Ringbalken
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Re: Ringbalken
12 Sep. 2020 18:00
Alle Bauteile sind zug-und druckfest sowie schubfest miteinander zu verbinden. Hierzu kann die Reibung herangezogen werden und im Zweifelsfall müssen Anker vorgesehen werden. Und der trifft meistens zu.
Bei einer Holzbalkendecke stellt sich die Frage, handelt es sich hier um eine Scheibe oder liegen die Balken nur nebeneinander.
Die alte DIN hat hier Anker vorgeschrieben, die mindestens drei Balken übergreifen musste. Über die Art der Decke, Scheibe oder keine, wurde nichts gesagt. Desweiteren war es Praxis, dass in einer Richtung gleichlaufende Balken zugfest untereinander wurden.
Es ist letztendlich ein konstruktives Problem und heutzutage abhängig davon, dass es den Vollstein in Normalabmessungen gar nicht mehr gibt.
Wo sollen der Ringanker und der Maueranker hin, wenn hochdämmende Ziegel, die vom Anschauen schon zerbröseln, und eine Holzbalkendecke eingesetzt werden sollen, weil es so schön ökologisch ist. Das haut bauphysikalisch, konstruktiv und statisch nicht hin.
Bei Kalksandstein hat man nicht das Problem, außer es kommt jemand auf die Idee 17,5 cm dickes MWk einzusetzen, weil irgendjemand mal gehört hat, dass das geht.
Im Übrigen, nach meinem Eindruck wird MWk bei den Nachweisen oft vernachlässigt. Die Unterscheidung zwischen vereinfachtem und genauem NW wird ignoriert. Da können die Decken spannen wie sie wollen, über 6 m. kein Thema.
Nicht nur Laien, sondern auch Statiker, haben abenteuerliche Vorstellungen über die Tragfähigkeit von MWk.
MWk im Dachbereich. Drempel über ein Meter hoch werden mit einem sogenannten Ringbalken mit über 6 Meter Spannweite abgeschlossen, der dann quer im Nirgendwo endet.
Oder, wer schließt denn die Giebelwand an die Dachkonstruktion an.
Erzähl mal jemanden, dass es früher Dachstühle gab, der guckt einen an wie ein Eichhörnchen.
Sowas wird heutzutage alles wegrasiert, wie der Feldrain.
Bei einer Holzbalkendecke stellt sich die Frage, handelt es sich hier um eine Scheibe oder liegen die Balken nur nebeneinander.
Die alte DIN hat hier Anker vorgeschrieben, die mindestens drei Balken übergreifen musste. Über die Art der Decke, Scheibe oder keine, wurde nichts gesagt. Desweiteren war es Praxis, dass in einer Richtung gleichlaufende Balken zugfest untereinander wurden.
Es ist letztendlich ein konstruktives Problem und heutzutage abhängig davon, dass es den Vollstein in Normalabmessungen gar nicht mehr gibt.
Wo sollen der Ringanker und der Maueranker hin, wenn hochdämmende Ziegel, die vom Anschauen schon zerbröseln, und eine Holzbalkendecke eingesetzt werden sollen, weil es so schön ökologisch ist. Das haut bauphysikalisch, konstruktiv und statisch nicht hin.
Bei Kalksandstein hat man nicht das Problem, außer es kommt jemand auf die Idee 17,5 cm dickes MWk einzusetzen, weil irgendjemand mal gehört hat, dass das geht.
Im Übrigen, nach meinem Eindruck wird MWk bei den Nachweisen oft vernachlässigt. Die Unterscheidung zwischen vereinfachtem und genauem NW wird ignoriert. Da können die Decken spannen wie sie wollen, über 6 m. kein Thema.
Nicht nur Laien, sondern auch Statiker, haben abenteuerliche Vorstellungen über die Tragfähigkeit von MWk.
MWk im Dachbereich. Drempel über ein Meter hoch werden mit einem sogenannten Ringbalken mit über 6 Meter Spannweite abgeschlossen, der dann quer im Nirgendwo endet.
Oder, wer schließt denn die Giebelwand an die Dachkonstruktion an.
Erzähl mal jemanden, dass es früher Dachstühle gab, der guckt einen an wie ein Eichhörnchen.
Sowas wird heutzutage alles wegrasiert, wie der Feldrain.
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Re: Ringbalken
12 Sep. 2020 18:22 - 12 Sep. 2020 19:04
Beitrag zur Skizze (s. o.)
Hier handelt sich um zwei Gebäubeteile, die offensichtlich durch ein Treppenhaus getrennt sind.
Hier würde ich prüfen, ob jedes Gebäudeteil für sich stehen kann und wenn, dann mir über Ringanker keine Gedanken machen.
Ansonsten sollte das linke Teil an das rechte angeschlossen werden.
Und hierzu könnte man dies mit Stahlprofilen durchführen, die mit einem Minstestzugkraft von 70 kN zu bemessen sind.
Da kommt nicht viel raus und verschwindet sozusagen in der Glasfassade, wenn eine solche vorgesehen ist.
Im Übrigen, es gibt keine Regel, dass der Ringanker unmittelbar unter der Decke liegen muss, sondern die Regel, dass er sowohl unter der Decke wie auch in der Decke in einem bestimmten Abstand von der Wand liegen muss.
Bei monolithischen Stahlbetondecken im normalen Hochbau ist der Ringanker kein Thema, denn zwei Durchmesser 12 kommen da locker zusammen. Bei Elementdecke sind die Fugen quer durch eine Zugkraft am Rand zu überbrücken.
Strengenommen müssten auch bei Elentdecken über die tragenden Querwände Zuganker gelegt werden.
Aber wenn man gerade mal dabei ist, Anschlussbewehrung zu Wänden, die in Tragrichtung verläuft, ist im EC auch nicht mehr geregelt. Es handelt sich hier um Abreißbewehrung, die früher 60% der Hauptbewehrung betragen sollte.
Außenwände, die in Tragrichtung verlaufen, sind oftmals auch nicht angeschlossen. Das bedeutet, zwischen Innenkante Außenwand und Kante Elementplatte liegt nichts.
Keine Ahnung, warum früher übliche Praxis nicht mehr Bestandteil der Vorschrift ist, die aus maximal drei Sätzen besteht, und warum die Nachhaltigkeit und die Umweltbedingungen ungewisser Art beim Nachweis eines simplen Holzbalkens drei Seiten Statik erfordert.
Hier handelt sich um zwei Gebäubeteile, die offensichtlich durch ein Treppenhaus getrennt sind.
Hier würde ich prüfen, ob jedes Gebäudeteil für sich stehen kann und wenn, dann mir über Ringanker keine Gedanken machen.
Ansonsten sollte das linke Teil an das rechte angeschlossen werden.
Und hierzu könnte man dies mit Stahlprofilen durchführen, die mit einem Minstestzugkraft von 70 kN zu bemessen sind.
Da kommt nicht viel raus und verschwindet sozusagen in der Glasfassade, wenn eine solche vorgesehen ist.
Im Übrigen, es gibt keine Regel, dass der Ringanker unmittelbar unter der Decke liegen muss, sondern die Regel, dass er sowohl unter der Decke wie auch in der Decke in einem bestimmten Abstand von der Wand liegen muss.
Bei monolithischen Stahlbetondecken im normalen Hochbau ist der Ringanker kein Thema, denn zwei Durchmesser 12 kommen da locker zusammen. Bei Elementdecke sind die Fugen quer durch eine Zugkraft am Rand zu überbrücken.
Strengenommen müssten auch bei Elentdecken über die tragenden Querwände Zuganker gelegt werden.
Aber wenn man gerade mal dabei ist, Anschlussbewehrung zu Wänden, die in Tragrichtung verläuft, ist im EC auch nicht mehr geregelt. Es handelt sich hier um Abreißbewehrung, die früher 60% der Hauptbewehrung betragen sollte.
Außenwände, die in Tragrichtung verlaufen, sind oftmals auch nicht angeschlossen. Das bedeutet, zwischen Innenkante Außenwand und Kante Elementplatte liegt nichts.
Keine Ahnung, warum früher übliche Praxis nicht mehr Bestandteil der Vorschrift ist, die aus maximal drei Sätzen besteht, und warum die Nachhaltigkeit und die Umweltbedingungen ungewisser Art beim Nachweis eines simplen Holzbalkens drei Seiten Statik erfordert.
Letzte Änderung: 12 Sep. 2020 19:04 von Megapond.
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Re: Ringbalken
12 Sep. 2020 19:00Megapond schrieb: Hier handelt sich um zwei Gebäubeteile, die offensichtlich durch ein Treppenhaus getrennt sind.
Hier würde ich prüfen, ob jedes Gebäudeteil für sich stehen kann und wenn, dann mir über Ringanker keine Gedanken machen.
Ansonsten sollte das linke Teil an das rechte angeschlossen werden.
Und hierzu könnte man dies mit Stahlprofilen durchführen, die mit einem Minstestzugkraft von 70 kN zu bemessen sind.
Da kommt nicht viel raus und verschwindet sozusagen in der Glasfassade, wenn eine solche vorgesehen ist.
Hier geht es nicht um die Aussteifung von Außenwänden. Das ist auch nur ein fiktives Geschoss. Es geht um nichts weiter als um die Frage, ob es eine Aussage in einer Vorschrift gibt, die sagt, dass die gekennzeichneten MW-Wände als oberen Abschluss einen Stb.Balken erhalten müssen. Nur darum.
Die Wände gehen nicht durch und sie erhalten keine H-Lasten, z.B. aus Wind. Sie stehen nur da und sind Mittelauflager für die aufliegende Holzbalkendecke. Sie sind in sich durch Querwände ausgesteift, also durchaus statisch darstellbar. Die Lasten aus der HB-Decke sind zumeist auch eher übersichtlich (Flachdach oder Zangenlage, zumeist mit eher kleinen Stützweiten.)
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich zwar eben diesen oberen Abschluss anzuordnen pflege, aber bei der Frage "muss das sein?" etwas ins Schlingern komme. Die Frage ist nämlich eindeutig und für persönliche Ansichten und kreatives "es könnte..." ist da kein Platz. Wenn es eindeutig sein muss, muss es auch eindeutig belegbar sein.
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Re: Ringbalken
13 Sep. 2020 10:45 - 13 Sep. 2020 10:56Wichtig ist, dass einem die Problematik bewusst ist:DeO schrieb: ...
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich zwar eben diesen oberen Abschluss anzuordnen pflege, aber bei der Frage "muss das sein?" etwas ins Schlingern komme. Die Frage ist nämlich eindeutig und für persönliche Ansichten und kreatives "es könnte..." ist da kein Platz. Wenn es eindeutig sein muss, muss es auch eindeutig belegbar sein.
tragende Wände brauchen oben einen statisch sauberen, konstruktiven Randabschluss,
a) wenn H-Kräfte quer zur Wand auftreten können (auch aus Hängeschränken z.B.)
b) wenn die Wandstabilität es erfordert,
c) wenn horizontale Längskräfte einzuleiten sind (aus dem Aussteifungsnachweis usw.)
In der alten Norm steht, wie man das handhaben muss und wie ein evtl. erf. Ringbalken zu bemessen ist (V/100).
Was fehlte, war der Hinweis auf die erforderliche Mindeststeifigkeit des Ringbalkens.
Man ist wohl davon ausgegangen, dass ein für V/100 bemessener Balken ausreichend steif ist.
In der neuen Norm findet man hierzu zwei wichtige Sätze dazu
5.5.1.2 Knicklänge von Mauerwerkswänden
(1) Bei der Festlegung der Knicklänge einer Wand müssen die relative Steifigkeit der mit der Wand verbundenen Bauteile und die Wirksamkeit der Verbindungen berücksichtigt werden.
...
(ii) Bei Wänden, die oben und unten durch beidseitig und auf gleicher Höhe aufgelagerte Holzbalkendecken oder Dächer oder durch einseitig aufgelagerte Holzbalkendecken mit einer Auflagertiefe von mindestens 2/3 der Wanddicke – aber mindestens 85 mm – gehalten sind:
rho_2 = 1,0 (5.5)
(1) muss man beachten, weil die Wände gegenüber früher dünner und länger geworden sind.
(ii) sagt nur etwas über den Knicklängenbeiwert der Wand aus.
Es steht dort aber nicht, dass man im Falle einer horizontal steifen Holzbalkendecke zwingend einen Ringbalken anordnen muss.
Ist die Wand aber nicht durch eine steife Scheibe gehalten, kommt man wegen (1) nicht um einen Ringbalken herum.
Dann rechnet man am besten wieder mit V/100 und mogelt sich so aus der Problematik der Mindeststeifigkeit heraus (weil man keine Zeit hat, oder weil man in der Stabilitätsvorlesung geschlafen hat).
es
Letzte Änderung: 13 Sep. 2020 10:56 von prostab.
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Re: Ringbalken
13 Sep. 2020 18:23
Das sind alles sinnvolle Gedanken, nur leider auch keine eindeutigen.
Im EC 6 – 8.5.1.3 steht „wenn Betondecken, Dächer oder Ringbalken unmittelbar auf einer Wand aufliegen, muss der Reibwiderstand in der Lage sein die Horizontallasten aufzunehmen“.
Es ist also darin zwei Informationen enthalten 1. Es können auch Dächer direkt auf dem MW aufliegen und 2. nur wenn H-Kräfte vorhanden sind, muss der Nachweis zeigbar sein.
Logisch, ohne H-Kräfte brauche/kann ich nichts nachzuweisen. Wie auch.
Ziff. 8.4.1.4 (1) ist auch interessant: „Wenn die Übertragung der hor. Lasten auf die aussteifenden Elemente durch RB oder RA erfolgt ….“.
Es geht also auch anders, weil „wenn“ und H-Kräfte sind ja auch nicht zwingend vorhanden.
In den ganzen statischen Nachweisen im EC6 taucht ein Kopfbalken nach meiner Lesung nicht auf. Es wird solchen an keiner Stelle benannt oder abgefragt. Geht überhaupt nicht mit ein. Einzig bei der Verteilung von Einzellasten kommt sowas positiv ins Gespräch (6.1.3 (7))
Öh, also ich treffe noch häufig auf alte tragende MW-Wände mit h=10.5cm. Und andererseits ist die Güte des MW angestiegen. (11.5er tragende mag ich nicht.)
Und genau das lese ich auch so, bzw. finde nichts gegenteiliges. Darum ja meine Fragerei.
Siehe ganz oben. Das ist auch anders lesbar. Wenn H-Kräfte abzutragen sind, muss was getan werden. Solange die Wand keine H-Lasten erfährt, muss man nicht zwingend etwas machen. Auch nicht, wenn die Decke scheibenartig wirkt. (den LF "Hängeschrank" kenne ich nicht)
Oder weil die zu erwartenden Lasten so klein sind, dass es keinen Sinn macht groß rumzurechnen. Nicht jedes Bauwerk ist groß und mehrgeschossig. Es gibt sogar Flachdachbungalows mit HB-Decke.
Wohlgemerkt. Ich möchte die Sinnhaftigkeit dieses Stb-Elementes nicht wegreden und ordne sie selber an. Aber zwischen „ich finde das gut“ und einem klaren Normzitat „es muss sein“ ist ein gewaltiger Unterschied. Es bleibt unklar.
Im EC 6 – 8.5.1.3 steht „wenn Betondecken, Dächer oder Ringbalken unmittelbar auf einer Wand aufliegen, muss der Reibwiderstand in der Lage sein die Horizontallasten aufzunehmen“.
Es ist also darin zwei Informationen enthalten 1. Es können auch Dächer direkt auf dem MW aufliegen und 2. nur wenn H-Kräfte vorhanden sind, muss der Nachweis zeigbar sein.
Logisch, ohne H-Kräfte brauche/kann ich nichts nachzuweisen. Wie auch.
Ziff. 8.4.1.4 (1) ist auch interessant: „Wenn die Übertragung der hor. Lasten auf die aussteifenden Elemente durch RB oder RA erfolgt ….“.
Es geht also auch anders, weil „wenn“ und H-Kräfte sind ja auch nicht zwingend vorhanden.
In den ganzen statischen Nachweisen im EC6 taucht ein Kopfbalken nach meiner Lesung nicht auf. Es wird solchen an keiner Stelle benannt oder abgefragt. Geht überhaupt nicht mit ein. Einzig bei der Verteilung von Einzellasten kommt sowas positiv ins Gespräch (6.1.3 (7))
(1) muss man beachten, weil die Wände gegenüber früher dünner und länger geworden sind.
Öh, also ich treffe noch häufig auf alte tragende MW-Wände mit h=10.5cm. Und andererseits ist die Güte des MW angestiegen. (11.5er tragende mag ich nicht.)
(ii) sagt nur etwas über den Knicklängenbeiwert der Wand aus.
Es steht dort aber nicht, dass man im Falle einer horizontal steifen Holzbalkendecke zwingend einen Ringbalken anordnen muss.
Und genau das lese ich auch so, bzw. finde nichts gegenteiliges. Darum ja meine Fragerei.
Ist die Wand aber nicht durch eine steife Scheibe gehalten, kommt man wegen (1) nicht um einen Ringbalken herum.
Siehe ganz oben. Das ist auch anders lesbar. Wenn H-Kräfte abzutragen sind, muss was getan werden. Solange die Wand keine H-Lasten erfährt, muss man nicht zwingend etwas machen. Auch nicht, wenn die Decke scheibenartig wirkt. (den LF "Hängeschrank" kenne ich nicht)
Dann rechnet man am besten wieder mit V/100 und mogelt sich so aus der Problematik der Mindeststeifigkeit heraus (weil man keine Zeit hat, oder weil man in der Stabilitätsvorlesung geschlafen hat).
Oder weil die zu erwartenden Lasten so klein sind, dass es keinen Sinn macht groß rumzurechnen. Nicht jedes Bauwerk ist groß und mehrgeschossig. Es gibt sogar Flachdachbungalows mit HB-Decke.
Wohlgemerkt. Ich möchte die Sinnhaftigkeit dieses Stb-Elementes nicht wegreden und ordne sie selber an. Aber zwischen „ich finde das gut“ und einem klaren Normzitat „es muss sein“ ist ein gewaltiger Unterschied. Es bleibt unklar.
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Re: Ringbalken
13 Sep. 2020 19:25 - 13 Sep. 2020 19:42
Ja gut, es geht um die Frage, was ist ein Ringanker/Ringbalken. Ich bin davon ausgegangen, alle tragenden Wände müssen in Deckenebene bzw. unmittelbar eine Zugkraft abdecken.
In diesem Sinn ist der Begriff Ringanker verwirrend, denn man könnte davon ausgehen, dass das Gebäude ringförmig durch einen Anker umschlossen werden muss.
In der DIN 1053 ist eindeutig definiert, worum es sich handelt, nämlich darum dass der Ringanker in den Außenwänden und aussteifenden Querwänden anzuordnen ist.
Das war damals Stand der Technik und daran hat sich nichts geändert. Der EC geht davon aus, dass jeder weiß, worum es sich handelt.
Das gilt ausnahmslos für alle Deckenarten.
Dass man diesen Ringanker bei einer Holzbalkendecke nicht in Deckenebene sondern darunter anbringt, versteht sich von selbst.
Es ist ein interessantes Thema, und ich bleibe dabei, alle tragenden Bauteile müssen kraftschlüssig miteinander verbunden werden, irgendwie und egal wie.
Auch angesichts der Tatsache, dass in mehrstöckigen Gründerzeithäusern mit Holzbalkendecken, die im heutigen Sinn nicht als Deckenscheibe betrachtet werden, kein Ringanker angeordnet wurde. Aber, ohne jetzt die konstruktiven Details zu kennen, haben die Alten auch darauf geachtet, dass die Gebäude nicht wie ein Kartenhaus zusammenfallen.
Nicht dass jetzt jemand auf die Idee kommt, wir müssten bei den Gebäuden nachträglich Ringanker einbauen.
In diesem Sinn. Ja, auch hier im Beispiel ist ein Ringanker erforderlich.
Und ich würde mich auch nicht darum kümmern, wenn es sich nur um zwei Geschosse handelt, könnte man doch entsprechend der DIN 1053 auf den Ringanker verzichten, sondern das Ding einfach reinhauen. Denn die schlaflosen Nächte bekommt man nicht bezahlt. Und dank EC kann man immer darauf verweisen, wo steht das.
In diesem Sinn ist der Begriff Ringanker verwirrend, denn man könnte davon ausgehen, dass das Gebäude ringförmig durch einen Anker umschlossen werden muss.
In der DIN 1053 ist eindeutig definiert, worum es sich handelt, nämlich darum dass der Ringanker in den Außenwänden und aussteifenden Querwänden anzuordnen ist.
Das war damals Stand der Technik und daran hat sich nichts geändert. Der EC geht davon aus, dass jeder weiß, worum es sich handelt.
Das gilt ausnahmslos für alle Deckenarten.
Dass man diesen Ringanker bei einer Holzbalkendecke nicht in Deckenebene sondern darunter anbringt, versteht sich von selbst.
Es ist ein interessantes Thema, und ich bleibe dabei, alle tragenden Bauteile müssen kraftschlüssig miteinander verbunden werden, irgendwie und egal wie.
Auch angesichts der Tatsache, dass in mehrstöckigen Gründerzeithäusern mit Holzbalkendecken, die im heutigen Sinn nicht als Deckenscheibe betrachtet werden, kein Ringanker angeordnet wurde. Aber, ohne jetzt die konstruktiven Details zu kennen, haben die Alten auch darauf geachtet, dass die Gebäude nicht wie ein Kartenhaus zusammenfallen.
Nicht dass jetzt jemand auf die Idee kommt, wir müssten bei den Gebäuden nachträglich Ringanker einbauen.
In diesem Sinn. Ja, auch hier im Beispiel ist ein Ringanker erforderlich.
Und ich würde mich auch nicht darum kümmern, wenn es sich nur um zwei Geschosse handelt, könnte man doch entsprechend der DIN 1053 auf den Ringanker verzichten, sondern das Ding einfach reinhauen. Denn die schlaflosen Nächte bekommt man nicht bezahlt. Und dank EC kann man immer darauf verweisen, wo steht das.
Letzte Änderung: 13 Sep. 2020 19:42 von Megapond.
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