Willkommen,
Gast
|
|
Ich erinnere mich dunkel an einen Satz der da sinngemäß lautete "tragende Wände sind oben durch einen Ringbalken abzuschließen". So in der Art.
Nun finde ich diese Aussage nicht zitierfähig niedergeschrieben. Kann auch sein, dass das mal ein Prüfer verkündet hat oder der Dozent damals. Eventuell auch nur reine Phantasie meinerseits. Steht der Satz irgendwo nachlesbar niedergeschrieben oder war das nur eine private Meinung von wem auch immer? |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
yo, äh ... an den Thread hatte ich nicht mehr gedacht. Also gibt es den Satz so nicht. Auch nicht in einer abgewandelten Form. Es erscheint ja immer wieder die Situation, dass man im DG eine schöne Zangenlage hat und diese auf MW-Wänden aufliegt. Irgendwo auch mal die Pfetten. Die Wände gehen zumeist ja nicht durch von der einen zu anderen Seite. Flur, Versprünge und so weiter. Ich packe da seit Jahr und Tag einen RA/RB drauf (egal, wie man ihn jetzt nennen möchte). Bemessen wird er nicht großartig. Bei 11.5er Wänden ![]() Nur wenn mich einer fragen würde ob es ernsthaft sein muss, käme ich ins Trudeln. Für persönliche Meinungen ist bei solchen Fragen ja kein Platz. Empfehlungen von Herstellern sind ja auch keine echte Referenz. Man muss sich ja über eines im Klaren sein: Wenn man mehr anordnet als erforderlich, kann es einem als Unwirtschaftlichkeit um die Ohren gehauen werden. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Und wenn ich der Meinung bin, aus wirtschaftlichen Gründen auf den einen oder anderen Ringanker zu verzichten kann es sein, dass bei Rissen der Gutachter den fehlenden RA beanstandet.
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Ist zwar nicht mehr gültig, aber in DIN 1053-1:1996-11, 8.2.1 hieß es:
Wurde in den Eurocode aber wohl so nicht übernommen. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
er kann nur beanstanden, was gegen die Vorschriften verstößt. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten