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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 01 Feb 2020 16:49 #66932

siehan schrieb:

Baumann schrieb: Zusammengefasst:
Wenn die Bauherrschaft weniger als einen Alufelgensatz für die Statik ihres EFH bezahlt, kann Sie auch nur eine rudimentär standfeste Statik ohne Schnick erwarten.
Wer billigst bezahlt, kann auch nur Billigware erhalten.

Eine ordentliche, umfangreiche Statik eines EFH - mit Alternativ und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen - kostet nach HOAI nun einmal ein vielfaches und das hat seinen Grund!

Wie schön, das einige Bauherrn da andere Werte erkennen und für ihre Statik auch einen angemessenes Honorar bezahlen, schließlich soll das Bauwerk über 50 Jahre schadlos bleiben. Die Autoreifen sind nach 5 Jahren verschließen ;-)


...das Nachtreten hilft dem Bauherrn jetzt auch nicht weiter.
Wenn BU und Architekt "Ihren" Statiker haben und regelmäßig Aufträge (vielleicht sogar sehr ähnliche Bauweise) an diesen vergeben, dann ist die Preisgestaltung halt entsprechend anders.
Das kennt doch jeder und andere Behauptungen sind Heuchelei.


Doch verehrter Kollege "siehan"
da ist der Hase begraben!

Es ist allen Beteiligten klar, dass eine Minihonorierung nicht auskömmlich sein kann.
Und diesem Bauherrn hier, dafür ist seine Ausdrucksfähigkeit und Verarbeitung der Informationen, welche Kollegen hier wiederum kostenlos preis geben, auf einem sehr hohen Niveau - er weiß genau, das das Statiker Honorar für sein Haus zu niedrig war.
Und jetzt ist der Diskussions - Streitwert ein Vielfaches...…….

Mein Tipp an den Bauherrn war eindeutig jetzt einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an und in Gebäude, Fachrichtung konstruktiver Ingenieurbau, aus den Listen der örtlichen IHK oder HWK zu beauftragen. Was natürlich wieder Honorar verursacht.

Alles andere ist Wischi Waschi weil jeder der Beteiligten nur seine Haut retten möchte, was menschlich ist, aber in der Sache die Existenz auch des Bauherrn nicht berücksichtigt.

Es spielt doch vor Gericht überhaupt keine Rolle, was ein Zahlenkünstler zurecht rechnen kann, sondern im Schadensfall, wann auch immer der eintritt, wer, was vertraglich geschuldet war.
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Letzte Änderung: von Baumann.

Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 01 Feb 2020 17:31 #66933

Baumann schrieb: Doch verehrter Kollege "siehan"
da ist der Hase begraben!

Es ist allen Beteiligten klar, dass eine Minihonorierung nicht auskömmlich sein kann.
Und diesem Bauherrn hier, dafür ist seine Ausdrucksfähigkeit und Verarbeitung der Informationen, welche Kollegen hier wiederum kostenlos preis geben, auf einem sehr hohen Niveau - er weiß genau, das das Statiker Honorar für sein Haus zu niedrig war.
Und jetzt ist der Diskussions - Streitwert ein Vielfaches...…….

Mein Tipp an den Bauherrn war eindeutig jetzt einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an und in Gebäude, Fachrichtung konstruktiver Ingenieurbau, aus den Listen der örtlichen IHK oder HWK zu beauftragen. Was natürlich wieder Honorar verursacht.

Alles andere ist Wischi Waschi weil jeder der Beteiligten nur seine Haut retten möchte, was menschlich ist, aber in der Sache die Existenz auch des Bauherrn nicht berücksichtigt.

Es spielt doch vor Gericht überhaupt keine Rolle, was ein Zahlenkünstler zurecht rechnen kann, sondern im Schadensfall, wann auch immer der eintritt, wer, was vertraglich geschuldet war.


...der Bauherr hat bereits ein Gutachten mit Feststellung der Abweichungen von der Planung, ein weiteres Privatgutachten (egal ob öffentlich bestellt und vereidigt oder unvereidigt...) macht jetzt keinen Sinn. Und der beteiligte Statiker hat offensichtlich sehr viel geleistet für wenig Geld, das ist aber seine Sache und kann nicht dem Bauherrn hier aufs Brot geschmiert werden. Übrigens muss kein Schaden ("Schadensfall") eintreten um einen Mangel zu begründen.

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Letzte Änderung: von siehan.

Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 01 Feb 2020 17:49 #66934

Baumann schrieb: Es spielt doch vor Gericht überhaupt keine Rolle, was ein Zahlenkünstler zurecht rechnen kann, sondern im Schadensfall, wann auch immer der eintritt, wer, was vertraglich geschuldet war.


Zumeist ist aber die inhaltliche Art der Nachweisführung nicht vertraglich festgelegt. Sie muss sich nur innerhalb der Vorschriften bewegen. Die bieten zumeist mehrere Möglichkeiten.

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 02 Feb 2020 12:27 #66935

hi,

@baumann, mir gefällt der gesamte post ziemlich gut, aber das

Baumann schrieb: .. Es spielt doch vor Gericht überhaupt keine Rolle, was ein Zahlenkünstler zurecht rechnen kann, sondern im Schadensfall, wann auch immer der eintritt, wer, was vertraglich geschuldet war.

sehe ich, ohne den relativierten Schadensfall, viel einfacher, etwa so:
Es spielt doch vor Gericht überhaupt keine Rolle, was ein Zahlenkünstler zurecht rechnen kann, sondern was vertraglich geschuldet war.
weil: eine abweichung vom vertraglichen soll erfordert nicht unbedingt einen schaden.

@deo, das es ein vertragliches soll gibt, dürfte unstrittig sein - wie das beschaffen ist, wird durch das gericht ausgelegt. ob dabei zahlenklauberei, nachweiswege oder andere technische prozeduren wichtig sind, kommt u.a. auf die beweisfragen (der parteien), die antworten (des öbuvs) und deren würdigung (gericht) an.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Letzte Änderung: von markus.

Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 02 Feb 2020 12:46 #66936

markus schrieb: @deo, das es ein vertragliches soll gibt, dürfte unstrittig sein - wie das beschaffen ist, wird durch das gericht ausgelegt. ob dabei zahlenklauberei, nachweiswege oder andere technische prozeduren wichtig sind, kommt u.a. auf die beweisfragen (der parteien), die antworten (des öbuvs) und deren würdigung (gericht) an.


vorangehend erhebt sich die Frage, ob denn der Statiker überhaupt einen Fehler gemacht hat.
Den sehe ich bisher noch nicht, abgesehen von dem Müllpreis.

Wo bitte soll der rechtliche Ansatz sein? - Gut möglich, dass der Statiker bei einem Verfahren überhaupt nicht thematisiert wird.

Er hat offensichtlich eine Gründung auf der sicheren Seite liegend entsprechend den zur Zeit konstruktiven Üblichkeiten festgelegt. Der statische Nachweis ist recht simpel zu erbringen.

Auf der Baustelle wurde geschlampt. Das geht nicht auf seine Kappe, interessiert also nicht.

Dann hat er freundlicherweise genauere statische Nachweise geführt, ohne Ansatz der Bewehrung. Diese wurden vom Prüfer akzeptiert.

Da zwischen Bauherr und Statiker kein direktes Vertragsverhältnis existiert, müsste der Statiker nicht einmal die Mails/Briefe des Bauehrren beantworten. Die beiden haben nichts miteinander zu tun.

Die Abrechnung läuft über den Unternehmer und eine vermeindlich unwirtschaftliche Statik müssten zwischen BU und Statiker geklärt werden.

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Letzte Änderung: von DeO.

Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 02 Feb 2020 13:29 #66937

mei .. olaf, du optimist :)

glaubst du im ernst, du, ich, wir alle hier im forum, könnten beurteilen, was bei so einem thema rauskommt? weder kennen wir hinreichend die grundlagen (quasi lph0 und 1), noch können wir andere gewerke als unser eigenes mit finaler tiefe beurteilen. und selbst wenn: unsere baufachliche beurteilung ist nur ein beitrag zur findung des juristischen urteils.
ich will dir aber deinen optimismus nicht verderben, is ja schliesslich sonntag :)

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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