeder Richter sagen würde, das gilt natürlich grundsätzlich.

Baubeginsanzeige das gleiche:
www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baure...aubeginnsanzeige.pdf
Wenn unter 4.2 das richtige Häkchen gesetzt wird, ist das ganze für die Behörde "erledigt".

Den Oberwitz hier - finde ich eher, dass jeder die Seite 2 ausheften kann und dann schwups.... ab beim nöchsten BV verwenden :D

Kriterienkatalog ist das selbe, da gibts üblen missbrauch - eigentlich echt übel, das die Behörde hier nicht wenisgtens bischen kontrolliert.

Letztes mal hat sich jemand irsinnig darüber aufgeregt, dass sein Gebäude GK4 geprüft werden muss, obwohl er die Prüffreiheit doch mit dem Kriterienkatalog bestätigt hat. Und das war immerhin ein 10-Mann Büro...

Beste Grüße

 

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Letzte Änderung: von ql2/99.

Listeneintragung Nachweisberechtigt 21 Mai 2024 07:36 #81674

Ich war jahrelang MA bei einem PI. Du glaubst nicht, wieviel Elend da mitunter auf Papier kommt.Von daher finde ich es wirklich gerechtfertigt, daß nicht jeder unerfahrene Einsteiger gleich Statiken erstellen darf, die keiner Prüfpflicht unterliegen. Und Du kannst auch ohne Listeneintrag tätig sein, verbietet keiner, nur muß das halt geprüft werden und da muß Dein AG erstmal willens dazu sein.
 

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Listeneintragung Nachweisberechtigt 21 Mai 2024 13:49 #81675

Das mit der Unerfahrenheit ist aber kein Argument, die BauO lässt zum Glück mittlerweile auch Handwerksmeister und Absolventen aufstellen und das finde ich gerechtfertigt. Als ich vor Jahren die Eintragung wollte, musste ich !komplett abgeschlossene! geprüfte Projekte vorlegen. Die akzeptierten nicht, dass die Projekte seit Jahren laufen und !heute! immer noch laufen, weil erweitert. Das ist so weltfremd. Wenn man Angst hat, dass die Qualität eines Absolventen nicht genügt, sollte man die Methode der Lehre hinterfragen und nicht die Absolventen an der Arbeit hindern. Alles andere ist nur Konkurrenz auf höchster Ebene zurückhalten und Stöckchen aufbauen. Wo ich noch mitgehen könnte wäre, eine Prüfung (wie bei einem Staatsexamen für Ärzte und Apotheker) in welchem man sein praktisches Wissen darlegen kann, um die Einreichung zu erwirken, ansonsten sind die 3 Jahre nur Willkür, da kein Bezug zum Können. Wenn ich manche Statiken von manchen Kollegen sehe, aus denen ich eine Ausführungsplanung zaubern soll... ich möchte da nicht schreiben, für was die tatsächlich geeigneter wären, also kann Qualität zu großen Teilen kein Argument sein...
Folgende Benutzer bedankten sich: KaiF, CD

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Listeneintragung Nachweisberechtigt 24 Mai 2024 08:20 #81702

Bei uns in RLP ist es wie folgendes:

"Wann muss geprüft werden ?
Generell dürfen Standsicherheitsnachweise (die statische Berechnung und die zugehörigen Ausführungszeichnungen wie Schal- und Bewehrungspläne oder Werkstattzeichnungen für den Stahl- oder Holzbau) nur von Personen aufgestellt sein, die die Anforderungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz gem. § 66 Ab. 6 oder Abs. 7 erfüllen. Dies sind Tragwerksplaner ("Statiker"), die ihre Berufserfahrung und ihre Haftpflichtversicherung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz nachgewiesen haben und dort in die entsprechende Liste eingetragen sind. Nach Landesbauordnung Rheinland-Pfalz muss für folgende Bauvorhaben eine Baustatische Prüfung erfolgen:
  • Wohngebäude der Gebäudeklasse 3, 4 und 5 sowie Hochhäuser
  • Gewerbliche Gebäude (Nichtwohngebäude, wie Bürogebäude, Gaststätten, Veranstaltungsgebäude, Werkstätten, Fabriken, Lagerhallen) (unabhängig von der Gebäudeklasse)
  • öffentliche Gebäude, wie Schulen, Kindergärten, Sporthallen
 Anmerkung: Wenn der Tragwerksplaner bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz einen entsprechenden Listeneintrag besitzt, kann auch bei Wohngebäuden der Gebäudeklasse 3 die Baustatische Prüfung entfallen.

Wenn nicht geprüft werden muss ... muss trotzdem bescheinigt werden.
Wenn nicht geprüft werden muss, hat der Tragwerksplaner die Pflicht zur Aufstellung der erforderlichen Nachweise zur Standsicherheit (Statische Berechnung, Pläne). Zudem muss er die Erstellung der tragenden Teile auf der Baustelle stichprobenartig überwachen.Für beides ist eine Bescheinigung vorgeschrieben, die dem Bauaufsichtsamt vorgelegt werden muss.
Wichtig! Eine nicht durchgeführte Überwachung kann naturgemäß im Nachhinein nicht nachgeholt werden, da z.B. eine Bewehrungskontrolle nach dem Betonieren nicht mehrmöglich ist. Daher sollte die Bauüberwachung durch den Tragwerksplaner von Anfang an mit beauftragt werden."

Also nicht jeder kann Statik aufstellen, selbst wenn geprüft wird. Es dürfen nur die bei der Ingenieurkammer eingetragen Tragwerksplaner.
Dass nicht geprüfte Bauwerke überwacht werden müssen, ist mir wirklich neu. Wo ich angestellt bin, haben wir viele Bauwerke berechnet, die nicht geprüft wurden. Wir haben lediglich die Statik und gegebenenfalls die Pläne geschickt. Eine Bauüberwachung oder Baustellenbesuche haben wir nie gemacht.

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Letzte Änderung: von BI.

Listeneintragung Nachweisberechtigt 24 Mai 2024 08:32 #81703

Vielleicht findet sich ja mal ein motivierter Jungingenieur, der einen streitlustigen Anwalt gut kennt...
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, schroeder

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