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Aw: Statikprogramme 07 Jan 2013 22:44 #44073

hallo Sergej,
so hat der Gutachter auch mit dem einachsigen Plattenprogramm von mb gerechnet und dann daraus geschlossen, dass die Differenz > L/500 = 6.7 mm ist und nicht der Norm entspricht. Er hat dabei versehentlich nur mit 6.5 cm2 Bewehrung gerechnet und natürlich eine etwas höhere Verformung als Sie ermittelt (Anfangsverformung 4.0 mm, Endverformung 11.8 mm).
Das ist aber so nicht richtig, da die Lasten zu hoch angesetzt und Schnee und Wind nicht abgezogen waren.
Dann liegt die Differenzverformung unter 6.7 mm und schotti53 hat normgerecht gearbeitet.
Das ist jetzt die entscheidende Frage.
gruß dvog

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Aw: Statikprogramme 08 Jan 2013 09:49 #44079

dvog schrieb:

hallo Sergej,
............liegt die Differenzverformung unter 6.7 mm und schotti53 hat normgerecht gearbeitet.
Das ist jetzt die entscheidende Frage.
gruß dvog


Klare Worte tuen gut!
Danke.

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Aw: Statikprogramme 08 Jan 2013 13:22 #44080

Frage

Nützt Ihm das was?

Wenn er richtig gerechnet hat und trotzdem ein Schaden entsteht!

Jupp

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Aw: Statikprogramme 08 Jan 2013 13:35 #44081

hi,

schade, dass niemand mit "softwareboliden" (sofistik, abacus ..) oder
"handcrafted" (m-k-linie, masque oä) vergleichswerte ermittelt hat.

würde man noch tension stiffening berücksichtigen, wäre das stat.
system -rechnerisch- bei weitem gerettet; genauso kann man aber auch
mit anderen einflüssen alles kaputtrechnen. insofern ist es wenig
zielführend, den gutachter (so er denn der vom gericht bestellte ist)
zum zahlendrechseln zu motivieren.

alles gute, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Letzte Änderung: von markus.

Aw: Statikprogramme 08 Jan 2013 14:44 #44082

hallo,
es geht in dem Verfahren um das leidige Thema "Bauträger will Statikhonorar nicht bezahlen, da ein Riss in der Wand".
Der vom Gericht bestellte Gutachter behauptet nun, der Riss ist entstanden, weil die Forderung der Norm L/500 mit 6.7 mm rechnerisch nicht eingehalten ist.
Es geht hier also darum, diese Aussage zu entkräften.
Die Unzulänglichkeiten der Vergleichsrechnung des Gutachters habe ich schon beschrieben. Er hat z.B. den Fall nach DIN und nach EC untersucht und dabei nach DIN geringere Verformungen errechnet als nach EC. Obwohl der E-Modul beim EC höher ist, ist bei ihm da keine "Warnlampe angegangen".
gruß dvog

ps. zu markus
Entscheidend ist auch, mit welcher Betonzugfestigkeit das Rissmoment ermittelt wird. Hier rechnet Sofistik z.B. mit einem sehr geringen Wert.

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Aw: Statikprogramme 08 Jan 2013 22:08 #44083

hi,
danke für die hintergrundinfo.
dazu gäbs ein paar grundsätzliche und auch verfahrensrelevante einwände,
aber da der fragesteller "nur ein paar zahlenwerte" wollte und auch sicher
juristisch kompetent vertreten wird, da ferner alles an prozessrelevanten
infos fehlt, möchte ich doch, falls mal ein kollege (!) in eine schwierige
situation gerät, den weg zu einem honorar- und baurechtler empfehlen:
mir als juristischen laien erschliesst sich der zusammenhang von honorierung
und mängelhaftung jedenfalls nicht ohne weiteres.
vielleicht ist das aber auch alles ganz normal und steht in der
anlage 15 der famosen 2009er hoai.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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