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Hallo Kollegen,
ich bin am Nachrechnen einer Bestandskonstruktion aus dem Jahr 1976. Mir liegen Positionspläne, Schal-/Bewehrungspläne und Bauteiluntersuchungen vor. Ich hänge gerade an einem Unterzug. Dort wurde über zwei Felder ein IPB 240 unten einbetoniert, s. Bild. Hat jemand so etwas schon gesehen? Wurde damals einfach der Stahlträger nachgewiesen (IMHO auf der sicheren Seite) und der Beton dient dem Brandschutz? Oder wurde der Stahlträger als "normale" Bewehrung angesetzt oder sogar Verbundbaunachweise geführt? Anhänge: |
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hi,
sowas kenne ich noch aus 1980/1990 - sogar mit statik, aber die hat nix verbessert ![]() an verbund-nw glaube ich nicht, am ehesten an IPB-nw. vielleicht gibts eine gewürfelte lastaufteilung IPB vs stb, weil 3 dm 20 o+u schon nicht schlecht ist (erkennt man aber nicht so gut). grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Du kannst die einwirkende Last im Verhältnis E x I der Querschnitte auf
a) das Stahlprofil und b) den Stahlbetonquerschnitt verteilen. Die Durchbiegeung muss ja bei beiden Querschnitten gleich sein. |
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Wenn Bügel ø 10 a=20 + Schubaufbiegungen gezeichnet sind, wird der Beton wohl mittragen.
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Das Teil sieht aus, wie gewollt und nicht gekonnt.
Besteht denn die Notwendigkeit für einen Nachweis, wie bspw. eine Belastungsänderung ? Ob man den Träger als Stahlverbundträger nachweisen kann, habe ich aus dem Gefühl heraus meine Zweifel, ohne jetzt im Detail mit dem EC4 vertraut zu sein. |
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Das wäre wahrscheinlich der beste Weg. Nur, wie ermittelt man das Trägheitsmoment des Stahlbetonquerschnitts. Es wird ja wohl nicht das Trägheitsmoment des Rechteckquerschnitt sein. Am ehesten noch das Trägheitsmoment des "Verbundquerschnitts" abzüglich des Trägheitsmomentes des Stahlprofils. |
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