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Honorarverwirrung Einfamilienhaus nach HOAI 30 Jun 2022 09:13 #75460

Hallo liebe Kollegen,
wenn man eure ganzen Texte so liest, dann bin ich sehr froh in Hessen zu arbeiten. Zu Baubeginn ein Formular unterschrieben vom Tragwerksplaner, dass er die Maßnahme in statischer Hinsicht überwacht. Zur Rohbaufertigstellung ein Formular, dass es so gebaut wurde wie in dem statischen Nachweis nachgewiesen (event. Nachträge inkl.). Ein Exemplar der Statik, des Wärmeschutznachweises und eventuell des Schallschutznachweises ist mit der Baubeginnsanzeige abzugeben.
Auch wenn ich kein großer Freund des Verwaltens bin, hier hat es wenigstens eine klare Linie. War gestern in Bayern unterwegs, dort sind anscheinend die Bauherren die Allwissenden, weil die Ämter eigentlich gar nichts wollen, außer das Formular das der Kriterienkatalog eingehalten ist. Die statische Bauüberwachung kann man dann locker auf den Maurer oder Zimmermann abwälzen und schon ist auch das Problem mit den Nachträgen weg >> Das machen wir schon immer so, da brauchen wir nicht den Statiker anrufen .
Auch die eventuelle Prüfung von Filigranplatten durch den Statiker >> Brauchen wir nicht!
Bescheinigung am Abschluss? >> Nicht notwendig!
An dieser Stelle hat die FDP klar gewonnen >> Mehr Markt, weniger Staat!
Vielleicht sollte ich jetzt mal lieber ein Eis essen gehen und mich etwas freuen .
Bezugnehmend auf das eigentliche Thema "Honorar" kann ich sagen das am Schluss die Qualität gewinnt >> Unter Honorarzone II, Mitte starte ich nicht mehr, weil dann bekommt mein Waschmaschinenreparateur mehr als ich und das mit weniger Verantwortung.
Die meisten meiner Kunden zahlen das gerne (die anderen gehen halt beleidigt aus dem Büro), wissend das wenn es gilt ich auch da bin und zwar nicht erst in 3 Wochen. Hier muss man auch seine Architekten ordentlich bedienen, damit diese Werbung für einen mitmachen.
Gruß
Stefan

Ich glaube ich nehme Zitrone, damit ich auch mal sauer gucke
 

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Honorarverwirrung Einfamilienhaus nach HOAI 01 Jul 2022 14:58 #75486

  • Badoo
  • Badoos Avatar
Zitroneneis ist eh king! Aber ich bin nur bei sorbet dabei.

Was zahlen denn deine ausgesiebten Kunden für ein EFH?

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Letzte Änderung: von Badoo.

Honorarverwirrung Einfamilienhaus nach HOAI 02 Jul 2022 15:02 #75497

servus stefan,

War gestern in Bayern unterwegs, dort sind anscheinend die Bauherren die Allwissenden, weil die Ämter eigentlich gar nichts wollen
 
jo, is so, muss so, weil wenn die ämter nix wollen, kümmert sich bauherr halt selbst und das wissen die ämter und können sich getrost zurückhalten. man kennt sich, verstehst?
natürlich wird in bayern für jedes und absolut jedes bauvorhaben ein bestmöglich geeigneter twp beauftragt und nicht etwa nur ein dummer rechenknecht oder autogrammhansel. das versteht sich doch von selbst, weil jeder bauherr kreuzbrav und ehrlich ist - so ehrlich, wie die politiker und die standesvertretung, die er wählt. vertrauen gegen vertrauen halt. was sonst.

grüsse aus dem süden, markus

 
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Honorarverwirrung Einfamilienhaus nach HOAI 04 Jul 2022 06:32 #75499

Hallo zusammen,
Tragwerksplanung LPH1 & 2 bei einem EFH? - Ich bitte euch.. Was macht man denn da für den Bauherrn, für das er guten Gewissens bezahlen soll ?
Selbst die LPH 3 ist meiner Meinung nach nicht immer gerechtfertigt, sondern nur, wenn man auch wirklich im Entwurfsprozess der LPH3 Architektur beteiligt ist und diesen statisch betreut (...und das bestenfalls auch dokumentiert). Ich bin auch gegen Preisdumping - aber ich finde, der Bauher braucht keine Leistungen bezahlen die er eigentlich gar nicht bekommt. Würden wir bei uns doch auch nicht wollen, oder??
Gruß mcberg

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Honorarverwirrung Einfamilienhaus nach HOAI 04 Jul 2022 07:01 #75501

Hallo zusammen,
Tragwerksplanung LPH1 & 2 bei einem EFH? - Ich bitte euch.. Was macht man denn da für den Bauherrn, für das er guten Gewissens bezahlen soll ?
Selbst die LPH 3 ist meiner Meinung nach nicht immer gerechtfertigt, sondern nur, wenn man auch wirklich im Entwurfsprozess der LPH3 Architektur beteiligt ist und diesen statisch betreut (...und das bestenfalls auch dokumentiert). Ich bin auch gegen Preisdumping - aber ich finde, der Bauher braucht keine Leistungen bezahlen die er eigentlich gar nicht bekommt. Würden wir bei uns doch auch nicht wollen, oder??
Gruß mcberg
 

Chapeau!

In der HOAI sind (waren?) zu dem noch alle nichtwesentlichen Änderungen pauschal mit enthalten. Dieses kommt zumeist ja nicht zum Tragen. Ich würde daher behaupten, dass wenn jemand für ein mittleres EFH die ganze HOAI ansetzen muss weil er sonst nicht klar kommt, dieses nicht für seine fachliche Kompetenz spricht, sondern eher dagegen.

Und selbstverständlich wird der Bauherr den aus seiner Sicht preisgünstigsten TWP beauftragen. Seine Qualitäten kann er im Vorwege gar nicht kennen und daher in die Waagschale werfen. Und besonders unterhaltsam wird es, wenn Kollegen sich einerseits bei den billigsten Softwareanbietern bedienen, sich dann aber über Bauherren empören, die im Grunde genau selbiges auch mit ihrem Einkauf tun.

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Honorarverwirrung Einfamilienhaus nach HOAI 04 Jul 2022 07:43 #75503

Hallo Badoo,

als Beispiel hier einmal ein Angebot für ein EFH.

 

Wie du sehen kannst, muss auch ich nicht alles vollständig anbieten (Gruß an mcberg), aber die Gedanken, die man sich beispielsweise wegen des Bodengutachtens machen muss (oder anderer Randbedingungen), sollte man sich schon bezahlen lassen.

Gruß
Stefan
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