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Leider ja. Der Bauherr möchte umbauen und muss dafür wissen, was die Decke (inkl. Unterzüge) an Belastung tragen kann... Der Nachweis als Stahlverbundträger wird wohl nicht funktionieren. Kann mir nicht vorstellen, dass irgendwelche Verbundmittel, die normkonform sind, vorhanden sind. Zumindest gibt es auf den vorliegenden Bewehrungspläne keine Hinweise darauf. |
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"Nur, wie ermittelt man das Trägheitsmoment des Stahlbetonquerschnitts. Es wird ja wohl nicht das Trägheitsmoment des Rechteckquerschnitt sein."
Warum nicht, - Rechteckquerschnit Stb. E * I = - Stahlprofil E * I = Dann die Belastung anteilig zuordnen, ist eine Möglichkeit. Die andere Möglichkeit: Tragfähigkeit Stahlträger + Tragfähigkeit Stb.-Rechtecke = Gesamttragfähigkeit. |
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Ganz so einfach ist das hier nicht, denn für die Feldmomente kann man durchaus einen Verbundträger rechnen. weil eine ausreichende Verankerungslänge für den Zugurt des Stahlträgers vorhanden ist (der endet ja in der Druckzone der Stützen). Aber die Stützmomente sind in der Regel größer als die Feldmomente und an den Stützen ist für die Zugbewehrung quasi nur ein Stb.-Rechteckquerschnitt vorhanden. Die Verstärkung auf der Druckseite hilft da nicht viel. Man wird nicht darum herumkommen, das System mit abschnittsweise veränderlichen Steifigkeiten zu rechnen und dann noch die Stützmomente abzumindern, das ist ja heute kein Problem mehr. es |
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Letzte Änderung: von prostab.
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Man kann es drehen und wenden, wie man will, entscheidend ist die Frage, wie werden die Schubspannungen vom Beton auf den Stahlträger übertragen. Ob man nun am Auflager 100 % Einspannung annimmt oder nur 20 %, ändert das nicht viel an der Querkraft.
Man muss sich mit den Grundlagen der Stahlverbundbauweise vertraut machen, ehe man überhaupt zu irgendeiner Berechnung und Aussage fähig ist.
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hi,
"für die Feldmomente kann man durchaus einen Verbundträger rechnen. weil eine ausreichende Verankerungslänge für den Zugurt des Stahlträgers vorhanden ist" das halte ich auch, jedenfalls mechanisch, darstellbar (und bei geringer ausnutzung am ehesten realitätsnah) - aber: 1. wo ist das normativ verankert? 2. wie wird ausreichende duktilität nachgewiesen? 3. welches ergebnis will man um welchen preis? ich würde die tragfähigkeiten beider bauteile getrennt ermitteln, durchbiegungen vergleichen - und uU den stb-träger (wegen zustand II usw) rechnerisch entlasten: vereinfachte und lebendige art der lastverteilung, adss. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Danke der Diskussion hier bin ich gedanklich hinsichtlich der Nachweisführung bei einem WiB (Walzträger in Beton). Überlicherweise angewandt im Brückenbau. Das wäre ein Beispiel für einen Verbundbau ohne Verbundmittel in Form von Kopfbolzendübel oder ähnlichem. Allerdings ist bei WiB-Konstruktionen üblicherweise der Untergurt nicht einbetoniert.
Bezüglich der Querkräfte gehe ich momentan davon aus, dass der Betonquerschnitt alleine in der Lage ist, die Querkraft, die sich aus der möglichen Belastung der Decke ergibt, aufzunehmen. Spricht irgendetwas gegen diese Annahme? Hinsichtlich der Biegebemessung komme ich im Feld auf Auslastungen des Stahlträgers von ca. 8%, die Bewehrung (3ds20) ist zu ca. 6% ausgenutzt, die Betondruckspannungen zu ca. 14%. Über der Stütze ergeben sich folgende Ausnutzungen:
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