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Gast
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ist die Mitgliedschaft wirklich Voraussetzung? (offensichtlich ja. War aber m.W. nicht immer so) |
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Letzte Änderung: von DeO.
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... stimmt. Daran habe ich nun nicht gedacht. ![]() Das muss "fürstlich" belohnt werden. ![]() ... und die super Vorteile ![]() erhalte, sind schon opulent. ![]() |
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Noch was !
Für die Verwaltung der Eintragung zahle ich selbstverständlich 2 x - Liste Tragwerksplaner - Liste Entwurfsverfasser |
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Ja natürlich. Werde jedes Jahr zum Neujahrsempfang eingeladen. ![]() |
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... da kann man ja richtig NEIDISCH werden. ![]() Sie gehören aber dann auch zur Elite .... oder ![]() Hauptsache die bieten dann mindestens ein 5 Gänge-Menue dazu an... ![]() |
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Dann arbeitet halt als Statiker und nicht als Tragwerksplaner.
![]() Jetzt mal ganz blöd gefragt: gibt es einen Zwang, in der Ingenieurkammer zu sein? Handelt es sich beim Tragwerksplaner resp. Statiker neuerdings um einen zulassungspflichtigen Beruf? Ich kenne einige Prüfingenieure, die trotz Gründung der BVS weiterhin frei gearbeitet haben. Ich kenne einige Handwerker, die legal nicht in der Handwerkskammer sind. Das soll es bei uns nicht auch geben? Kann ich mir nicht vorstellen! Eine Ausnahme gibt es auf jeden Fall: Statik/Tragwerksplanung im Ingenieurbau. Die wird immer geprüft. Und da fragt auch keiner nach der Eintragung. |
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