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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 05 Feb 2020 17:34 #66980

Also aktueller Sachsand ist folgendes.

Mängel sind vorhanden und nicht behebbar, Gutachter rät vom einlassen auf die neue "Berechnung" das auch ohne Eisen die Bodenplatte statisch hält ab. Da Folgeprobleme nicht ausschließbar und nicht 100% einschätzbar sind. Es hat sich nun auch rausgestellt, dass an einer Seite das Streifenfundament ganz fehlt und es dafür keine geänderte Statik als Grundlage gibt, schon gar keinen Auftrag von mir.

Die einzige Verbleibende Unsicherheit ist die Unverhältnissmäßigkeit eines Abrisses, an diese sind jedoch hohe Anforderungen gesetzt (meist bei nur geringen optischen Mängeln unverhältnissmäßig). Nach Besprechungen mit Gutachter und Baurechtsanwalt ist eine Unverhältnissmäßigkeit bei Ausführungsmängeln in bezug auf die Statik nicht gegeben.

Sie auch als Beispiel: arge-baurecht.com/baurecht-wissen/urteil...e-regeln-der-technik

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Letzte Änderung: von KWeber.

Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 05 Feb 2020 17:54 #66981

Hallo KWeber,

du hast viel Für und Wider gehört. Nun mußt du entscheiden, was du willst.

Fall a): Du bestehst auf Abriß und Neubau
Wenn du das willst, dann wirst du wohl drauf klagen müssen. Das kann vielleicht 1 bis 3 Jahre dauern. Der Bau liegt in dieser Zeit natürlich still. Vielleicht noch darüber hinaus, falls das ganze in die 2. Instanz geht oder die Baufirma dann pleite ist, oder abgemeldet hat, oder, oder.

Außerdem solltest du dir im Klaren darüber sein, daß du (soweit ich weiß) nur ein sog. Parteiengutachten in den Händen hältst. Das ist im vorprozessualen Streit ganz nett, daß du sowas hast und daß das Gutachten auch noch deine Vorstellung bekräftigt. Aber vor Gericht wird, wenn der Fall durch Zeugenaussagen oder fachliche Kenntnissse des Richters nicht abschließend beurteilt werden kann, i.d.R. ein weiteres Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen einzuholen sein. Das mußt du dann als Kläger erstmal vorfinanzieren. Dann wird über dieses Gutachten gestritten. Ausgang ungewiß. Und wenn du das alles durchstehst und gewinnst, dann kannst du versuchen, all deinen Schaden einzutreiben, wenn denn die Firmen noch greifbar sind.


Fall b): Du gehst auf Minderung aus
Du hast einen 'Nachweis' des Statikers, daß die Sohlplatte auch ohne Bewehrung hält. Damit wäre die Standsicherheit bescheinigt. Laß dir einen weiteren Nachweis geben bezügl. der Gebrauchstauglichkeit (in diesem Fall bezügl. der Setzungen). Das wird der Statiker vielleicht noch machen (oder die Baufirma veranlassen). Wenn du mit den Setzungen leben kannst, dann kann die Sohlplatte auch drin bleiben.

Dann kommt die Minderung. Z.B. zahlst du natürlich die Bewehrung nicht und ziehst die Kosten ab, die dir entstanden sind (Gutachten, dein Arbeitsaufwand, Kosten wg. Bauverzug u.ä.). Den Rest überweist du und läßt dich dann ggf. verklagen, was aber möglicherweise nicht geschieht.


Also, was willst du? Recht behalten oder mit dem Bau fertig werden?

Gruß
mmue
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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 06 Feb 2020 10:51 #66992

...also bei Fall B würde ich eine erste Sanierung,
z.B. nachträgliche Unterfangung und Errichtung Streifenfundament etc.
ebenso bei der Schlussrechnung abziehen...…..ein o.b.u.v. SV ermittelt in seinem Gutachten auch solche Kosten...……...

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