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Ringbalken / Ringanker in ihrer Notwendigkeit und Aufgabe sind hier nicht mein Thema. Im Gegenteil. Ich interessiere mich für die MW-Wände, auf die kein RA oder RB aufgelegt werden müsste, die aber dennoch Lasten aus Holzbalken abzutragen haben.
Muss darauf immer ein Stb-Balken als oberer Abschluss, ja oder nein. Wenn ja, bitte Quellenangabe zu einer eindeutigen Aussage einer maßgeblichen Vorschrift. (da dieses auch nach vielen Seiten nicht gezeigt werden konnte, sieht es sehr danach aus, dass diese Notwendigkeit nicht gegeben ist. "kreaktive", subjektive und indirekte Ableitungen und Querbeziehungen zu irgendwelchen allgemeinen Texten (z.B. "alle Bauteile sind kraftschlüssig miteinerander zu verbinden") reichen nicht. Denn auch das steht nirgends. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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tzz, du hast wünsche .. dann halt "nein" aber nicht ganz ohne begründung, was zu leisten ist - der werkerfolg! .
(geschachtelte quotes halbwegs repariert - mangel und schaden im zitat..) beanstandet wird, was (vielleicht) einen mangel oder einen schaden darstellt. viele (kollegen, aber auch ö-büffel) haben probleme, beides auseinanderzuhalten. wenn aber sogar ein schaden da ist, findet jeder eine begründung für den mangel in der planung. dann geht´s rund. wenn kein schaden vorliegt, kann dennoch ein mangel existieren. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Letzte Änderung: von markus.
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Ich bin glücklicherweise nicht sonderlich erfahren im Thema Baumängel. Was ich jedoch mitbekommen habe ist, dass sich die Gutachter sehr gerne und vornehmlich auf Vorschriften berufen. Auch Richter hangeln sich an denen längs. Letztlich ist das ja auch ein/der Sinn und Zweck ihrer Existenz. Wenn ich weiß wo ich neben den Vorschriften liege, ist es m.E. nicht so dramatisch. Dann kann man vorbereitet sein. Wenn man aber mit einfach Fragen kalt erwischt wird, ist es schon doof. Insbesondere Aussagen die stark hergeholt wirken oder fachlich daneben sind, machen verdächtig. Und hier war m.E. nur ein einziges Argument für Stb.“Köpfe“ auf allen Wänden. Die Sicherung der oberen Schicht. Aber mit dem Lastfall „Küchenschrank“ würde man nicht weit kommen.
Nach meiner Kenntnis hat(te?) die DB sogar eine eigene Abteilung, die sich nur damit beschäftige sog. Mängel ohne Schaden zu finden. Fand man etwas, wurde es in den Nachverhandlungen mit in die Argumentation eingeflochten. Unwirtschaftlichkeit stellt auch einen Mangel in der Planung dar. |
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Hallo,
bei allem Verständnis für die Suche nach einer Textstelle in EC, alter DIN etc. (ist immer besser, wenn man Vorschriften zitieren kann) dürfte der nicht geregelte Fall eher selten auftreten: a) Innenwände unter Holzbalkenlage (Flachdach): I.d.R. wird man das verfügbare Eigengewicht mobilisieren müssen gegen Abheben infolge Windsog. Da man am blanken Mauerwerk nix verankern kann werden dann (zumeist) alle Wände mit Stb-Ringbalken/-anker versehen, monolithisch miteinander verbunden und als Windsogsicherung angesetzt. b) Innenwände unter Stb-Decke (Flachdach): Da die Stb-Decke zu Schwinden und Temperaturverformungen neigt, sind Ringbalken/-anker + bereichsweise Gleit- bzw. Festlager erforderlich. Es macht keinen Sinn, die Stb-Decke teilweise ohne Ringbalken/-anker auf nichttragenden Innenwänden aufzulagern, da eine Verzahnung von OK. Mauerwerk und Ortbeton schadensträchtig ist. c) Tragende Innenwand: Wenn man die Tragfähigkeit der Mauerwerks-Innenwand mit 2seitiger Lagerung (Kopf- und Fußpunkt) nachweisen will, sollte m.E. am Wandkopf eine horizontale Halterung, also eine kraftaufnehmende Verbindung, vorhanden sein. Gleiches gilt sinngemäß für eine 3 bzw. 4seitige Lagerung. Also sind wir wieder beim Ringbalken/-anker. d) Nichttragende Innenwand: Hier gilt DIN 4103 (weiß nicht, ob es da schon was in EC gibt). Es sind eine Fülle von Anforderungen einzuhalten und auch horizontale Lasten zu berücksichtigen: www.kalksandstein.de/bv_ksi/nicht-tragen...waende?page_id=82224 Diese Ausführung kann ohne Ringbalken/-anker auskommen (siehe v.g. Website, Zulässige Wandlängen [m] nicht tragender innerer Trennwände ohne Auflast bei dreiseitiger Halterung, oberer Rand frei). Ob es sinnvoll ist, bei Holzbalkendecken einzelne begrenzte Wandbereiche nicht mit einem Ringbalken zu versehen, muß jeder selbst entscheiden. Die in Frage kommenden Längen dürften eher gering sein. Bei einer Preisdifferenz von rd. 30 - 35 EUR/lfdm netto (Stb-Ringb. 11.5/25 cm statt KS-Mauerwerk) will ich darüber eigentlich nicht diskutieren. Wenn später ein Riß auftritt und dies gutachterlich dem örtlich fehlenden Ringbalken/-anker zugeschrieben wird, reden wir von ganz anderen Beträgen. Auch bei weggelassenem Ringbalken kann eine Rißgefahr im Mauerwerk bestehen oder von einem findigen Kontroller vermutet werden, der das dann zum Anlass nimmt, von einem Mangel mit oder ohne Schaden zu sprechen (ganz wie's gerade paßt) und Schadensersatz zu fordern. OK, mir wäre eine klare Regelung im EC6 lieber, sie ist aber nicht da. Gruß mmue |
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nö. Es sind einfache MW-Wände im DG. Diese tragen vert. Lasten zB. aus der Zangenlage ab. Es könnte alternativ auch die Last aus Flachdächern in Holzbalkenbalkenbauweise auf Innenwände sein. Diese Wände gehen oft nicht durch, haben also nichts mit der Gebäudeaussteifung zu tun. Sie passen nicht in das Aufgabengebiet von RA oder RB. Das wäre eine ganz andere Fragestellung
nee, nicht wirklich.
geht an der Thematik vorbei. Nur weil auf eine MW-Wand ein Stb-Balken aufgelegt wurde, ist es nicht zwangsläufig ein RA oder ein RB. Dazu wird der Balken nur, wenn er a) die entsprechenden Lasten bekommt und diese auch abtragen kann (Anschlussbauteile). Wenn das nicht das Fall ist, ist es nur ein oberer Wandabschluss. Nicht mehr und nicht weniger. Also nur eine "freistehende Wand" im Gebäude, die Lasten von oben abträgt. Meine Frage ist, ob solche MW-Wände zwingend eine Stb.Balken aufdem Kopf haben müssen, oder nicht. RA/RB, Gebäudeaussteifung, Scheibenwirkung, Zugkräfte oder wasauchimmer sind dabei nicht ansatzweise das Thema. __________________________________ ANTWORT __________________________________ jetzt mal ganz im ernst... wir haben jetzt auf 6 Seiten darüber diskutiert, ob ein Ringbalken/-anker grundsätzlich auf einer tragenden freistehenden Mauerwerkswand erforderlich ist. Sie können den aussteifenden Charakter einer Wand oder die planmäßigen Lasten aber hierbei nicht vernachlässigen, denn das ist wichtig. Wenn keine Horizontalkräfte quer zur Wand (direkt aus Windlast, oder Sparren) und längs zur Wandscheibe (aus Aussteifungsberechnung) übertragen werden müssen und natürlich wenn diese Wand keine Außenwand in Querrichtung aussteift und solange die vertikale Lasteinleitung klappt und man keinen Lastverteilerbalken oder eine obere Halterung der Wand braucht, dann und auch nur dann braucht man auch keinen Ringanker und keinen Ringbalken. (Eine normative Regelung gibt es für den grundsätzlichen Einsatz von RA/RB, so wie wir nun herausgefunden haben, also auch nicht.) Thema erledigt _________________________________
Einmal Statiker, immer Statiker. _________________________________ |
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Letzte Änderung: von ProgrammIngHobbyist_.
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optimist Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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