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Nachweis einer 12to Brücke 02 Mär 2016 13:32 #57824

Jürgi schrieb: Hallo mmue,
nein der Bauherr ist eine Gemeinde.
Gruß Jürgi


Oje...ich mag jetzt keinem zu nahe treten oder pauschal urteilen. Aber ich kenne hier Gemeinden, die haben nichtmal ein Bauamt. Da entscheidet dann der Bürgermeister zusammen mit dem Stadtrat über Bauanträge.

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Nachweis einer 12to Brücke 02 Mär 2016 14:10 #57825

Hallo Jürgi,
weshalb tritt nicht die Gemeinde an Dich heran und lässt sich von Dir einen Entwurfsplan, Leistungsverzeichnis etc. pp. erstellen? Wenn die Gemeinde Bauherr ist muss die Brücke "beschränkt" oder "öffentlich" ausgeschrieben werden (hängt von der Höhe der zu erwartenden Bausumme ab). Du rechenst Deine Leistungen nach HOAI ab. Eine Baugenehmigung im Sinne von den üblichen Bauanträgen für Hochbauten gibt es bei Brücken nicht (zumindest hier in BaWü). Es wird zum Bsp. das zuständige Amt informiert, welches für den Bachlauf zuständig ist. Dieses Amt gibt unter Umständen noch an wie der Kolkschutz auszusehen hat. Oder welchen Querschnitt die Brücke haben muss.....usw.
Weshalb hier schon eine Rohbaufirma ihre Finger mit im Spiel hat verstehe ich nicht so ganz?! Ich habe den Eindruck, Du wirst hier abgezockt....

R.

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Nachweis einer 12to Brücke 02 Mär 2016 14:28 #57826

PUB schrieb: ... Dieses Amt gibt unter Umständen noch an wie der Kolkschutz auszusehen hat. Oder welchen Querschnitt die Brücke haben muss.....usw.


In BaWü macht die Wasserbehörde planerische Vorgaben? Traumhaft! Ging hier in Sachsen früher auch. Inzwischen ziehen sich die Ämter mehr auf "digital" zurück und machen nur noch Aussagen zu den eingereichten Unterlagen in der Art "falsch/richtig" bzw. "nachzureichen". Vielleicht wirds mal wieder besser, wenn vom letzten Hochwasser alles durch ist.

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Nachweis einer 12to Brücke 02 Mär 2016 14:34 #57827

KaiF schrieb:

PUB schrieb: ... Dieses Amt gibt unter Umständen noch an wie der Kolkschutz auszusehen hat. Oder welchen Querschnitt die Brücke haben muss.....usw.


In BaWü macht die Wasserbehörde planerische Vorgaben? Traumhaft! Ging hier in Sachsen früher auch. Inzwischen ziehen sich die Ämter mehr auf "digital" zurück und machen nur noch Aussagen zu den eingereichten Unterlagen in der Art "falsch/richtig" bzw. "nachzureichen". Vielleicht wirds mal wieder besser, wenn vom letzten Hochwasser alles durch ist.


Meine letzte Brücke habe ich 2003 geplant, da war es zumindest noch so oder so ähnlich ;-)

@Jürgi: Bremslasten nicht vergessen!

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Nachweis einer 12to Brücke 02 Mär 2016 14:48 #57828

PUB schrieb: Meine letzte Brücke habe ich 2003 geplant, da war es zumindest noch so oder so ähnlich ;-)


Da war alles noch umgänglich, kein Vergleich zu heute!
Inzwischen haben die Behördenmitarbeiter hier regelrecht Panik, irgendwas vorzugeben oder zu entscheiden. Es könnte ja falsch sein. Ich habe manchmal den Eindruck, denen wird von irgendwoher ein völlig falsches Bild vom Thema der Amtshaftung vermittelt.

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Nachweis einer 12to Brücke 02 Mär 2016 16:57 #57829

Jürgi schrieb: Das andere ist nun, wenn ich diese Brücke für 12to rechne, übersehe ich dabei etwas? Und jetzt nicht im Bezug auf die Normen. Ein Nachweis für eine 12to Brücke. Ich habe die Kanthölzer und die Träger für Radlasten und Flächenlasten, Querwind und Schrammbord nachgewiesen. Fehlt hier etwas?


Hallo Jürgi,

.. wie sieht die Lagerung aus (gelenkig, monolithisch … )?
... LF Bremsen und Temperatur berücksichtigt .. ?
… Entwässerung ...?
… liegen Bestandsunterlagen vor ... ?
… unterschätze die Gründung nicht … !

Tipp von mir …
Investiere erst wieder richtig Zeit in den „Auftrag“ wenn Dir die zur seriösen Weiterbearbeitung erforderlichen Unterlagen vorliegen …. wie z.B. genehmigter Brückenentwurf, Gründungsbeurteilung, sowie Aussagen bzgl. etwaig einzuhaltender Auflagen von Behörden …

Trotz der ganzen umfassenden Anmerkungen der Kollegen …
Viel Spaß beim Einarbeiten in den Brückenbau :)

Gruß Lehmann

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