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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 15:00 #66899

Kurz zum technischen Verständnis. Die Bewehrung nimmt Zugkräfte auf, wenn der Beton reißt. Bei einer 20 cm dicken Betonplatte sind diese Kräfte aber bereits größer als das, was eine Q188 aufnehmen kann.
Es wird dennoch gern so geplant, weil Bauherren meistens der felsenfesten Überzeugung sind, daß in den Beton eine Matte gehört. Weil das ja immer so gemacht wird...
Dieser Diskussion geht der Statiker damit zwar schnell aus dem Weg, bindet sich aber den nächsten, viel größeren Klotz ans Bein. Den der mängelfreien Bauausführung.
Wenn so eine Bodenplatte reißt, dann reißt die wegen zu heftigem Zwang (sprich falsche Nachbehandlung) und das mit und auch ohne die Bewehrung. Wenn die nicht reißt, dann nicht wegen der Bewehrung, sondern weil beim Einbau alles richtig gemacht wurde.

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 15:03 #66900

saschaw schrieb: können wir nochmal kurz über die Mängel sprechen, du hast deinen ersten Beitrag gelöscht!?

Was sind die 3 gravierendsten Mängel gem. dem Gutachten?


Beitrag ist nicht gelöscht sondern noch da.

Der SV hat nur den Mangel der Bodenplatte bewertet und kommt zu dem Ergebniss:

1. das durch Falsche Abstandshalter unter den Matten, durch zu Größe Abstände der Abstandshalter, durch quer zu den unteren Abstandshaltern verlegte obere Abstandshalter die betondeckung unten von 35mm nicht eingehalten wiurd. Es wurden nur 35mm Leisten auf unebenem Grund verwendet die nicht zugelassen sind und auch kein Zuschlagsmaß für den unebenen Baugrund aufgeschlagen. Dadurch ist zwischen 0 und 35mm jede Betondeckung möglich
2. Das die Drunterleisten dafür nicht geeignet sind und auch ohne Längenbegrenzung verbaut wurden, was zu Rissbildung führen kann/wird.

Der Mangel des falsch verlegten Fundamenterders wurde nicht bewertet da nebensächlich und nötfalls auch im Erdreich nochmals verlegt werden könnte

Der Mangel der fehlemnden "Mauerkragen" um sämtliche Rohre (gas-/wasserdichte Abdichtung) wurde auch nicht bewertet da bei einem Abriss diese eh behoben werden könnte

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 15:08 #66901

KaiF schrieb: Kurz zum technischen Verständnis. Die Bewehrung nimmt Zugkräfte auf, wenn der Beton reißt. Bei einer 20 cm dicken Betonplatte sind diese Kräfte aber bereits größer als das, was eine Q188 aufnehmen kann.
Es wird dennoch gern so geplant, weil Bauherren meistens der felsenfesten Überzeugung sind, daß in den Beton eine Matte gehört. Weil das ja immer so gemacht wird...
Dieser Diskussion geht der Statiker damit zwar schnell aus dem Weg, bindet sich aber den nächsten, viel größeren Klotz ans Bein. Den der mängelfreien Bauausführung.
Wenn so eine Bodenplatte reißt, dann reißt die wegen zu heftigem Zwang (sprich falsche Nachbehandlung) und das mit und auch ohne die Bewehrung. Wenn die nicht reißt, dann nicht wegen der Bewehrung, sondern weil beim Einbau alles richtig gemacht wurde.


also vorgaben gab es von meiner seite aus nicht, wie die nachbehandlung aussah kann ich nicht sagen, das einsige was ich auf Fotos mal gesehen habe war eine halbherzig mit Folie abgedeckte platte

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 15:12 #66902

Private Sachverständigengutachten finde ich immer nützlich. Daß sie zu was anderem taugen, als den Lebensunterhalt des SV abzusichern, ist nur selten der Fall.

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 15:20 #66903

KaiF schrieb: Private Sachverständigengutachten finde ich immer nützlich. Daß sie zu was anderem taugen, als den Lebensunterhalt des SV abzusichern, ist nur selten der Fall.


kann ich nichts dazu sagen, für mich war das gutachten plausibel und eine andere Wahl um etwas prüfen zu lassen hat man ja nicht

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 15:31 #66904

Der weitere Ablauf kann so aussehen. Architekt und Statiker haken das Gutachten ab und lassen es auf einen Rechtsstreit ankommen. Das Gericht beauftragt dann einen öbuv SV. Das kann eine Knalltüte sein, was zur Folge hat, daß die Gegenseite sein Gutachten vor Gericht zerlegt. Wie es dann weitergeht? Das wißt ihr etwa in 2 Jahren, so lang zieht sich das jetzt erstmal hin. Keine schöne Aussicht.

Oder ihr einigt euch jetzt und hier im Guten. Wenn diese Absicht besteht, braucht ihr aber auch kein Gutachten, sondern bestenfalls einen fachkundigen Vermittler.

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