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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 31 Jan 2020 08:08 #66922

wie verwerflich wäre es, wenn sie als Elektriker Aderendhülsen verwenden - auch wenn diese nicht explizit gefordert sind?


der vergleich hinkt preislich sehr, es wäre eher so als würde ich in dein haus 2 Zählerplätze einbauen und würde hinterher sagen "ach ja eigentlich hätte auch einer gereicht"
Ganz ehrlich... wenn der Nachweis als unbewehrter Beton unter allen Randbedingungen (die wir nicht kennen können) gelingt, und konstruktiv etwas dazu gelegt wird - hat der gute Mann in meinen Augen keinen Fehler begangen, wenn er das in seine Genehmigungsstatik schreibt.

das wäre alles ok wenn es in der Genehmigungsstatik so stände, dort steht aber eben die Bewehrung genau und explizit drin, die wurde nun falsch verlegt und jetzt kommt der gleiche Statiker (weil man sich untereinander kennt) mit 4 Seiten Berechnung um die Ecke und sagt, "alles gut Platte braucht kein Eisen und hält auch so"
Die Frage ist doch eigentlich: Ist Ihnen überhaupt ein Schaden entstanden?
Was wurde denn von Ihnen vertraglich vereinbart? Eine WU-Konstruktion schliesse ich jetzt mal aus...
Die 4000€ für ein paar Stahlmatten die in den Augen Ihres Schlechtachters zuviel und auch noch schlecht eingebaut worden sind?
Liegen denn belastbare Messergebnisse der Betondeckung durch Ihren Gutachter vor, oder sind es lediglich Mutmaßungen?

Beauftragt war nach Statik, Architektenplan und aRdT zu bauen.
Der Gutachter sagt auch nicht das die Matten nicht rein gehören sondern, dass die matten nach Planung rein mussten aber die aRdT dabei (z.Bsp. Überdeckung) nicht eingehalten wurden. Desmzufolge mangelhaft und nur durch Abriss behebbar. Das die Matten "zuviel" sind sagt jetzt der Statiker im Nachgang, der Sie vorher eingeplant hatte.
Wer hatte denn die Bauleitung Ihrer Baustelle?
Ist Ihnen als Elektriker nicht aufgefallen, dass der Fundamenterder nicht richtig verlegt wurde?
Wurde überhaupt die Ausführungsplanung Bereich Tragwerksplanung beauftragt?
Nach welchen Plänen wurde gebaut?
Wurde vielleicht an der falschen Stelle gespart?

Bauleitung war mit LP8 beim Architekt beauftrag.
Da wir 500km entfernt wohnen ist mir das erst im Nachgang auf den Fotos aufgefallen, bzw. wurde auch noch fast WU-Beton verwendet der eigentlich nicht geplant war.
Plan den Architekten bzw. Statikplänen des Statikers.
Gespart wurde da von meiner Seite aus nicht. es gab einen Architekten, einen Statiker und einen AN, alle wurden entsprechend Ihrem Angebot beauftrafgt. Kein Preis drücken und noch nicht mal Preisvergleich.

Aber wie schon mehrfach geschrieben, mir geht es nur darum warum mein beauftragter Statiker in die Genehmigungsstatik hat die Bewehrung rein schreibt und hinterher nachdemm es Probleme mit der Ausführung der Bewehrung gibt sagt "alles nicht so schlimm, Platte braucht eigentlich keine Bewehrung, ist auch so Standfest" und das auch berechnet. Welche Vorteile hatte es in die Genehmigungsstatik diese einzurechnen bzw. welche nachteile diese hinterher als überflüssig zu bestätigen.

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Letzte Änderung: von KWeber.

Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 31 Jan 2020 09:00 #66924

hi,

KWeber schrieb: .. mir geht es nur darum warum ..


warum? das ist doch egal, wird auch beim streit vermutlich eine untergeordnete rolle spielen - das ist, wie´s ist. mach´s beste draus. dank meinungspluralismus wurden auch einige negativen aspekte der möglichen nächsten schritte, aber bei weitem nicht alle, beleuchtet... entscheiden musst du selbst.

wenn es derzeit eine aus kundensicht wichtige frage gibt, dann die frage nach chancen und risiken der jetzt möglichen entscheidungswege. da sehe ich noch weiteren aufklärungsbedarf, das wurde aber bereits geschrieben.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 01 Feb 2020 11:18 #66928

@KWeber
Bitte dann mal berichten wie die Kuh vom Eis kam...

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 01 Feb 2020 11:36 #66929

KWeber schrieb: Aber wie schon mehrfach geschrieben, mir geht es nur darum warum mein beauftragter Statiker in die Genehmigungsstatik hat die Bewehrung rein schreibt und hinterher nachdemm es Probleme mit der Ausführung der Bewehrung gibt sagt "alles nicht so schlimm, Platte braucht eigentlich keine Bewehrung, ist auch so Standfest" und das auch berechnet. Welche Vorteile hatte es in die Genehmigungsstatik diese einzurechnen bzw. welche nachteile diese hinterher als überflüssig zu bestätigen.


So wie in der Schule können sie auch Baukonstruktionen mit Zensuren belegen.
Bis 4 = ausreichend ist sie ok. Punkt, aus. Sie ist ausreichend und damit in Ordnung.
Das heißtjedoch nicht, dass man nur auf 4 zu planen hätte. Man kann auch auf eine 2 oder 1 losgehen. Das mag etwas teurer sein, aber Preise sind nicht absolut zu betrachten, sondern im Verhältnis zu den Gesamtkosten.


Und um mal einen weiteren Anspekt zu zeigen.
Wirtschaftlichkeit spiegelt sich nicht nur im Materialverbrauch wieder. Wenn man ein Betonbauteil rechnet, z.B. eine Decke, dann ist das Maximum der Feldbewehrung üblicherweise irgendwo in der Raummitte. Dennoch wird niemand beigehen und jetzt ganz scharf an den statischen Erfordernissen längs die Eisen festlegen anordnen, nur um das Material zu minimieren. Das gäbe einen Riesenaufwand bei dem Bewehrungsplan und auf der Baustelle. Die Fehlerträchtigkeit wäre extrem hoch. Völliger Quatsch. Das hat man nur dann und dort gemacht, wo Arbeitskräfte billig und Material teuer waren. Ansonsten wird eher robust ausgewiesen um die Konstruktion einfach zu halten.

Wenn es die Situation allerdings erfordert, kann man schon mal rechnerisch das letzte aus dem Bauteil rausholen. Warum auch nicht. Genau dafür sind unsere Nachweisverfahren da. Sie ermöglichen derartige Betrachtungen.

Ihr Statiker hat offensichtlich diese Karte gezogen. Wenn er diese richtig gezogen und gespielt hat, kann man ihm nichts vorwerfen.

Was sehr grenzwertig ist, ist seine Preisgestaltung. Kaum vorstellbar, dass es eine redaktionell gute Statik ist. Nur "nicht gut" bedeutet nicht zwangsläufig "schlecht". Da ist ein weiter Bereich zwischen und es liegt ohnehin im Auge des Betrachters.

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Letzte Änderung: von DeO.

Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 01 Feb 2020 11:45 #66930

Zusammengefasst:
Wenn die Bauherrschaft weniger als einen Alufelgensatz für die Statik ihres EFH bezahlt, kann Sie auch nur eine rudimentär standfeste Statik ohne Schnick erwarten.
Wer billigst bezahlt, kann auch nur Billigware erhalten.

Eine ordentliche, umfangreiche Statik eines EFH - mit Alternativ und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen - kostet nach HOAI nun einmal ein vielfaches und das hat seinen Grund!

Wie schön, das einige Bauherrn da andere Werte erkennen und für ihre Statik auch einen angemessenes Honorar bezahlen, schließlich soll das Bauwerk über 50 Jahre schadlos bleiben. Die Autoreifen sind nach 5 Jahren verschließen ;-)

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Bodenplatte bewehrt/unbewehrt 01 Feb 2020 12:51 #66931

Baumann schrieb: Zusammengefasst:
Wenn die Bauherrschaft weniger als einen Alufelgensatz für die Statik ihres EFH bezahlt, kann Sie auch nur eine rudimentär standfeste Statik ohne Schnick erwarten.
Wer billigst bezahlt, kann auch nur Billigware erhalten.

Eine ordentliche, umfangreiche Statik eines EFH - mit Alternativ und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen - kostet nach HOAI nun einmal ein vielfaches und das hat seinen Grund!

Wie schön, das einige Bauherrn da andere Werte erkennen und für ihre Statik auch einen angemessenes Honorar bezahlen, schließlich soll das Bauwerk über 50 Jahre schadlos bleiben. Die Autoreifen sind nach 5 Jahren verschließen ;-)


...das Nachtreten hilft dem Bauherrn jetzt auch nicht weiter.
Wenn BU und Architekt "Ihren" Statiker haben und regelmäßig Aufträge (vielleicht sogar sehr ähnliche Bauweise) an diesen vergeben, dann ist die Preisgestaltung halt entsprechend anders.
Das kennt doch jeder und andere Behauptungen sind Heuchelei.

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