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"Aber der funktioniert doch nur, wenn die volle Last über die Fuge übertragen werden muss, wie hier oder? "
Wenn die Hälfte der Bewehrung oberhalb der Fuge liegt ist die Längskraft auch nur die Hälfte, funktioniert eben anteilig, auch in der Druckzone, bei Plattenbalken usw.
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Die horizontale Fuge hat also einen Vertikalwiderstand. Den Widerstand hat sie von Hause aus und er kann durch Bügel verstärkt werden bis ausreichender Verbund in der sogenannten Verbundfuge herrscht (Querkraftnachweis der Fuge). Letztlich ist dann der Querschnitt gesichert/"verbund"en und die Biegebemessung erfolgt normal am vollen Querschnitt ... die längskraft aus dem Biegemoment kann normal aufgenommen werden vom QS
Also warum so kompliziert ... Unabhängig davon gibt es gar keine Querkraft ! Somit ist der QS grundsätzlich voll nutzbar auch bei Fuge |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Der Prüfer wird auf die erforderliche Ausbildung der Verbundfuge ( sehr glatt, glatt, rau, verzahnt) anspielen, denn die hat direkten Einfluss auf die maximale Tragfähigkeit (vRd,max) dieser Fuge. Da hilft keine Verstärkung mittels Verbundbewehrung. Diese bewirkt in der Nachweisführung nur, dass die Reibflächen bei „Verschiebung“ zusammengedrückt werden. Wenn die erforderliche Ausbildung der Verbundfuge ermittelt wurde, folgt damit die Ermittlung der Verbundbewehrung.
Verbundfläche = Verteilungslänge der Aufhängebewehrung x t Längsschubkraft = FtEd aus dem Zugband in Feldmitte Kraft senkrecht zur Fuge = Auflagerkraft WT, abzüglich Last aus der angehängten Decke im Bereich der Aufhängebewehrung WT PS.: Gem. Mr.Ing. liegt die Bewehrung des wandartigen Trägers zu 100% in der Decke |
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Die Längskraft hat damit nur indirekt was zu tun. Sie wird allenfalls für Fugen innerhalb der Druckzone günstig wirken (siehe Beta1)... Das wars dann laut EC2 unter 6.2.5 und auch von meiner Seite. Ich lass das einfach mal so stehen.
Schaut euch vielleicht einfach mal den Nachweis an im EC2.. Vielleicht wird es dann klarer. |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Eigentlich wollte ich ja nicht mehr antworten, weil ich Arroganz nicht so mag... Dir ist schon klar, dass beta auf der Einwirkungsseite steht und dass beta </= 1 ist? Und beta ist auch in der Druckzone nur dann günstig, wenn nicht die vollständige Last über die Fuge übertragen werden muss (beta < 1), mit anderen Worten, wenn die Druckzone über die Fuge drüber geht? Hinsichtlich der Längskraft zitiere ich mal einfach Heft 600, zu 6.2.5 (1): So gesehen steht in den Erläuterungen zu Norm hinsichtlich der Ermittlung der Längsschubspannungen genau das drin, was @statiker99 vorgeschlagen hat. Im hier diskutierten Fall wird eine Längsschubbeanspruchung analog Heft 600, Bild H6-19 b), rechts unten maßgebend, wobei dort die Platte oben ist, was aber an der Art der Belastung nichts ändert. Warum der Nachweis wohl grundsätzlich auch bei wandartigen Träger zu führen ist, ergibt sich IMHO quasi aus Heft 600, Bild H6-26, in dem die die Verbundfuge kreuzende Druckstrebe dargestellt ist, die es im vorliegenden Fall auch beim wandartigen Träger unzweifelhaft gibt.
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Letzte Änderung: von saibot2107. Grund: Rechtschreibung korrigiert und Ergänzung
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Da steht das gleiche wie der Nachweis im EC2. Nur das das verwischt wird mit dem Beta1. Und es spielt keine Rolle auf welcher Seite der Gleichung Beta steht. Es ist eine korrekte Abminderung nach genau diesem Prinzip. Beta1 = 1 bedeutet nach dem Heft 600 analog "keine Schubkraftübertragung nachzuweisen" aus längskraft (siehe Bild H6-20)....
der Rest ist natürlich analog für die Druckzone ebenso gleich mit dem EC2. Sorry ... es soll nicht arrogant rüberkommen. Aber wieso werden hier wilde Ideen diskutiert. Man sollte sich die Nachweisführung anschauen. |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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