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Hinter dem Begriff Objektplaner verbirgt sich zumeist ein Architekt. Ein ganz normaler Architekt. Und damit dürfte klar sein, dass ebenjener nicht gerade als Fachmann für WU-Konstruktionen bekannt ist. Für den besteht die "WU-Planung" aus einem Rissbreitennachweis durch den TWP und nicht mehr. Aus dem Architekten wird auch kein Fachmann, nur weil man ihn als Objektplaner bezeichnet. Ich bin schon bei ein paar AG/Arch.-Konstellationen als TWP rausgeflogen, weil die mich angesichts der Erklärungen zu WU als "zu kompliziert" eingestuft haben. Entsprechend zweifele ich die Leichtgängigkeit von "ich erkläre denen ...." an. Wenn es gut läuft, wird von der ausf. Firma ein fachspezifischer Abdichter hinzugezogen. Nur, ob der eine WU-Planung im heiligen Sinne der Vorschriften und dieser Supertabelle durchführt, ist eine andere Frage. Kann mir allerdings auch egal sein. Ich vermute, die machen das womit sie technisch die besten Erfahrungen haben. Aber wie schon angedeutet, alleine das Brimborium mit Tabellen und Fachplanung zeigt doch ziemlich eindeutig, dass WU ken robustes Konzept ist. Selbst wenn sie noch fünf weitere heilige Tabellen mit noch mehr Planungsbeteiligten und irgendwelche Fachblätter rausbringen, wird es weiter Bauschäden durch WU geben. |
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Man ersetzte Objektplaner durch Architekten und betrachte ein EFH im Wasser mit Stb-Keller. Ich habe noch nirgends mitbekommen, dass irgendwo diese tolle Tabelle A.1 als Checkliste nachweisbar dokumentiert abgearbeitet worden wäre. Und ich glaube auch nicht, dass z.B. der darin in den Zeilen 14 und 24 avisierte "Sachkundige Planer nach DAfStb-Rili Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" in die Planung einbezogen worden ist. Kann mal einer glaubhaft die schriftliche Dokumentation des Inhaltes der 13 so ganz anonym hier zeigen, für ein EFH oder DH natürlich. Für Zeile 3 wäre das auch interessant zu sehen und andere auch. |
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"Man ersetzte Objektplaner durch Architekten und betrachte ein EFH im Wasser mit Stb-Keller."
@DeO und nun, Rißbreiten erdseitig <= 0,3, innen keine Anforderungen, dann noch die Aussage: "Planung Abdichtung bauseits", ist das der Plan? Übrigens, die Mehrheitsmeinung in diesem Forum nutzt im Schadensfall auch nix. |
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??
Ich lese aus diversen Beiträgen heraus, dass angeblich auch bei kleinen Hochbauten mit WU-Konstruktion das große Programm gemäß RiLi abgefahren wird. Und das erscheint mir nicht wirklich glaubwürdig. Denn dahinter steckt erheblich mehr als nur ein paar Rissnachweise zu führen. |
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@DeO
desshalb war meine ganz konkret zu dem Haus im Grundwasser. Was machst du da? so in etwa? und nun, Rißbreiten erdseitig <= 0,3, innen keine Anforderungen, dann noch die Aussage: "Planung Abdichtung bauseits", ist das der Plan? |
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Mit ein paar Rissnachweisen hat man (s)eine WU-Planung auch nicht getan. Diese Planung erfordert nämliche bauseitige Zulieferungen die zumeist nicht erfolgen. Und nun? Die Checkliste zumindest in meiner RiLi (2017) zählt fröhliche 25 Zeilen und 8 Beteiligte. Nach meiner Lesart sind deren Aktionen nachvollziehbar und dokumentiert auszuführen, damit es sich eine ordnungsgemäße Planung nennen darf. Etliche Aufgaben erscheinen mir dabei sehr diffus. Ich habe deren Umsetzung noch nirgends in Praxis bewundern können. Zum Beispiel Zeile 3, mit den Grenzwerten des Raumklimas und der Grenzwerte. Das ist zwar nicht Aufgabe des TWP, aber mit Vorlage der Tabelle beim verantwortlichen Architekten drängt man ihn dazu dieses zu organisieren. Kaum glaubhaft das er anbeißt. Zudem war ich schon auf einigen Lehrgängen zum Thema und auch die ehrwürdigen Referenten dort haben zwar kräftig von den Punkten erzählt, aber gezeigt wie es aussehen soll hat keiner von denen.Oder man achte mal auf die Zeile 19 mit der TGA-Planung. Bei größeren BV ist ein entsprechendes Planungsbüro dabei, klar, aber bei kleineren Hochbauten … doch nicht wirklich. Wenn man die Checkliste ernst nimmt, also die WU-Planung, dann wäre das unabdingbar zu erwarten. |
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