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Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 16:33 #64658

KaiF schrieb:
Jetzt mal ganz blöd gefragt: gibt es einen Zwang, in der Ingenieurkammer zu sein? Handelt es sich beim Tragwerksplaner resp. Statiker neuerdings um einen zulassungspflichtigen Beruf?


So blöd ist die Frage nicht.

Scheinbar hat es die Kammer in NRW geschafft, die Lizenz zum Geld drucken.

Unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes wurde der "qualifizierte Ingenieur" geschaffen,
unabhängig davon, ob die Hütte nun zum Prüfingenieur muß oder nicht.

Falls ich das so richtig verstanden habe ist das eine richtige verar.....

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Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 16:35 #64659

Ungenormter schrieb:

Die Kernfrage ist ob - im Hinblick auf EU-Recht, etc.- seitens der Landesregierung - die ja für diese Gesetzesnovelle verantwortlich zeichnet - einem NACHGEWIESEN FACHLICH QUALIFIZIERTEN INGENIEUR vorgeschrieben werden kann dauerhaft Mitglied der IK BAU zu werden, um auf der Liste der qualifizierten Tragwerksplaner zu erscheinen!


Wahrscheinlich nicht, bis das aber geklärt ist beim EuGH vergehen ein paar Jahre.
Bis dahin lassen Sie das halt einfach mit der Statik ....

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Letzte Änderung: von statiker99.

Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 16:57 #64660

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Letzte Änderung: von statiker99.

Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 17:35 #64661

statiker99 schrieb:

KaiF schrieb:
Jetzt mal ganz blöd gefragt: gibt es einen Zwang, in der Ingenieurkammer zu sein? Handelt es sich beim Tragwerksplaner resp. Statiker neuerdings um einen zulassungspflichtigen Beruf?


So blöd ist die Frage nicht.

Scheinbar hat es die Kammer in NRW geschafft, die Lizenz zum Geld drucken.

Unter dem Vorwand des Verbraucherschutzes wurde der "qualifizierte Ingenieur" geschaffen,
unabhängig davon, ob die Hütte nun zum Prüfingenieur muß oder nicht.

Falls ich das so richtig verstanden habe ist das eine richtige verar.....


ich kann eure Aufregung nicht nachvollziehen.

Was spricht dagegen, dass per Listeneintragung dokumentiert wird, dass man über die notwendige Sachkenntnis verfügt, die via a) Studium und b) ein paar Jahre Praxis nachzuweisen ist. Die Hürden sind schaffbar, locker.

Ob man das nun "qualifizierter Tragwerksplaner" nennt oder anders oder gar nicht hervorhebt, ist doch egal. Ein fachbezogenes Studium und etwas Berufserfahrung halte ich für zumutbar.

Klar, die Kammer zieht Geld dadurch. Wenn das aber nicht über ist, hat man andere Probleme. Zum Beispiel dergestalt, dass man im preislichen und damit auch qualiativen Lowlevel rumeiert.

Die eigentliche Nachteil liegt darin, dass, sofern ein BV nicht prüfpflichtig und vom PI kontrolliert wird, die Kontrollen durch den Tragwerksplaner zu erfolgen haben. Das ist z.B. in Schleswig-Holstein schon länger der Fall. Ich will Abnahmen nicht machen, da damit die Verantwortung des Unternehmers auf den TWP umgelagert wird. Das sehe ich nicht ein. Das man damit bzgl. des Wirkungskreises (km Entfernung) eingeschränkt wird, kommt hinzu.

Aber der Nachweis der Qualifikation ... so what ... ist doch locker schaffbar.

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Qualifizierter Tragwerksplaner 18 Mär 2019 17:39 #64662

"Aber der Nachweis der Qualifikation ... so what ... ist doch locker schaffbar."

Darum geht es nicht sondern um die Anmaßung eines Landesverbandes.

Ich will von keiner Prüfpflicht befreit werden, im Gegenteil.

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Qualifizierter Tragwerksplaner 19 Mär 2019 07:00 #64663

statiker99 schrieb: "Aber der Nachweis der Qualifikation ... so what ... ist doch locker schaffbar."

Darum geht es nicht sondern um die Anmaßung eines Landesverbandes.

Ich will von keiner Prüfpflicht befreit werden, im Gegenteil.


Richtig. Kommt von der Kammer überhaupt eine Gegenleistung für das viele Geld? Die schauen noch schulterzuckend zu, wenn uns die HOAI unterm Arsch weggezogen wird, weil die mit irgendwelchem EU Firlefanz nicht vereinbar ist.

Ich sehe den Listeneintrag dort sinnvoll, wo nicht geprüft wird. Aber bei allen anderen Sachen ist es Quatsch. Zweifelt die Kammer hier an der Qualität des Ingenieurstudiums?

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