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Ringbalken 09 Sep 2020 11:27 #68697

Ich erinnere mich dunkel an einen Satz der da sinngemäß lautete "tragende Wände sind oben durch einen Ringbalken abzuschließen". So in der Art.

Nun finde ich diese Aussage nicht zitierfähig niedergeschrieben. Kann auch sein, dass das mal ein Prüfer verkündet hat oder der Dozent damals. Eventuell auch nur reine Phantasie meinerseits.

Steht der Satz irgendwo nachlesbar niedergeschrieben oder war das nur eine private Meinung von wem auch immer?

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Ringbalken 09 Sep 2020 11:50 #68698

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Ringbalken 09 Sep 2020 12:27 #68699

HerrLehmann schrieb: Hallo,
guck mal hier.

www.diestatiker.de/forum/4-statik-tragwe...anker-allgemein.html


yo, äh ... an den Thread hatte ich nicht mehr gedacht.
Also gibt es den Satz so nicht. Auch nicht in einer abgewandelten Form.

Es erscheint ja immer wieder die Situation, dass man im DG eine schöne Zangenlage hat und diese auf MW-Wänden aufliegt. Irgendwo auch mal die Pfetten. Die Wände gehen zumeist ja nicht durch von der einen zu anderen Seite. Flur, Versprünge und so weiter.

Ich packe da seit Jahr und Tag einen RA/RB drauf (egal, wie man ihn jetzt nennen möchte).
Bemessen wird er nicht großartig. Bei 11.5er Wänden :pinch: voll als Ortbeton, wenn dicker dann auch in dünnwandigen Schalungen. Aber keine MW-U.Schalen. Es gibt auch Bewehrungspläne für die Ringbalken. Keiner mault, es ist so üblich.

Nur wenn mich einer fragen würde ob es ernsthaft sein muss, käme ich ins Trudeln. Für persönliche Meinungen ist bei solchen Fragen ja kein Platz. Empfehlungen von Herstellern sind ja auch keine echte Referenz.

Man muss sich ja über eines im Klaren sein: Wenn man mehr anordnet als erforderlich, kann es einem als Unwirtschaftlichkeit um die Ohren gehauen werden.

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Ringbalken 09 Sep 2020 12:44 #68700

Man muss sich ja über eines im Klaren sein: Wenn man mehr anordnet als erforderlich, kann es einem als Unwirtschaftlichkeit um die Ohren gehauen werden.

Und wenn ich der Meinung bin, aus wirtschaftlichen Gründen auf den einen oder anderen Ringanker zu verzichten kann es sein, dass bei Rissen der Gutachter den fehlenden RA beanstandet.
Folgende Benutzer bedankten sich: markus

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Ringbalken 09 Sep 2020 12:54 #68701

Ist zwar nicht mehr gültig, aber in DIN 1053-1:1996-11, 8.2.1 hieß es:

In allen Außenwänden und in die Querwände, die als vertikale Scheiben der Abtragung horizontaler Lasten (z. B. Wind) dienen, sin dRinganker zu legen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
a) bei Bauten, die mehr als zwei Vollgeschosse haben oder länger als 18 m sind,
b) bei Wänden mit vielen oder besonders großen Öffnungen, besonders dann, wenn die Summe der Öffnungsbreiten 60% der Wandlänge oder bei Fensterbreiten von mehr als 2/3 der Geschoßhöhe 40% der Wandläge übersteigt,
c) wenn die Baugrundverhältnisses es erfordern


Wurde in den Eurocode aber wohl so nicht übernommen.

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Ringbalken 09 Sep 2020 12:59 #68702

HerrLehmann schrieb:

Man muss sich ja über eines im Klaren sein: Wenn man mehr anordnet als erforderlich, kann es einem als Unwirtschaftlichkeit um die Ohren gehauen werden.

Und wenn ich der Meinung bin, aus wirtschaftlichen Gründen auf den einen oder anderen Ringanker zu verzichten kann es sein, dass bei Rissen der Gutachter den fehlenden RA beanstandet.


er kann nur beanstanden, was gegen die Vorschriften verstößt.

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