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hier nochmal die "besonderheit" nrw (nur) erlaeutert: www.aknw.de/fileadmin/user_upload/Praxis...r_Stand-Okt-2023.pdf ikbaunrw.de/kammer-wAssets/docs/Zusatzqu...haltung-von-saSV.pdf hermann Bauingenieur, Dipl.-Ing. (FH)
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Letzte Änderung: von khorngsarang.
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Hier ist es eindeutig - Nachweisersteller in jedem Fall ein qTWP! |
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Hallo zusammen,
ich bin überwiegend in NRW tätig.. Gerade hatte ich den Fall, dass ein hessischer Statiker bei einem BV von mir im Auftrag der ausführenden Firma auf der Grundlage einer geprüften Statik die Nachweise für ein paar spezielle Bauteile geführt hat. Der wurde von unserem Prüferingenieur genötigt, in die hessische Kammer einzutreten; sein Listeneintrag genügte nicht. Angeblich überprüfen die Bauaufsichten gelegentlich die Voraussetzungen und es wurden wohl schon auch Bußgelder verhängt. Ob die Leute, die für FT-Werke die Nachweise für Filigrandecken machen, jetzt auch in die Kammer eintreten mussten, weiß ich nicht. Anderes Thema: Die "Bauüberwachung" In der Bauordnung steht klar "stichprobenhafte Kontrollen" - also das was bei prüfpflichtigen BV (und früher immer) der Prüfingenieur macht. In dem Wort steckt doch schon drin, dass man damit keine vollständige Bauüberwachung macht. Die Prüfingenieure, die ich kenne, benutzen auch niemals das Wort "Bewehrungsabnahme" für ihre Tätigkeit auf der Baustelle - und warum sollte das anders sein, wenn der qTWP das übernimmt? Allerdings muss ich zugeben, dass ich praktisch nur im prüfpflichtigen Bereich unterwegs bin.
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Wenn der hessische Statiker in der hessischen Kammer ist, sollte er "eigentlich" in jedem Bundesland aufstellen dürfen.
War er nicht? Auch das gibt´s. Sogar ohne Berufshaftpflichtversicherung .. Mir hatte eine Genehmigungsbehörde in RLP einen ähnlich unsittlichen Antrag gemacht, weil Listeneintrag in Bayern würde nicht anerkannt. Das war wirklich mal so, aber zum relevanten Zeitpunkt schon 6 oder 7 Jahre her. Aufgelöst hat sich das Thema ganz schnell durch die IK-RLP. Daran sehe ich zuerst den enormen Aufwand, den insbesondere kleinere Bundesländer zu stemmen haben. Das Thema "stichprobenartige Kontrolle auf Übereinstimmung mit den (geprüften) Unterlagen" ist nicht nur wörtlich ein Ungeheuer (steht aber so über meinen Protokollblättern). Für mich scheint da bezüglich "Bauberwachung" insbesondere NRW zum Nachteil der qTWP (auch im eigenen Bundesland) voranzupreschen. Möglichst viele Ortstermine bauaufsichtlich festzuzurren, um "Konkurrenz" aus anderen Bundesländern fernzuhalten, ist das eine - das andere ist eine immer weiter um sich greifende Rechtsunsicherheit. Irgendwann kommt der Tag, wo ich, als TWP, Schutzmaßnahmen für den Baum auf dem übernächsten Grundstück nachweisen soll, weil "meine" Baustelle einen Kran/Bagger/sonstwas braucht. Wenn´s mehr nicht ist, brauchen wir uns um BIM, VGV, e_Klasse keine Sorgen machen. Das wird alles besser, wenn nur noch Container gestapelt werden. O tempores, o mores ![]() Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Nee, der Kollege aus Hessen war nicht in der Kammer, war aber nachweisberechtigt (wie auch immer das in Hessen heißt).
Das genügt nach BauO-NRW nicht. Er musste noch in die hessische Kammer eintreten. - hat er schnell gemacht, war anscheinend nicht schlimm für ihn. In NRW war bis vor 2019 auch die Berufshaftpflichtversicherung quasi die einzige Zugangshürde zum Aufstellen von Statiken. Ich bin auch erst danach in die IK eingetreten. Zu den geforderten Baukontrollen kann ich aus der Gesetzeslage, so weit ich sie kenne, keine Verschärfung erkennen. Das einzige ist, dass auch bei BV, die nicht vom Prüfingenieur geprüft werden, jemand mit Sachverstand drüber guckt. Es laufen ja immer noch ein paar Ausführende rum, die meinen, die Statik wäre nur so ein lästiger Wisch für Bauaufsicht (kostet viel Geld und bringt nix) und die dann bauen, wie sie es für richtig und vor Allem wirtschaftlich halten. Wir reden hier über GK 1-3 - nicht über GK 4+5. Es wird schließlich für die niedrigen GKs kein höheres Überwachungsniveau als für höheren gefordert. Und in GK 4+5 kann ich Projekte abwickeln und beim Richtfest das erste Mal die Baustelle sehen. |
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in GK 5? whow. GK 4 (Bayern) > Prüfsachverständiger. Privat beauftragt, erhöhte Haftung (jedenfalls meine ich, da war mal was) GK 5 (Bayern) > Prüfingenieur/Prüfamt. Hoheitlich beauftragt. Behördenhaftung (oder wie das auch immer heißt) Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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