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.....wie wäre ein Waldspaziergang in der betroffenen Region?!
Also Förster kontaktieren, wo eine vergleichbare Brücke gebaut wurde, hingehen, dokumentieren, Schwachstellen suchen und dann besser machen......... |
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Du schreibst oben, dass Du die Brücke rechnen sollst, also nicht konstruieren. Als Statiker bekommst Du einen (bestenfalls bestätigten) Bauwerksplan als Grundlage.
Sollst Du jetzt auch den Entwurf machen, also das gesamte konstruktive, dann müssen wir hier komplett anders ansetzen. Oder gehts um eine Semesterarbeit? Auch nicht schlimm, helfen wir trotzdem gerne, man muss es nur vorher wissen ![]() Erste Literaturhinweise: Holst - Brücken aus Stahlbeton und Spannbeton. Dann gab es vom guten alten Informationsdienst Holz eine Broschüre zu Holzbrücken, nützt Dir für die Fragen zum Belag. Geländer wird ebenfalls Holz? Wurde an Anprallschutz / Schrammbord gedacht? Wie gelöst? Bei Holzbelag auf Stahlträgern wird gern Querkraft im Holz aufgrund einzelner Radlast maßgebend. Lasten quer zum Bauwerk (Wind / Kippaussteifung der Stahlträger) beachten - i.d.R. durch Verband in Trägerebene zu lösen. Auflager? Zur Gründung würde ich dringend auf ein Baugrundgutachten verweisen. Das Vorliegen von Erfahrungswerten am Standort schließe ich aufgrund der Fragestellung aus. Gründungstiefe kolk- und frostsicher. Das sind bestenfalls 80 cm, mitunter aber auch deutlich mehr. In Gewässernähe gibts gern auch nicht tragfähige Auelehmschichten... |
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Hallo KaiF,
vielen Dank schon mal für die ganzen Hinweise. Also ich soll dafür den Bauantrag und die Statik machen, wobei vorab erst einmal eine Vorbemessung der Träger und der Bohlen aus Eiche, Geländer soll auch aus Eiche erstellt werden. Ich habe mir überlegt da wie folgt ran zu gehen: - Lastansatz nach DIN 1072 (alte Brückennorm) für Brückenklasse 12/12. Nachweise mit den Lasten dann nach EC. - Nachweis der Stahlträger für 8,20m Spannweite. Wie viele nebeneinander wieß ich noch nicht. Deshalb frage ich nach Literatur oder so. - Bohlen bzw. Kanthölzer aus Eiche. Deshalb auch meine Frage nach Literatur. - Schrammbord ist eine gute Frage, auch Literatur? - Die Brücke überspannt nur einen Bach im Wald und damit in keiner großen Höhe. Für Wind würde ich einen Verband vorsehen, wenn überhaupt erforderlich? - Gründung würde ich zwei Betonklötze bis unter das Flussbett gründen bzw. 80cm tiefer als das Flussbett? Bodengutachten werde ich auf jeden Fall empfehlen und ganz klar darauf hinweisen!! Gruß Jürgi |
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Bei Brücken gibts keinen Bauantrag, weil es eben keine Gebäude sind.
Für die Genehmigung ist der Unterhaltungslastträger zuständig, das ist in den allermeisten Fällen der, für den Du planst. Der hat dafür zu sorgen, dass die Belange aller Betroffenen berücksichtigt werden. Neben den Privaten sind das u.a. Naturschutz, Denkmalschutz (alte Steinbogenbrücke?), Wasserbehörde... Das gesamte Genehmigungsverfahren ergibt sich aus dem Straßengesetz des jeweiligen Bundeslandes. Da bitte zuerst mal reinschauen! Gehe ich jetzt richtig in der Annahme, dass Du den gesamten Bauwerksentwurf machen musst? Schrammbord bei Wirtschaftswegen üblicherweise 20 cm hoch. Bei Holzbrücken i.d.R. ein Balken 20/20, der auf dem Belag befestigt wird. Statischer Nachweis Schrammbordstoß nach DIN 1072 mit gamma=1,0. Verband wird normalerweise immer erforderlich, da die Stahlträger nie torsionssteif gelagert werden und sonst der BDK Nachweis nicht funktioniert. Was Du auch nachweisen musst, ist ein ausreichender Abflussquerschnitt für den Bach unter der Brücke. Darüber Gedanken machen, dass im Wald mitunter mächtig viel Treibholz bei Hochwasser ankommt. |
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Hallo KaiF,
vielen Dank für die Infos. Habe heute schon mit dem Bauamt gesprochen. Nach deren Aussage ist ein normaler Bauantrag einzureichen. Ist ja keine Straße. Nun bin ich am überlegen wie ich die Baukosten für mein Angbot abschätzen kann. Habe auch schon im Netz gesucht, aber nicht richtig etwas gefunden. Kann mir da vielleicht auch jemand helfen? Gruß Jürgi |
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Hallo Jürgi,
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, d.h. ohne Baugrunduntersuchung, und ohne nähere Kenntnis der Örtlichkeit (z.B. wie ist das Objekt anfahrbar) kann man dazu wenig sagen. Vielleicht hilft das ja als Anhaltspunkt: Stahlbetonbrücke auf Spundwand, einspurig, Stützweite 6 m, nur geringe Kosten für Anschluß Straßenbau, keine Sonderaufwendungen für Naturschutz oder Überführung von Installationsleitungen - nur Bauwerk 80.000 bis 115.000 EUR + Mwst., zuzügl. Baugrunduntersuchung, Planungs-, Statik- und Prüfkosten, Genehmigung, Abnahme, etc. macht zusammen (von - bis) ca. 125 bis 175.000 EUR brutto. Holzbrücke mag etwas geringer liegen, bei sehr schlechtem Baugrund Kosten ggf. höher. Das nur als grobe Abschätzung. Gruß mmue |
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