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Hallo KaiF,
hallo mmue, dank für die Antworten. Wie ich Anfangs schon gesagt hatte wurde ich von einem Bauunternehmer mit dem ich öfters zusammen arbeite gefragt ob ich für ihn die Statik erstellen kann. Der Bauherr hat die Angabe von 12to gemacht. Die schriftliche Angebotsaufforderung mit der Nennung der 12to Brücke habe ich schriftlich hier liegen. Dann muss ich dem Bauunternehmer halt sagen, dass ich nur eine Brücke nach den aktuellen Normen rechnen kann und nicht für 12to. Ok, das ist also das eine Thema. Das andere ist nun, wenn ich diese Brücke für 12to rechne, übersehe ich dabei etwas? Und jetzt nicht im Bezug auf die Normen. Ein Nachweis für eine 12to Brücke. Ich habe die Kanthölzer und die Träger für Radlasten und Flächenlasten, Querwind und Schrammbord nachgewiesen. Fehlt hier etwas? Ich möchte mir das nicht schön reden, aber die Konsequenz aus den ganzen Beiträgen ist, dass man eine 12to Brücke nicht rechnen kann und darf. Damit muss ich dem Bauunternehmer sagen geht nicht. Ist das also das Ergebnis aller Beiträge und Meinungen? Gruß Jürgi |
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Mach Dir bitte endlich den Unterschied zwischen rechnen und entwerfen klar!
Wenn Du nur die Statik zu machen hast, dann muss die Baufirma Dir einen (bestenfalls genehmigten) Plan als Grundlage geben (=Entwurf). Das Ding rechnest Du an einem Tag von hinten bis vorne durch und fertig. Wenn da noch die 12to Lastannahme drauf steht, dann umso besser. Wenn Du aber alles machen sollst, also auch den Entwurf, dann gehört bei einer Brücke viel mehr dazu, als sich nur um das reine Tragwerk zu kümmern. Da bist Du in der Rolle des Architekten. Mit allem pipapo incl. Haftung. Und das als blutiger Anfänger. Falls es darauf hinausläuft - Finger weg! |
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Hallo,
@KaiF: So ist es. @Jürgi: Laß mich raten, dein Bauherr ist Landwirt und will Geld sparen. Der BU kennt den Landwirt gut. Und du bist der, der für wenig Geld die Brücke rechnen (nein: planen und rechnen) soll. Und im Zweifelsfall ist der Bauherr Laie (sowieso) und der BU sagt, er wisse das auch nicht so genau, deshalb habe er ja dich ins Boot geholt (logisch, oder?). Na wenigstens hat der Landwirt dann ja genug Geld gespart (wg. der billigen 'Planung'), damit er im Zweifelsfall einen guten Rechtsanwalt bezahlen kann. So, ich bin da raus. Gruß mmue |
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Hallo KaiF,
dank für die Antwort. Ok, also ich soll den Bauantrag und die Statik erstellen. Von einem Entwurf der Brücke selber steht da nichts und das biete ich auch nicht mit an. Ich mache da auch keine Bauleitung oder ähnliches. Nur den Bauantrag selber stellen und gut. Gruß Jürgi |
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Hallo mmue,
nein der Bauherr ist eine Gemeinde. Gruß Jürgi |
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Die Vermutung liegt nahe.
Ich habe mal vor gut 10 Jahren eine Brücke für einen Landwirt gemacht. Kompletter Entwurf mit Genehmigung, weil Gewässer 1.Ordnung drunter. Das Bauwerk selbst war nicht das Problem, das ging so wie gehabt nach "Schema F". Man kann den Landwirten ja nicht mal böse sein deswegen, die haben auch ihre privatwirtschaftlichen Zwänge. |
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