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Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 08:42 #64640

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Guten Morgen Kollegen,

seit dem 01.01.2019 dürfen laut Beschluss des NRW Landtages vom 12.07.2018 nur noch "qualifizierte Tragwerksplaner" Statische Nachweise bzw. Statiken in NRW aufstellen - wie ich und mein Arbeitgeber jetzt durch Zufall erfahren haben.

Bei der IK Bau NRW nachgefragt: Dies gilt für ALLE in der Tragwerksplanung tätigen Ingenieure, egal ob angestellt oder selbstständig; ob Mitglied oder nicht (bei der IK Bau).

Es gibt keine Übergangsfristen, und auch keine Freistellung / Sobderregelung für langjährig - wie in meinem Fall - tätige Ingenieure mit in die Tausende gehenden aufgestellten, und zu 99 % geprüften statischen Berechnungen (ich bin im Stahlbau tätig).

Gehändelt wird das Ganze von der IK Bau NRW; dort kann man den Antrag hierfür downloaden, und muss verschiedene Nachweise , u.a. ein Projekt mit vollständigem "Standsicherheitsnachweis mit allen übrigen die Standsicherheit betreffenden bautechnischen Nachweisen einschl. des Nachweises der Feuerwiderstandsdauer der tragenden Bauteile" vorlegen.

Voraussetzung ist ein qualifizierender Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens.

Nachweis der Feuerwiderstandsdauer - sorry - musste ich in meiner Laufbahn noch NIE machen! Stahlbau wird in aller Regel geschützt: F 30 / F 90 - ihr wisst was ich meine.

Mmmh... Architektur?? Lernt man da Standsicherheitsnachweise?? Ich habe Maschinenbau studiert.... und Vorlesungen über Statik, Mechanik, Konstruktionslehre im Stahlbau gehört, und auch meine Diplomarbeit im Fachgebiet Statik (Berechnungsverfahren nach Th. II. Ordnung) geschrieben.

Hat jemand Erfahrungen wie damit verfahren wird?

Und weiter: Um auf die Liste zu kommen muss man Mitglied der Ingenieurkammer werden! Kann man dazu gezwungen werden damit man seinen Beruf weiterhin ausüben kann? Ist das rechtens???

Bitte um eure Meinungen! Wie geht ihr mit dem Thema um - insbesondere wenn man NICHT selbstständig ist.

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Letzte Änderung: von Ungenormter.

Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 09:51 #64641

Ungenormter schrieb: Bei der IK Bau NRW nachgefragt: Dies gilt für ALLE in der Tragwerksplanung tätigen Ingenieure, egal ob angestellt oder selbstständig; ob Mitglied oder nicht (bei der IK Bau).


Hallo,

ich habe mich mit dem Thema noch nicht so ganz auseinander gesetzt.

NUR: "wie soll das gehen, dass jeder Statiker sich eintragen lassen soll, egal ob angestellt oder nicht."
Wenn jemand die Statik als Aufsteller unterschreibt, mag das wohl richtig sein.
Als Angestellter in einem Büro für Tragwerksplanung, wo die Statik von Chef unterschrieben wird, würde ich das nicht für erforderlich halten.

Geht ja auch nicht, vorallem wenn jemand mit der Ausbildung (Studium) gerade fertig ist und noch keine 3 Jahre gearbeitet hat.

Wie soll derjenige sich EINTRAGEN lassen.
Der dürfte dann ja keine Statik aufstellen.
Wie sollte der dann STATIK lernen?
Ohne Eintrag keine Statik, keine Statiker-Stelle usw.
Somit gibt es dann bald keine Statiker mehr.
Somit ist das doch "dummes Zeug".

Ich würde die Aussage der IK als völlig falsch bezeichnen.


Die IK sagt natürlich "alle" müssen sich eintragen lassen. Ist für die ja richtig Geld.
Pro Statikereintrag erst einmal ca 350.00 € und dann im Nachgang die Mitgliedsbeiträge.
Wer würde da als Geld-Empfänger "nein" sagen.

Ob ich richtig liege ... na ja.
Ist auch nur merine persönliche Meinung.

km

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Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 10:30 #64642

"Ist das rechtens???"

Wahrscheinlich nicht.

Was ist mit den Kollegen, z.B. aus dem EU - Ausland?

Deutsche Kleinstaaterei ......

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Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 11:24 #64643

Hallo,

habe gerade mal bei der IK NRW nachgesehen:
es sind bis jetzt in einer Liste 1418 "QT" eingetragen ... das sind rd. 500.000 € :woohoo:
Zusatzeinnahmen nur durch die Änderung der BauONRW. :ohmy:

Wer kann dazu "NEIN" sagen

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Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 11:41 #64644

MeyerK schrieb: Hallo,

habe gerade mal bei der IK NRW nachgesehen:
es sind bis jetzt in einer Liste 1418 "QT" eingetragen ... das sind rd. 500.000 € :woohoo:
Zusatzeinnahmen nur durch die Änderung der BauONRW. :ohmy:

Wer kann dazu "NEIN" sagen


Nennt sich (erfolgreiche) Lobbyarbeit ..... :(

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Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 11:49 #64645

.... ist doch in vielen anderen BL genau so. Die Architekten in Nds. wurden schon immer in der A-Kammer zwangsverpflichtet wenn sie die Berufsbezeichnung "Architekt" benutzen wollen. Und bei den Bauing's ? Erst wird die LBO geändert, dann das Ing-Kammergesetz mit Eintragung als "qualifizierter Tragwerksplaner" bzw. in die "Tragwerksplanerliste". Voraussetzung hierfür ist die Mitgliedschaft in der Ing-Kammer. Und das Verwalten der Eintragung kostet selbstverständlich auch was.
Die Ingenieure haben Jahrzehnte unabhängig ihren Job gemacht. Das geht ja nun gar nicht !

Apothekerkammern
Architektenkammern
Ärztekammern
Lotsenkammer
Bundesnotarkammer
Anwaltskammer
Steuerberaterkammer
Ingenieurkammer
Notarkammer
Patentanwaltskammer
Pflegekammer
Psychotherapeutenkammer
Rechtsanwaltskammer
Steuerberaterkammer
Tierärztekammer
Wirtschaftsprüferkammer
Zahnärztekammer
Handwerkskammer
Industrie- und Handelskammer
Landwirtschaftskammer
Arbeitnehmerkammer
Arbeitskammer
usw.
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