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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 08:23 #66866

Ich gehe davon aus, dass sie der Bauherr sind.

An ihrer Stelle würde ich mir einen Prüfingenieur für Bautechnik heraussuchen und ihren Statiker auffordern, seine Bodenplattenbemessung von diesem prüfen zu lassen - auf seine Kosten natürlich.

Wenn dieser (der PI) sein OK gibt, können sie beruhigt sein. Der PI hat keine Veranlassung, ggf irgendetwas "schön" zu rechnen.

Wer der PI zuckt: Rückbau und Neuerstellung.

Haben sie erst einmal die bau- oder zivilrechtliche Abnahme des Werks "Bodenplatte" erteilt, kehrt sich die Beweislast um und sie müssen dem Hersteller des Werks einen Mangel nachweisen.

Vorher muss der Hersteller des Werks ihnen Nachweisen, dass kein Mangel vorliegt.

An die Gründung kommen sie, wenn das Haus erst einmal steht, "nie wieder" heran.

o+u Q188 und Q524 als Zulage bei einer Plattendicke von 20 cm sieht mir nicht nach "Angsteisen" oder konstruktiver Bewehrung aus, sonder eher nach Mischkonstruktion Fundament/elastische Bettung.

Darf ich fragen, wie groß das Haus werden soll (umbauter Raum m³) und wie hoch das Honorar war, das der Kollege für Statik, Schal- und Bewehrungspläne aufgerufen hat?

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Letzte Änderung: von Fantomas.

Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 08:27 #66868

KWeber schrieb: Baurechtlich ist die Sache eigentlich klar, ich war auch schon mit dem Finger auf dem Abrissknopf. Nun stellt sich aber die Frage ob ein Abriss unverhältnissmäßig wäre.


sehr weise. Denn diese Entscheidung kann demjenigen der sie getroffen hat, gepflegt um die Ohren fliegen, wenn später mal ein Schlaukopf daherkommt und nachweislich zeigt, dass es eben nicht erforderlich gewesen wäre. Dann hat man selber alles auf der Kappe und zwar so richtig, doppelt und dreifach. Auch eine deutliche Empfehlung in diese Richtung ist schon riskant.

Darauf drängen, dass ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen wird.
Wenn die Fa. eine Berechung vorlegt die angezweifelt wird, diese einem privatrrechtlich beauftragtem Prüfingenieur vorlegen. Der wird aber nur die Standsicherheit bewerten, nicht andere konstrutive Situationen.

Grundsätzlich gibt es auch noch andere Mängel wie Fundamenterder in der Platte und nicht in den Streifenfundamenten, Rohrdurchführungen ohne wasser-/gasdichte Abdichtungen usw.


Immer wieder die dafür zuständigen Sachverständigen hinzuziehen.

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 09:16 #66873

also alles beauftragen Architekt, Statiker, Bauunthernehmer kennen sich und arbeiten immer zusammen. BU + Architekt wurde mittlerweile gekündigt. Sachverständigengutachten gibt es auch.
das ist auch alles eindeutig und mangelhaft ausgeführt und die Mängel können nicht mehr beseitigt werden.

Die Frage ist halt ob ich mich auf die nachträglich geänderte Statik einlassen muss, das ist rechtlich nicht ganz so klar. Wenn ja dann nur wenn unter keinen Umständen dadurch Nachteile entstehen.
Wir sind noch vor der Abnahme und der AN muss Mängelfreiheit nachweisen, nachdem er erst die Mängel immer geleugnet hat kommt er nun mit der geänderten Statik und Unverhältnissmäßigkeit daher.
Der Statiker hat nur auf Grund der Belastung und der Bodenverhältnisse die Bodenplatte ohne Eisen nachträglich nochmal berechnet und von einem PI prüfen lassen. Das soll wohl so auch passen.
Allerdings hatte der PI nur die Aufgabe die Tragfähigkeit einer Bodenplatte ohne Bewehrung zu prüfen und eben nicht die Tragfähigkeit/Unbedenklichkeit der Platte so wie Sie gebaut wurde.
Das ist denke ich schon ein Unterschied. Wenn es zBsp. die Norm gibt linienförmige Abdstandshalter auf 35cm in der länge zu begrenzen um Risse zu vermeiden, dann wird das Problem doch nicht anderes wenn man eine Statik bringt die Sagt "es geht auch Ohne Eisen".
Es erklärt sich eben auch nicht warum der Statiker erst eine 20cm Platte plant mit ca. 4000,-€ Eisen und nun hinterher sagt es hält auch alles ohne Eisen und hat keinen anderen Nachteile.
Ich bin zwar Elektriker aber ich verkaufe/plane auch keinen Kabelquerschnitt der das Bauteil 30% teurer macht und sage hinterher, der geringere Querschnitt funktioniert auch.

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 09:24 #66874

Fantomas schrieb:
Darf ich fragen, wie groß das Haus werden soll (umbauter Raum m³) und wie hoch das Honorar war, das der Kollege für Statik, Schal- und Bewehrungspläne aufgerufen hat?


laut Baugenhemigung 672m³ umbauter Raum

Statiker wurde vom Architekt "beauftragt" allerding habe ich keine Bewehrungspläne etc. erhalten. Kosten Statiker Abrechnung nach Stunden 1450,- brutto.

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 09:51 #66877

KWeber schrieb: also alles beauftragen Architekt, Statiker, Bauunthernehmer kennen sich und arbeiten immer zusammen. BU + Architekt wurde mittlerweile gekündigt. Sachverständigengutachten gibt es auch.
das ist auch alles eindeutig und mangelhaft ausgeführt und die Mängel können nicht mehr beseitigt werden.

Die Frage ist halt ob ich mich auf die nachträglich geänderte Statik einlassen muss, das ist rechtlich nicht ganz so klar. Wenn ja dann nur wenn unter keinen Umständen dadurch Nachteile entstehen.
Wir sind noch vor der Abnahme und der AN muss Mängelfreiheit nachweisen, nachdem er erst die Mängel immer geleugnet hat kommt er nun mit der geänderten Statik und Unverhältnissmäßigkeit daher.
Der Statiker hat nur auf Grund der Belastung und der Bodenverhältnisse die Bodenplatte ohne Eisen nachträglich nochmal berechnet und von einem PI prüfen lassen. Das soll wohl so auch passen.
Allerdings hatte der PI nur die Aufgabe die Tragfähigkeit einer Bodenplatte ohne Bewehrung zu prüfen und eben nicht die Tragfähigkeit/Unbedenklichkeit der Platte so wie Sie gebaut wurde.
Das ist denke ich schon ein Unterschied. Wenn es zBsp. die Norm gibt linienförmige Abdstandshalter auf 35cm in der länge zu begrenzen um Risse zu vermeiden, dann wird das Problem doch nicht anderes wenn man eine Statik bringt die Sagt "es geht auch Ohne Eisen".
Es erklärt sich eben auch nicht warum der Statiker erst eine 20cm Platte plant mit ca. 4000,-€ Eisen und nun hinterher sagt es hält auch alles ohne Eisen und hat keinen anderen Nachteile.
Ich bin zwar Elektriker aber ich verkaufe/plane auch keinen Kabelquerschnitt der das Bauteil 30% teurer macht und sage hinterher, der geringere Querschnitt funktioniert auch.


Das tut mir jetzt leid für den Kollegen. Mindestens drei Fehler auf einem Haufen, alle Achtung. Hoffentlich läßt ihn die Haftpflichtversicherung nicht damit sitzen.

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 10:28 #66882

@kweber
Was würde ich machen?
Ich würde versuchen, mich mit dem Bauunternehmer auf eine freiwillige Zahlung z.B. 5000 Euro (bzw Preisnachlass)zu vereinbaren und dann glücklich und möglichst zufrieden (angstfrei!) in dem Haus leben. Die Vorstellungskraft für Probleme bei der Standsicherheit habe ich nicht...
Es gibt sonst leicht einen Rechtsstreit über 5 bis 10 Jahre mit offenem Ausgang.
Selbst bei 100% (gibt es eigentlich nie) "Recht" bekommen, bedeutet s noch lange nicht, dass man am Ende auch finanziell entschädigt wird, die Firma gibt es dann evtl. schon nicht mehr.
Freude haben hier nur Dritte beteiligte, z.B. die Anwälte.

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