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@saibot
genau das steht in og. Thread bzw. hier auf Seite 40 aus 2013 www.schlagmann.de/images/content/5_Servi...ungMauerwerk2013.pdf Kann heißen: Beim Einfamilienhhaus mit Dachgeschoss und durchgehenden Wänden bzw. mit wenigen Öffnungen usw. braucht bei den nicht betroffenden Wänden kein RA eingebaut werden. Bei dem was ich so auf dem Tisch habe dann fast alle Innenwände ohne RA. |
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Aber ist das eine Vorschrift mit eindeutig normativen Charakter?
Das ist doch der springende Punkt. Ich ordne bei tragenden Wänden immer RB/RA an. Nur nicht, wenn eine Massivdecke aufliegt. Meine Begründung dafür ist, dass ich damit der möglichen Lockerung einzelner Steine in der obersten Lage vorbeuge. Eine Wirkung auf das Gesamtsystem sehe ich eher nicht. Irgendwelche Notwendigkeiten aus kreativ hergesuchten Kräften abzuleiten, ist auch nicht so meine Art. |
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Im Abschnitt B 6 geht es um Rissvermeidung. Vom RA kein Wort.
Maßnahmen zur Erhöhung der Rißsicherheit bzw. zur Rißvermeidung unter anderem: Alles klar ? |
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Hallo,
So seh ich das auch. Die oberste Steinreihe ist womöglich schon locker, wenn bei ausgebauten Dachgeschossen der Trockenbauer versucht, mit einer Randschiene Folie + Kleber an die Wand zu pressen. Außerdem: Irgendwie kann immer jemand sagen, es ginge ja auch billiger (also ohne Ringanker/-balken). Das sind aber die gleichen, die mit einem Gutachter dastehen, wenn die oberste Steinreihe locker und ein Riß aufgetreten ist. Da ist mir die Situation mit einem von mir angeordneten Ringanker lieber. Gruß mmue |
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Damit ist es kein RA/RB, da der Querschnitt gar nicht die in den Texten unterstellte Aufgabe erfüllt. Der Balken ist bei Innenwänden häufig vom Wandverlauf her gar nicht durchgehend. Also keine Zugkräfte (woher sollten die kommen). Biegende Kräfte erhält er auch nicht. Es ist nichts weiter als eine konstr. Wandkopfsicherung, z.B. für den Lastfall "Trockenbauer". Passt. |
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