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Gast
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Bei einer Einfeldplatte oben, wenn nicht Rißbwehrung und Mindestbewehrung ausschlaggebend sind
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Generell schonmal "Danke".
Zusatzinfos: Einbindetiefe ist ca. 1,20m-2.40m, drunter sind 50cm Schotterschicht verdichtet. |
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Mache wir das mal anders:
Gibt es eine Quelle, aus der ich überschlägige Erkennnisse ziehen könnte. Habe mir z.B. DIN 1054 angeschaut, diese Tabelle mit den zulässigen Sohldrücke über Einbindetiefe und Fundamentbreite. Leider finde ich nirgends Tabellen für Fundamentplatten. |
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das sind die typischen fehlinterpretationen:
diese tabelle dient zu vermeidung von grundbruch. das hat nichts mit der zulässigen bodenpressung zu tun. MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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In der DIN wird kein Unterschied zw. Streifenfundamenten und Sohlplatten gemacht. Ich kann nur wiederholt darauf hinweisen, den aufstellenden Statiker zu konsultieren. Sonst ufert es hier im Forum wg. Selbstverständlichkeiten aus. Der Name steht ja auf dem Papier. Andernfalls hat der Bauträger die Statik (Kopie) zu überreichen. Dazu ist er verpflichtet.
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OK, dann denkt Euch, ich wäre Student und möchte eine Beispielrechnung. Gab's das nicht schon in diesem Forum?
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