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mir wurde auch schon viel gesagt - bei der frage nach belastbaren quellen herrscht dann oft schweigen ![]() ich finde, es kann sinnvoll sein, mit anderer software vergleichszurechnen, aber ich würde keine zwingende notwendigkeit ableiten. mir ist es durchaus recht, der prüfer setzt sich mit meiner systemfindung auseinander und liest auch mal buchstaben in der "statik", anstatt nur auf zahlen zu vertrauen. ob ein 3D-FEM mit einem anderen 3D-FEM oder mit klugen überlegungen und ein paar zeilen handrechnung gegengerechnet wird, ist mir egal, hauptsache es passt. du machst doch hauptsächlich stahl/stabstatik, oder? hast du da negative rückmeldung wegen unterschiedlicher numerischer ergebnisse wegen unterschiedlicher software bekommen? grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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kann nicht sein, oder rechnest du 3,8*.. im kopf? also 4. und w ist natürlich 7*... ![]() grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Hallo Markus,
was mich angeht, so war es, haben alle mit Wasser gekocht, die Prüfer und die Aufsteller, Kopfrechnen war auch gefragt, ....und ganz nebenbei sagte der PI: prüfen wie auch immer, nur nicht mit dem gleichen Programm.... eine gute Zeit.... galapeter97 |
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So ist es ! Ich darf nicht mit dem selben Programm prüfen.
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Jupp, ich rechne so gut wie alles in 3D. Bis jetzt habe ich noch keine negative Rückmeldung bekommen. Im Grunde ist 3D auch ungünstiger als 2D, aber mit 3D ist es wirklichkeitsnäher. Zum BSP.: Bei einer Halle wird der Dachverband an den Giebel und an den 1.Rahmen angeordnet. Der Rahmen verformt sich und der Giebel nicht, da Stützen drunter stehen, somit wirken aus der Verformung zusätzliche Zuglasten im Verband. Aber jeder wie er mag. |
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Wäre die Ri-EDV-AP - 2001 (Richtlinie für das Aufstellen und Prüfen EDV-unterstützter Standsicherheitsnachweise) eine ausreichend belastbare Quelle? Dort heißt es unter Punkt 5.2 - Prüfung durch Vergleichsberechnung Heißt IMHO, dass nach Möglichkeit nicht das vom Aufsteller verwendete Programm zur Vergleichsrechnung verwendet werden sollte. Wenn man zunächst mal davon ausgeht, dass die Eingabe des Aufstellers in seinem Programm richtig und sinnvoll ist, das gewählte statische System also als zutreffend angesehen werden kann, ist das ja auch die durch aus sinnvoll. Mal angenommen Aufsteller und Prüfer nutzen das gleiche Programm und wählen unabhängig davon das gleiche statische Modell innerhalb des Programmes, da es das einzig sinnvolle Modell ist. Ein gravierender Programmierfehler, der zu falschen/unsicheren Bemessungsergebnissen führt, könnte somit nicht erkannt werden. Nutzt der Prüfer aber ein andere Programm und trotzdem das gleiche statische Modell, ist zumindest (nahezu) ausgeschlossen, dass der gleiche Rechenfehler auftritt. Wobei mir aber auch klar ist, dass dies nicht immer geht. Auch ein Prüfer kann nicht mehrere FE-Programme vorhalten, um immer ein anderes Programm nutzen zu können. Dazu dominieren die Platzhirsche dann doch zu sehr...
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Letzte Änderung: von saibot2107. Grund: Ergänzung
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