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Da steht aber nicht b sondern b' - die Tabelle ist 100% gleichwertig zum Berechnungsverfahren anzusehen, da beides auf der selben Datenbasis erstellt wurde.
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Letzte Änderung: von ql2/99.
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Darüber bin ich auch gestolpert.
In der EN steht auf Seite 47 ganz klar 200 mm <= b' <= 450 ; h<= b ; Die Bedingungen sind auf der Seite immer durch ein Semikolon getrennt und abgeschlossen, auch in den Zeilen darüber Es sei denn, mir ist eine Berichtigung dazu entgangen. Meine Bautextvorlage dazu hat dieses Abgrenzungskriterium ebenfalls so interpretiert. h<= 1,5 b Die einschlägigen Beispielrechnungen zur Gl 5.7 beziehen sich leider immer nur auf quadratische Stützenabmessungen . Erstmals in den Tech-News der VPI BaWü in 2015/02 habe ich gesehen, dass dort h<= 1,5 b' angesetzt wurde, was sich aber nicht mit dem EC 2 deckt. In den Tech-News 2015/03 Folge 1 wird auf dieses Abgrenzungskriterium überhaupt nicht eingegangen. hier wird ganz klar geschrieben, Zitat: "Für die Tabellen 1.1 bis 1.3 (im Anhang dieser Tech-News) gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Gleichung 5.7" Im Folgenden sind da in dem Zusammenhang nur die Kriterien 200 <= b' <= 450 aufgeführt Es gibt dort ein auch Rechenbeispiel für eine Stütze 180 / 240 mm => h = 1,5 b .... Aus der Praxis, Stütze Tiefgarage 300 / 800 kann man demnach nur mit der Tabelle nachweisen, leider, obwohl hier b' = 436 mm < 450 mm Nur am Rande - Beispiel 30/60er Stütze b' = 399 mm ; h/(1,5 b' ) = 1,0 => aber nach Abgrenzungskriterium noch lange nicht an der Grenze zu einer Stahlbetonwand (4 x h oder Stützenhöhe < 3xh) Habe mit meinem Prüfer ausführlich über dieses Thema diskutiert und er ist ebenfalls der Meinung, dass h<= 1,5 b nur als Abgrenzungskriterium für die Gl. 5.7 zutrifft, da b' nicht in die Ermittlung für eta,fi ode nüh, fi einfliesst. Am Rande -bei meinen Berechnungen lag eta,fi immber bei 0,7 / 0,69 / 0,71 und ich meine im NA steht dass man dafür auch pauschal 0,7 ansetzen darf. |
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Letzte Änderung: von DO-ING.
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Hallo DO-ING,
soweit ich weiß basiert die Tabelle auf Gl. 5.7. Die Tabelle liegt durch die gewählten Randbedingungen weit auf der sicheren Seite. Um also mal bei deinem Beispiel zu bleiben. TG Stütze 30/80. Hier wurde der Tabellenwert mit Gl. 5.7 mit einem Querschnitt 30/30 gerechnet. Wenn du 30/80 hast bist du mit der Tabelle also auf der sicheren Seite. Im übrigen darfst du für deine 30/80 Stütze aber auch Gl. 5.7 verwenden. Du darfst aber eben h nur mit 45cm ansetzen. Wenn du das machst erhältst du logischerweise ein größeres tfi als nach Tabelle. Genauso ist es bei der Stützenlänge. Die Tabelle deckt Stützenlängen bis l0fi =3m ab. Das bedeutet reale Längen von 6m bzw. 4,30m im Dachgeschoss. Die Tabelle liegt also weit auf der sicheren Seite und mit Gl. 5.7 fährst du immer besser! V.G. Mr.Ing.
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