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meine Ausgangsfrage war allerdings, ob eine (holzbalken)tragende MW-Wand oben durch einen Stb-Balken abgeschlossen werden muss. Ergebnis: Diesen oberen Abschluss braucht man nicht zwingend, aber es ist sinnvoll ihn aufzulegen. Ich hatte diesen Balken als "Ringbalken" bezeichnet, weil ich in meiner Praxis von niemandem, egal ob Prüfer, Planer, Firma, oder wem auch immer, eine großartige Unterscheidung RA/RB bemerkt hätte. jeder weiß das es sie gibt, aber sie macht in der Praxis keinen Sinn, u.a. weil der eigenbtliche Ringanker entwurfsbedingt kaum noch realisierbar ist. |
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Hallo Kollegen,
vielleicht kommt das aus der alten Mauerwerksnorm DIN1053:1952 und man hat es sich halt so im Kopf behalten, >> DIN1053:1952 und da mal auf der Seite 4 des pdf schauen, was da alles zu "Ringanker" steht. Ich persönlich würde bei einer Holzbalkendecke die tragende Wand nie ohne RA ausführen, da spätestens der Zimmermann fragt wie erbefestigen soll ![]() Gruß Stefan
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ich weiss nicht ob Sie eine normative Regel dafür finden.
Also ich bin dann raus, denn ich kenne so eine Regel nicht. Ich denke aber das ist, wie als würden Sie danach suchen,dass irgendwo normativ geregelt ist, wann "Wandartige Träger" vorzusehen sind. Wenn es keine horizontale Deckenscheibe gibt oder einen Ersatz als Ringbalken/Ringanker, dann müsste theoretisch ja jede Lasteinleitung in die Wandelemente für die darauf aufliegenden Sparrenelemente bemessen werden. Dann müsste man auch Nachweise für die einzelnen Steine führen (oben) und dann auch für weiter unten (mit Lastausbreitung). Die Konsequenz wäre auch dass die Mauerwerkswände irgendwie die Wandkopflasten quer zur Wand abtragen müssen, da es ja keine steife Scheibe gibt, die die Lasten wie bei einer Aussteifungsberechnung in Wandscheibenrichtung verteilt. Das wäre eine Bemessung "ohne Ringbalken/-anker". (Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.) ![]()
Wenn Sie sagen dass Sie den Ringbalken/-anker als Holz-Fußpfette realisieren möchten, dann müsste dieser auch durchgängig als steife Scheibe ausgebildet werden... aber so eine Konstruktion ist mir nicht bekannt, weil man auch nicht die Holz-Fußpfette anständig in die MW-Wand dübeln kann. --> Ergo... man braucht doch einen Stb.-Ringbalken/-anker, denn die übliche Bemessung ist darauf ausgerichtet. _________________________________
Einmal Statiker, immer Statiker. _________________________________ |
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Letzte Änderung: von ProgrammIngHobbyist_. Grund: Schusselfehler
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[quote="ProgrammIngHobbyist_" post=68725
Ich denke aber das ist, wie als würden Sie danach suchen,dass irgendwo normativ geregelt ist, wann "Wandartige Träger" vorzusehen sind.[/quote] nö. Es sind einfache MW-Wände im DG. Diese tragen vert. Lasten zB. aus der Zangenlage ab. Es könnte alternativ auch die Last aus Flachdächern in Holzbalkenbalkenbauweise auf Innenwände sein. Diese Wände gehen oft nicht durch, haben also nichts mit der Gebäudeaussteifung zu tun. Sie passen nicht in das Aufgabengebiet von RA oder RB. Das wäre eine ganz andere Fragestellung
nee, nicht wirklich.
geht an der Thematik vorbei. Nur weil auf eine MW-Wand ein Stb-Balken aufgelegt wurde, ist es nicht zwangsläufig ein RA oder ein RB. Dazu wird der Balken nur, wenn er a) die entsprechenden Lasten bekommt und diese auch abtragen kann (Anschlussbauteile). Wenn das nicht das Fall ist, ist es nur ein oberer Wandabschluss. Nicht mehr und nicht weniger. Also nur eine "freistehende Wand" im Gebäude, die Lasten von oben abträgt. Meine Frage ist, ob solche MW-Wände zwingend eine Stb.Balken aufdem Kopf haben müssen, oder nicht. RA/RB, Gebäudeaussteifung, Scheibenwirkung, Zugkräfte oder wasauchimmer sind dabei nicht ansatzweise das Thema. |
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Also Einstufung als tragende Wand. Wenn du den Nachweis einer freistehenden Wand ohne Kopfhalterung führen kannst, ok. Ansonsten hat prostab ja schon das passende gesagt. |
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also ist die Situation, dass man eine Innenwand hat, die Lasten von oben erhält (Holzbalken z.B.), durch Querwände ausgesteift ist, aber nicht von von einer Außenwand zur andere durchgängig ist, eine Seltenheit. ok.. ![]() Nach meine Verständnis ist der Stb.Balken darauf weder ein RA noch ein RB. hier eine skizzenhafte Skizze. Die Wände a-d erfüllen weder die Aufgabe eines RB noch die eines RA. Sie tragen aber und sind seitlich gehalten. Frage nochmals: Gibt es in einer relavanten Vorschrift eine Vorgabe, die darlegt, dass darauf ein Stb.Balken als oberer Abschluss aufzubringen ist? |
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Letzte Änderung: von DeO.
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