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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 15:50 #66905

ja ist mir klar, das Gutachten stellt auf die aRdT ab und diese sind die Mindeststandards die einzuhalten sind und eingehalten wurden Sie hier nicht.
Wie gesagt Mangel ist eindeutig und nicht wiederlegbar, aber darum ging es mir hier eigentlich nicht

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 16:57 #66907

KWeber schrieb: Wie gesagt Mangel ist eindeutig und nicht wiederlegbar, aber darum ging es mir hier eigentlich nicht


Wie schon bemerkt, es gibt offensichtlich keine "gute" bzw. nachvollziehbare Antwort auf die gestellten Fragen zur Bewehrung in der Bodenplatte. Der Hinweis von KaiF, dass richtige Beton-Nachbehandlung wichtiger sein kann als die Bewehrung ist schon richtig. Auf gut verdichtetem Kies fährt auch ein 40-Tonner ohne zu versacken und für die Wandlasten sind Fundamente vorhanden, vermutlich auch für tragende Innenwände. Nach wie vor sehe ich kein Problem in der Standsicherheit.

Wenn es irgendwie möglich ist, finde eine gütliche Einigung und erspare Dir ein Gerichtsverfahren was Zeit, Nerven und viel Geld kosten wird.

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 17:02 #66908

... damit wäre alles gesagt, dann trotzdem die Frage: Worum geht es dir ?

Btw: Wenn die "Bodenplatte" keine richtige tragende Bodenplatte, sondern ein konstruktiv Bewehrter "Unterbeton" ist, dann ist es kein Tragwerksteil und ergo braucht man auch nicht zwingend die Sachen (Rissbreiten, Abstandhalter usw) laut EuroKot einhalten. Trotzdem kann es sinnvoll sein selbst eine nicht-tragende Betonplatte zu bewehren ;)

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 17:20 #66910

cebudom schrieb: ... damit wäre alles gesagt, dann trotzdem die Frage: Worum geht es dir ?

Btw: Wenn die "Bodenplatte" keine richtige tragende Bodenplatte, sondern ein konstruktiv Bewehrter "Unterbeton" ist, dann ist es kein Tragwerksteil und ergo braucht man auch nicht zwingend die Sachen (Rissbreiten, Abstandhalter usw) laut EuroKot einhalten. Trotzdem kann es sinnvoll sein selbst eine nicht-tragende Betonplatte zu bewehren ;)


also in der original Statikberechnung ist das Teil "Sohlplatte" bezeichnet und als "Balken auf elastischer Bettung BEB+ 01/2019A (FRILO R-2019-1/P04)" bezeichnet und mit mehreren Seiten berechnet. Nach "Unterbeton" sieht mir das eigentlich nicht aus.

Du schreibst "Trotzdem kann es sinnvoll sein selbst eine nicht-tragende Betonplatte zu bewehren" genau darum geht es mir. Warum macht das Sinn wo sind die Vorteile diese zu bewehren auch wenn es von der Tragfähigkeit her wohl nicht notwendig ist.

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 17:54 #66911

KWeber schrieb: Du schreibst "Trotzdem kann es sinnvoll sein selbst eine nicht-tragende Betonplatte zu bewehren" genau darum geht es mir. Warum macht das Sinn wo sind die Vorteile diese zu bewehren auch wenn es von der Tragfähigkeit her wohl nicht notwendig ist.


Eine nichttragende unbewehrte Bodenplatte würde mit hoher Wahrscheinlichkeit sichtbare Risse aufweisen. Das ist keine Frage der Standsicherheit, sondern der Optik. Bei Sohlplatten mit Belag nicht mal das. Im Sinne des soliden Bauens wird sie entsprechend bewehrt. Nur da sie kein Bestandteil des Tragsystems ist, wird vielfach die durchaus nachvollziehbare Ansicht vertreten, dass sie nicht streng nach Vorschrift für tragenden Bauteile ausgebildet werden muss.

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 30 Jan 2020 22:10 #66915

Hallo KWeber,

wie verwerflich wäre es, wenn sie als Elektriker Aderendhülsen verwenden - auch wenn diese nicht explizit gefordert sind?

Ganz ehrlich... wenn der Nachweis als unbewehrter Beton unter allen Randbedingungen (die wir nicht kennen können) gelingt, und konstruktiv etwas dazu gelegt wird - hat der gute Mann in meinen Augen keinen Fehler begangen, wenn er das in seine Genehmigungsstatik schreibt.

Die Frage ist doch eigentlich: Ist Ihnen überhaupt ein Schaden entstanden?
Was wurde denn von Ihnen vertraglich vereinbart? Eine WU-Konstruktion schliesse ich jetzt mal aus...
Die 4000€ für ein paar Stahlmatten die in den Augen Ihres Schlechtachters zuviel und auch noch schlecht eingebaut worden sind?
Liegen denn belastbare Messergebnisse der Betondeckung durch Ihren Gutachter vor, oder sind es lediglich Mutmaßungen?
Was kostet denn die Gutachterstunde?
Und nur mal so nebenbei...
Wer hatte denn die Bauleitung Ihrer Baustelle?
Ist Ihnen als Elektriker nicht aufgefallen, dass der Fundamenterder nicht richtig verlegt wurde?
Wurde überhaupt die Ausführungsplanung Bereich Tragwerksplanung beauftragt?
Nach welchen Plänen wurde gebaut?
Wurde vielleicht an der falschen Stelle gespart?
Vielleicht sollten Sie diese Fragen mit dem von Ihnen beauftragten und bezahlten Gut- oder Schlechtachter klären.

Apropos aaRdt...
Die sahen vor 100 Jahren auch anders aus, und das wird jeder nachvollziehen können der zum Beispiel mal ein 100 Jahre altes Dach nachgerechnet hat... Rechnerisch total überlastet, trotzdem ist es irgendwie bisher stehengeblieben...
Die aaRdt geben nur den Tenor wieder... Das heisst, dass die Mehrheit der Fachleute dieser Meinung sind.
Und auch die Mehrheit kann irren.
Oder anders rum, ein fehlerfreier Bau kann auch erreicht werden - ohne die aaRdT einzuhalten.

Ihr Gutachter wird Ihnen sicherlich gegen entsprechende Honorierung weitere Fragen beantworten.
Planung ist die Substitution des Fehlers durch den Irrtum.
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