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Gast
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hallo Sergej,
so hat der Gutachter auch mit dem einachsigen Plattenprogramm von mb gerechnet und dann daraus geschlossen, dass die Differenz > L/500 = 6.7 mm ist und nicht der Norm entspricht. Er hat dabei versehentlich nur mit 6.5 cm2 Bewehrung gerechnet und natürlich eine etwas höhere Verformung als Sie ermittelt (Anfangsverformung 4.0 mm, Endverformung 11.8 mm). Das ist aber so nicht richtig, da die Lasten zu hoch angesetzt und Schnee und Wind nicht abgezogen waren. Dann liegt die Differenzverformung unter 6.7 mm und schotti53 hat normgerecht gearbeitet. Das ist jetzt die entscheidende Frage. gruß dvog |
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dvog schrieb:
Klare Worte tuen gut! Danke. |
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Frage
Nützt Ihm das was? Wenn er richtig gerechnet hat und trotzdem ein Schaden entsteht! Jupp |
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hi,
schade, dass niemand mit "softwareboliden" (sofistik, abacus ..) oder "handcrafted" (m-k-linie, masque oä) vergleichswerte ermittelt hat. würde man noch tension stiffening berücksichtigen, wäre das stat. system -rechnerisch- bei weitem gerettet; genauso kann man aber auch mit anderen einflüssen alles kaputtrechnen. insofern ist es wenig zielführend, den gutachter (so er denn der vom gericht bestellte ist) zum zahlendrechseln zu motivieren. alles gute, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Letzte Änderung: von markus.
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hallo,
es geht in dem Verfahren um das leidige Thema "Bauträger will Statikhonorar nicht bezahlen, da ein Riss in der Wand". Der vom Gericht bestellte Gutachter behauptet nun, der Riss ist entstanden, weil die Forderung der Norm L/500 mit 6.7 mm rechnerisch nicht eingehalten ist. Es geht hier also darum, diese Aussage zu entkräften. Die Unzulänglichkeiten der Vergleichsrechnung des Gutachters habe ich schon beschrieben. Er hat z.B. den Fall nach DIN und nach EC untersucht und dabei nach DIN geringere Verformungen errechnet als nach EC. Obwohl der E-Modul beim EC höher ist, ist bei ihm da keine "Warnlampe angegangen". gruß dvog ps. zu markus Entscheidend ist auch, mit welcher Betonzugfestigkeit das Rissmoment ermittelt wird. Hier rechnet Sofistik z.B. mit einem sehr geringen Wert. |
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hi,
danke für die hintergrundinfo. dazu gäbs ein paar grundsätzliche und auch verfahrensrelevante einwände, aber da der fragesteller "nur ein paar zahlenwerte" wollte und auch sicher juristisch kompetent vertreten wird, da ferner alles an prozessrelevanten infos fehlt, möchte ich doch, falls mal ein kollege (!) in eine schwierige situation gerät, den weg zu einem honorar- und baurechtler empfehlen: mir als juristischen laien erschliesst sich der zusammenhang von honorierung und mängelhaftung jedenfalls nicht ohne weiteres. vielleicht ist das aber auch alles ganz normal und steht in der anlage 15 der famosen 2009er hoai. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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