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Honorarverwirrung Einfamilienhaus nach HOAI 23 Jun 2022 14:02 #75350

Hey,

danke erstmal für Eure Antworten!
Also mir wurden in dem Beispiel die 600.000,- € Baukosten von der Architektin genannt. Es handelt sich hier um ein EFH in Holzständerbauweise ohne Keller und mit ausgebauten Dachgeschoss die Wohnfläche beträgt etwa 170 m². Ja da habt ihr recht, da erscheinen die Kosten doch recht hoch.
Ich hab mal in ein Baukostenbuch geschaut und habe da für KG300 bei der Wohnfläche etwa 180.000 € Baukosten und damit etwa 7.400,- € Honorar. Wie klingt das?

Wie geht Ihr denn vor wenn ihr Euer Honorar ermittelt?

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Honorarverwirrung Einfamilienhaus nach HOAI 23 Jun 2022 14:08 #75351

Nana - wenn dann schon glatt 2/3 davon ;)

Naja Baukosten sind halt nicht gleich 300er und 400er Kosten. Das klingt doch jetzt schon vernünftiger, vor allem da ohne Keller.

Ich kenn jetzt das Haus nicht, aber 7400€ für nen Holzbau (EG+DG) mit Bodenplatte - würde ich ez machen =)

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Honorarverwirrung Einfamilienhaus nach HOAI 23 Jun 2022 14:09 #75352

@DeO
Wenn ich nach dem aktuellen Baupreisindex schaue finde ich 139,5 für den Rohbau im Internet.
www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Pre...-preise-artikel.html

Aber so wie ich das verstanden habe bezieht der nur prozentual auf die Preissteigerung von 2015 und nicht auf den Bruttorauminhalt. Kannst du mir sagen, wie du da weiter rechnest? Danke!

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Honorarverwirrung Einfamilienhaus nach HOAI 23 Jun 2022 14:34 #75353

Ich dachte mehr an die amtlichen Zahlen, nach denen die Gebühren berechnet werden.
www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/nds/rderlindex.htm
Darin geht es um €/m³. Bruttorauminhalt, also alles, von Dachfirst bis unter die Sohle.

Wie Du damit weiter machst obliegt Dir. Ich denke mal, nennenswerte Abschläge an der Eingangssumme in die Tabelle sind dann nicht mehr angesagt. Aber man hat damit eine schöne Grundlage, mit der man vermutlich in die hier genannte Größenordnung kommen kann.

 

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Honorarverwirrung Einfamilienhaus nach HOAI 23 Jun 2022 15:26 #75354

  • Badoo
  • Badoos Avatar
Die Frage ist auch welchen Anteil der Gesamtbaukosten du schließlich auf die KG300 und KG400 verteilst? Ich denke , dass 300 €/m3 BRI noch immer für Wohngebäude angesetzt werden oder etwa mehr ?

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Honorarverwirrung Einfamilienhaus nach HOAI 23 Jun 2022 15:38 #75355

Hallo,

Also mir wurden in dem Beispiel die 600.000,- € Baukosten von der Architektin genannt.

Ist das brutto oder netto? In die Honorarermittlung gehen nur Nettokosten ein.

Sind das Kosten Gr. 300 + 400? Oder auch noch Gr. 500? Auch das solltest du vorher klären. Bei den 400er-Kosten sind ohnehin nur 10% anrechenbar und 500er i.d.R. gar nicht.

Davon ab glaube ich, dass bei EF-Häusern kaum jemand den vollen HOAI-Satz bezahlt. Der Bauherr (oder sein Architekt) wird meistens jemand finden, der den Satz unterbietet. Leider.

Allerdings habe ich es auch selten erlebt, dass bei EF-Häusern die Lph. 2 und 3 gefordert wurden. Insofern ergibt sich, sofern es sich nicht um eine komplexe Struktur handelt, möglicherweise auch Potential beim Honorar. Da muss jeder für sich anhand des Entwurfs beurteilen, ob er damit klarkommt.

Gruß
mmue

 
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