Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 14:18 #64652

  • Ungenormter
  • Ungenormters Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 22

Eine Ausnahme gibt es auf jeden Fall: Statik/Tragwerksplanung im Ingenieurbau. Die wird immer geprüft. Und da fragt auch keiner nach der Eintragung.


Richtig - bis jetzt. Darauf zielt ja meine Fragestellung. Ich habe gerade einen Prüfbericht zu einer in diesem Jahr aufgestellten Statik erhalten - alles ok. Hat keiner nach "QT" gefragt. Die Frage ist ob die Prüfingenieure dahingehend getrimmt werden in Zukunft nur zu prüfen wenn der Aufsteller, besser gesagt derjenige DER UNTERSCHRIEBEN hat (Stichworte 3-Jahresfrist, Jungingenieur) in der Liste ist.

Und auf die kommt man nur wenn man Mitglied in der IK BAU NRW (oder in anderem Bundesland) ist....

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 14:24 #64653

Es gibt immer Ausnahmen !
Als Fliesenleger oder Trockenbauer usw. brauchst du nicht in die Kammer.
Den Zwang gibt es für uns, wenn die Statik von "einfachen" Gebäuden (je nach Gebäudeklasse) prüfbefreit bleiben sollen.
Alternativ muss die Statik einer Garage ohne Eintragung in die ING-Kammer vom Prüfing. geprüft werden.

Nachtrag: In meinem Fall bezieht sich alles auf Niedersachsen

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von HerrLehmann.

Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 14:27 #64654

KaiF schrieb: Eine Ausnahme gibt es auf jeden Fall: Statik/Tragwerksplanung im Ingenieurbau. Die wird immer geprüft. Und da fragt auch keiner nach der Eintragung.


Nicht nur im Ingenieurbau. Auch im Gewerbebau und wenn die Öffentliche Hand etwas anfasst wird schnell geprüft. Es reicht aus, dass in einem MFWH eine Arztpraxis eingetragen ist. Ab in die Prüfung damit. Macht nichts.

Nicht geprüft wird bei uns in Niedersachsen nur im Bereich EFH, DH, Carport und so Sachen. Das sind dann auch die Bereiche, in denen die Preise über weite Strecken auch uninteressant tief sind. Wenn es dort durch verschärfende Vorschriften ein paar Preisdumper raushaut, so wäre das m.E. super nicht weiter tragisch.

Ich sehe bisweilen deren Statiken und die ist oft unter aller Sau. Ein MischMasch-Ausdruck aus diversen zusammengeschusterten Programmen und Excel-Tools, Positionsplan minimal und kaum lesbar, reinkopierte Ausdrucke aus anderen Statiken und so weiter. Geht qualitativ gar nicht. Furchtbar.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 14:38 #64655

Ich hatte erst neulich eine Statik für einen Carport in Händen. Ohne Kommentar.
Wie erkläre ich denn einem privaten Bauherrn, dass er zusätzlich die Prüfung bezahlen muss, nur weil ich nicht in der Liste stehe?
Der tiefe Sinn dahinter ist mir schon klar. Es sollen die Gelegenheitsstatiker rausgewürfelt werden, die Statiken nebenbei machen, weil sie in der Dienstzeit nicht ausgelastet sind.

Die Frage ist ob die Prüfingenieure dahingehend getrimmt werden in Zukunft nur zu prüfen wenn der Aufsteller, besser gesagt derjenige DER UNTERSCHRIEBEN hat (Stichworte 3-Jahresfrist, Jungingenieur) in der Liste ist.

Mit welcher Grundlage denn?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 15:42 #64656

Hallo,

Nicht geprüft wird bei uns in Niedersachsen nur im Bereich EFH, DH, Carport und so Sachen. Das sind dann auch die Bereiche, in denen die Preise über weite Strecken auch uninteressant tief sind. Wenn es dort durch verschärfende Vorschriften ein paar Preisdumper raushaut, so wäre das m.E. super nicht weiter tragisch.

Ich sehe bisweilen deren Statiken und die ist oft unter aller Sau. Ein MischMasch-Ausdruck aus diversen zusammengeschusterten Programmen und Excel-Tools, Positionsplan minimal und kaum lesbar, reinkopierte Ausdrucke aus anderen Statiken und so weiter. Geht qualitativ gar nicht. Furchtbar.


Seh ich auch so.

Gruß
mmue

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 15:43 #64657

  • Ungenormter
  • Ungenormters Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 22

Die Frage ist ob die Prüfingenieure dahingehend getrimmt werden in Zukunft nur zu prüfen wenn der Aufsteller, besser gesagt derjenige DER UNTERSCHRIEBEN hat (Stichworte 3-Jahresfrist, Jungingenieur) in der Liste ist.

Mit welcher Grundlage denn?


Siehe meinen Eingangspost...." laut Beschluss des NRW Landtages vom 12.07.2018"....!

Da die Diskussion hier teilweise abschweift:
Es geht hier natürlich nur um Statische Berechnungen die einer Prüfung unterliegen; die also den "offiziellen" Weg über Bauantrag usw. nehmen.

Die Kernfrage ist ob - im Hinblick auf EU-Recht, etc.- seitens der Landesregierung - die ja für diese Gesetzesnovelle verantwortlich zeichnet - einem NACHGEWIESEN FACHLICH QUALIFIZIERTEN INGENIEUR vorgeschrieben werden kann dauerhaft Mitglied der IK BAU zu werden, um auf der Liste der qualifizierten Tragwerksplaner zu erscheinen!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von Ungenormter.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten