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Qualifizierter Tragwerksplaner 19 Mär 2019 07:01 #64664

Wer Standsicherheitsnachweise ausstellt oder einreicht bzw. Aufgaben eines qTWP wahrnimmt, ohne in die Liste der qTWP eingetragen zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 86 BauO NRW 2018 mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.

DAS durfte ja NICHT fehlen!

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Qualifizierter Tragwerksplaner 19 Mär 2019 08:02 #64666

KaiF schrieb:

Wer Standsicherheitsnachweise ausstellt oder einreicht bzw. Aufgaben eines qTWP wahrnimmt, ohne in die Liste der qTWP eingetragen zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 86 BauO NRW 2018 mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann.

DAS durfte ja NICHT fehlen!


Hier kommt das Argument DeO zum tragen:

"...dass man im preislichen und damit auch qualiativen Lowlevel rumeiert..."

Diese Kollegen werden so aus dem Verkehr gezogen. :laugh:

Ja, und das Ingenieurstudium hat wenig Aussagekraft, ohne qualifizierten Listeneintrag
geht da nix.

Meiens Wissens ist NRW der erste Landesverband der "quasi" ein Berufsverbot für
nicht eingetragene Tragwerksplaner durchgedrückt hat.

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Qualifizierter Tragwerksplaner 19 Mär 2019 08:10 #64667

Die Architekten bekommen ihre Bauvorlageberechtigung aber nach wie vor gleich nach dem Studium, oder?

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Qualifizierter Tragwerksplaner 19 Mär 2019 09:32 #64668

ganz im Gegenteil !
Die Architekten dürfen nicht einmal die Berufsbezeichnung benutzen wenn sie nicht in die A-Kammer eingetragen sind. Vorlageberchtigt nur mit Eintragung : BauO NRW § 67 Absatz 3

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Qualifizierter Tragwerksplaner 19 Mär 2019 12:03 #64669

Ist sehr interessant wie in NRW der qualifizierte Tragwerksplaner eingeführt wird und sich hier gewehrt wird :evil: .
Das ist hier bei uns in Hessen schon seit 2002 so. Bei uns heißt das Nachweisberechtigter und auch hier ist es so, dass wenn man nicht in der Liste für Statik geführt ist (es gibt auch noch Listen für Brandschutz, Wärmeschutz und Schallschutz ;) kosten alle Geld!), dann hat man seinen Nachweis prüfen zu lassen, egal welche Gebäudeklasse. Und wie bei euch muss man nicht unbedingt in der Kammer Mitglied sein, sondern die Liste wird separat geführt und abgerechnet. Man bekommt einen kleinen Rabatt wenn man noch Kammermitglied ist.
Anscheinend wird das System (weil so gut) jetzt nach und nach übernommen. Und ganz wichtig, hier bei uns, ist das man als Nachweisberechtigter auch dazu verpflichtet ist die Baustelle in statischer Hinsicht stichprobenartig :whistle: zu überwachen! Das sorgt dafür dass man wenigstens die Decken (vor dem betonieren) und wichtige Bauteile gesehen hat.
Im Großen und Ganzen hat sich in Hessen alles gut eingespielt, natürlich gibt es immer noch schwarze Schafe, aber es sind schon weniger geworden.

Gruß aus Hessen
Stefan

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Qualifizierter Tragwerksplaner 19 Mär 2019 12:27 #64670

StatikHeld schrieb: Ist sehr interessant wie in NRW der qualifizierte Tragwerksplaner eingeführt wird und sich hier gewehrt wird :evil: .
Das ist hier bei uns in Hessen schon seit 2002 so.


Stefan


Nö, in Hessen (und allen anderen Bundesländern auch) darf jeder Statik,
in NRW nicht mehr ohne Listeneintrag.

Das Thema Nachweisberechtigter ist ein anderes B)
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