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Druckzonenhöhe:
8.5.2.1 30mm bzw. 1,5 X Größtkorn Nutzungsklase A ________________________________________________ @gl2/99 "WU-Untergeschosse bei Einfamilienhäuser ohne großes "Tritratrallalal" abgehandelt werden können..." Kann man alles so machen, wir drehen uns aber im Kreis Bist du in dem Fall Verantwortlich für die Planung der Weißen Wanne oder wer handelt ab und ist in der Haftung?
Folgende Benutzer bedankten sich: markus, DeO
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Du wirst dich bei der Diskussion immer im Kreis drehen, bei den kleinen BVs.
Der dem Bauherren Nächste (Objektplaner) ist meist eher planlos was diese Dinge betrifft. Ich bin mir aber nicht zu Schade den Bauherren entsprechend aufzuklären. Meine persönlichen Erfahrungen sind da auch eher positiv - inform von Dankbarkeit. Ob ich das Thema WU mitmache oder nicht hängt von den Randbedingungen ab. BAK1 z.B. oder wenn vor dem Ausbau des UGs außen genug Wasser ansteht um die Dichtigkeit zu überprüfen. Bei Einfamilienhäusern mit Bodenplatte auf Dämmung gibt es in meinen Augen genug positive Randbedingungen um sich da zu entspannen. (Erdruck / Schmalseitenverklebung / etc) Die einschlägigen Firmen die das machen kochen halt auch nur mit Wasser. Der Unterschied zu den meisten von uns ist, das die eine gute Rechtsabteilung haben die auch entsprechende Verträge aufsetzt ![]() [Das Recht auf nachträglich Verpressen z.B. unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung] Beste Grüße |
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Zumindest stößt man auf offene Ohren, wenn die Bedeutung des Themas aufgezeigt wird. Es gibt sogar private Bauherren, die schon vorabsensibilisiert sind. Nur eben die volle Darlegung der Rili mit ihren Beteiligten und Tätigkeiten in Bezug auf EFH und kleinere Hochbauten sorgt verlässlich für Facepalms. |
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"Zumindest stößt man auf offene Ohren, wenn die Bedeutung des Themas aufgezeigt wird. Es gibt sogar private Bauherren, die schon vorabsensibilisiert sind. Nur eben die volle Darlegung der Rili mit ihren Beteiligten und Tätigkeiten in Bezug auf EFH und kleinere Hochbauten sorgt verlässlich für Facepalms."
@DeO Dann sind wir uns ja einig. Wie du das im Einzelfall rüber bringst liegt am Umfeld und der eigenen Kommunikation. Was die "volle Darlegung" der Rili betrifft haben wir vielleicht ein unterschiedliches Verständnis. Hier werden halt viele Punkte angesprochen, welche dann wichtig sind ergibt sich aus dem Einzelfall. Das die Nutzungsklasse und Beanspruchungsklasse bestimmt werden sollte klar sein ebenso der Entwurfsgrundsatz. Wenn du das machst hast du den "Hut" auf. Wenn das nicht geklärt ist kannst du keinen Entwurf planen. Man sollte die Rili kennen und kann sie, z.B. wie vom Kollegen ql2 beschrieben, berücksichtigen (wenn halt kein anderer da ist). Damit hat er dann auch "den Hut auf", egal ob mit oder ohen Zusatzhonorar. In dem Fall würde ich aber trotzdem ein paar Zeilen schreiben zu Thema Leistungsabgrenzung (welche Planungsteile der WU Konstruktion plane ich und welche Teile sind von Dritten zu erbringen). Es geht nicht darum den BH oder OP in die "Ecke" zu stellen (nach dem Motto, "hier hast du die Tabelle 14, mach was draus) sondern auch um dokumentierte Aufklärung. |
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