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Hallo Charly,
die Sache ist doch ganz einfach. Ich will nur wissen, ob bei gleicher Eingabe eines statischen Systems, verschiedene Softwareprogramme genau die gleichen Ergebnisse bringen. Ob das einzugebende System sinnig oder unsinnig ist, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Da ich mir nicht leisten kann, 20 oder mehr verschiedene Programme zu kaufen, und mir auch nicht so viele Demoversionen herunterladen will, habe ich dieses Forum um Mithilfe gebeten. Wer dabei mithelfen kann und will, dem bin ich sehr dankbar. Wer das nicht kann oder will, der braucht auch keine Kommentare zur Sinnigkeit des vorgegebenen Systems abzugeben. Ist das so schwer zu begreifen ? Nach 34 Jahren Tätigkeit als Statiker würde ich mich nicht unbedingt als Anfänger bezeichnen. Ich wünsche Dir, dass Du Dich in Deinem Berufsleben nie gegen völlig unsinnige Aussagen eines Gutachters zur Wehr setzen musst, der von einem Bauträger geschmiert wird. An alle anderen Forumsteilnehmer : nochmals die Bitte, das angehängte System über den Rechner laufen lassen und mir die Ergebnisse mailen. Vielen Dank ! Liebe Grüße schotti53 |
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Hallo,
ich finde auch System und Belastung sind nicht EINDEUTIG und zweifelsfrei dargestellt. Als Prüfer, Architekt, Konstrukteur usw. wird man wahnsinnig dabei. Stellt euch immer vor: Jemand kommt am Montagmorgen um 6 auf die Baustelle. Und der hat das ganze WE über gesoffen - und der muß aus euren Unterlagen schlau werden! ALSO eindeutig schreiben und zeichnen. 34 Berufsjehre? ![]() Me transmitte sursum, Caledoni!
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Hallo schotti53,
möchtest Du die Behauptungen des Gutachters konkretisieren? Handelt es sich um einen Privatgutachter des Gegners oder um einen vom Gericht bestellten Gutachter? Das Problem ist, der Gerichtsgutachter kann fachlich behaupten was er will, er kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Im Prinzip kann er ohne Konsequenz behaupten: Guter Beton besteht aus Eier, Zucker und Mehl! Ein gegnerischer Privatgutachter kann ebenfalls schreiben was er will, Du hast mit dem ja keinen Vertrag und kannst ihm deswegen auch nicht den Streit verkünden. Der Gegner und sein Anwalt spekulieren natürlich darauf, dass deine Haftpflichtversicherung einfach einlenkt und bezahlt um die Gesamtkosten gering zu halten. Irgendwann kommt dann die Kündigung. Es ist ein Spiel auf Zeit und Kostendruck. Ein Urteil würde entweder Recht oder Unrecht für Dich bedeuten. Selbst nach jahrelanger Verschleppungstaktik gibt es aber oft gar kein Urteil und somit gar kein "Recht". Bauunternehmer+Anwalt+Gutachter arbeiten oft jahrelang erfolgreich zusammen und machen super Geschäfte. Ich wünsche Dir gute Nerven und kann das alles sehr gut nachvollziehen. Meine Sache geht nun bald ins 8. Jahr. |
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hallo schotti53,
erstmal ein gutes Neues Jahr so dumm fand ich meine Antwort auf Ihre letzte Frage gar nicht. Wollte Ihnen nur erläutern, dass es die "genaue Berechnung" nicht gibt. Das sehen Sie z.B. an den Ergebnissen von markus. Es widerspricht allen wissenschaftlichen Erkenntnissen, dass die Verformung allein durch Vergrößerung der Bewehrung auf ca. 1/3 reduziert werden kann. Bei den Vergleichsrechnungen im EC2-Pilotprojekt Arbeitskreis wiesen die Ergebnisse der verschiedenen Programme teilweise eine Differenz von über 100% auf. Zur Frage der Einzellast kann ich charly nicht beipflichten. Es gibt i.d.R. in der Praxis keine punktförmige Einzellast. Die Verteilung auf die Aufstandsfläche ist grundsächlich richtig. Sie kennen aber offensichtlich die Verformungsnachweise nach Norm nicht. Mit Ihren Angaben sind diese nicht zu führen. Dazu benötigen Sie die Kategorien der einzelnen Einwirkungen, um die entsprechenden Kombinationen zu ermitteln. Ihre Last auf der Kragarmspitze hat doch sicherlich Schnee und Windanteile aus einer Dachkonstruktion. Das wäre sehr wichtig zu wissen. Welche Kategorie hat die Nutzlast auf der Decke? Wie haben Sie das Kriechmaß phi ermittelt? Ist es das Endkriechmaß phi(to,unendlich)? Es erscheint mir sehr hoch zu sein. Wann war Belastungsbeginn (g) und wann Nutzungsbeginn (q) der Konstruktion? Liegt der Kragarm im Freien? Was ist das für eine Dehnung die Sie mit -0.3o/oo angegeben haben? Es müssen auch 2 verschiedene Verformungsberechnungen durchgeführt werden (L/250, L/500). Mich würde sehr wundern, wenn der Gutachter darauf nicht eingeht. Wenn Sie all diese Daten zur Verfügung stellen, könnte ich Ihnen eine Berechnung durchführen. gruß dvog |
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Letzte Änderung: von dvog.
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Ein gutes neues Jahr erst einmal.
Ich bin mir nicht ganz sicher ob es sinnvoll, richtig und angemessen ist bei Fragen und Situationen zu Bestandsgebäuden den Eurocode als maßgebendes Vorschriftenwerk heranzuziehen. Wenn man es, wie hier vermutlich der Fall, mit einem Bestand zu tun hat, wären doch die Rechenvorschriften maßgebend die zum Zeitpunkt der Planung en vogue waren. Was der Eurocode dazu sagt wäre daher irrelevant. Man könnte zwar interessehalber mal schauen was der für Ergebnisse bringt, mehr aber auch nicht. Die Umrechnung von Einzel- bzw. Linienlasten in Flächenlasten ist zwar niemals falsch, in den meisten Fällen aber nicht wirklich ergebnisbeeinflussend. |
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hallo DeO,
das ändert nichts an der Verformungsberechnung. Auch nach DIN 1045-1 wurde genauso gerechnet (L/250, L/500). Lediglich der Emodul war etwas konservativer, so dass nach EC etwas geringere Verformungen (3 bis 5 %) herauskommen. gruß dvog |
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