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Naja das wird die gesamtbausumme Brutto sein. Zumindest geh mal davon aus, damit du dich nicht blamiert und zumindest eine nachvollziehbare Honorarermittlung aufstellen kannst
Nimm ma 80% davon für kg300+400 zusammen |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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wie definiert man "baukosten"?
relevant sind für die honorarermittlung kg 300+400. natürlich netto. man muss aber, nicht erst heutzutage, wirklich hinterfragen, um welche art von kosten es sich handelt. im idealfall holt sich der architekt möglichst früh fachplaner an bord - zu der phase ist selbst eine kostenschätzung oft wunschdenken und auch die hat eine zulässige varianz von etwa 30%. das auf dieser basis "ermittelte" honorar ist flexibel - spannend wird´s, wenn die kostenberechnung als meist finale honorarbasis vorliegt. dann stellt man nebenbei fest, dass der bauherr um lichtjahre mehr zu stemmen hat, als nur 300+400 (+nk) ... für eigene vergleichsrechnungen kann man anfangs über kubatur oder fläche und einheitspreise abschätzen. besser wird´s meist nicht, die zeit frivoler architektenpreisschätzungen ist vorbei. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Na alle kgr der din 267 zusammen sind die Baukosten. Dann nimmst davon 80% und das sind dann geschätzt die 300er und 400er kosten.
Normalerweise liegt zur lp3 ja die kostenberechnung vor. Diese muss der Architekt liefern. Wenn nicht, dann schätzt du wie oben beschrieben ab über alle kgr der din267 mittels Euro pro m3 BRI. Und letztlich kann nach kostenfeststellung theoretisch erneut abgerechnet werden. So kenn ich es. Ich bin aber dankbar über jeden Hinweis! |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Danke erneut für Eure Einschätzungen!
Die Architektin hat mir die 600.000,- € für Ihr Honorar als anrechenbare Kosten genannt. Das habe ich dann auch für mich als Grundlage genommen. Wobei ich mich jetzt Frage wie sie auf die Zahl gekommen ist... Hm, aber ich hab bisher bei vergleichbaren Sachen immer ohne nachzudenken LP1-4 angesetzt. Am Ende durchläuft man ja diese Phasen automatisch. Aber verstehe ich das richtig, dass man im Laufe der immer genauer werden Kostenermittlung nachjustieren darf? @DeO Super so eine Tabelle hab ich jetzt auch für Bayern gefunden. Merci! Da stehen 156 €/m³ anrechenbarer Bauwert für Wohngebäude. Also 145.000,- netto für mein Objekt ca. @Badoo wo hast du die 300 €/m³ gefunden? Aber super die 80% als Anhaltspunkt für die Ermittlung von KG300/400! |
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Also die 300 hab ich halt geschätzt. Diese BKI sind auf jedenfall immer schön plausibel für die Bauherrenschaft. Aber naja letztendlich ist es doch sehr häufig ein Pauschalvertrag. Und spätestens dann interessiert die Kostenfeststellung auch nicht mehr. Also die Vertragsform spielt auch ne Rolle, denk ich.
Und nicht vergessen.. wir Bauingenieure sollen alles nachweisen und höchst ausgebildet sein mit Baukammer und unerreichbarem Prüfwesen.. aber unser honorar ist grenzenlos verhandelbar ![]() |
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Letzte Änderung: von Badoo.
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Nun ich mache keine Statiken für "Häuslebauer", ist mit ein zu schwieriges Umfeld.
Aus meinem Bekanntenkreis kann ich aber folgende Zahlen nennen: Sind jeweils kleine EFH ohne großen Schnickschnack Ingenierbüros und Freiberufler Statikpauschalen von regulären selbständigen Ingenieuren => so um die 2500 bis 3000 € netto Die haben sich auf das Gebiet spezialisiert und machen nur das Nötigste der LPH4. "Nebenberufliche.... " Statikpauschalen von "einem nebenberuflichen Angestellten" => 600 € netto Die Person hat für zwei meiner Cousinen, jeweils die Statik für ihre Neubauten gerechnet. Er rechnet das in seiner Freizeit, wird aber über das Büro, wo er angestellt ist, abgerechnet. Keine Ahnung was der da abliefert, aber meinen Cousinen sind sehr zufrieden damit. Und freuen sich riesig darüber, hier richtig viel Geld gespart zu haben.... (bleibt mehr für den Italien-Urlaub übrig) |
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