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Bewehrungsabnahmen 04 Sep 2015 06:19 #56401

Hallo Kollegen
ich richte mich vornehmlich an meine österreichischen Kollegen.
Bis dato handhabe ich es bei Bewehrungsabnahmen so, dass ich die Bodenplatte und die Decken anschaue, Wände nur spezielle wandartige Träger.
Ansonsten müsste ich wegene jeder Pfurzwand auf die Baustelle.
Auf dem Plankopf hab ich dann immer stehen gehabt
"die plangemäßen Abmessungen und die plangemäße Lage der Bewehrung ist vom Bauleiter oder dessen Stellvertreter zu kontrollieren und dokumentieren (ÖNORM B 4702 4.2)"
Des Weiteren führe ich immer BewehrungsKONTROLLEN und keine BewehrungsABNAHMEN durch.

Blöd ist nur, dass die 4702 schon vor geraumer Zeit zurückgezogen wurde und in den Nachfolgedokumenten des EC2 ist nix mehr zu finden.
Wie macht ihr das?
Der Verweis auf die HOAI ist obsolet, die wurde wie jeder weiß schon lange zurück gekippt.
In den Leistungsphasen der kostenabschätzung für Planungsleistungen Baumeister, nach dem ich immer anbiete, ist die Bewehrungsabnahme als Grundleistung definiert, ich schreibe dann im Angebot immer "stichprobenartige Kontrolle der Bewehrung" damit ich auf der Baustelle zwecks Bewehrungskontrolle nicht übernachten muss...aber wandle ich in einer rechtlichen Grauzone?

SG
Sebastian

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Bewehrungsabnahmen 04 Sep 2015 11:10 #56408

Hallo,

Der Verweis auf die HOAI ist obsolet, die wurde wie jeder weiß schon lange zurück gekippt.

Du meinst in Österreich? In Deutschland gilt sie.

Gruß
mmue

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Bewehrungsabnahmen 04 Sep 2015 12:10 #56409

Ja, in Österreich.

ich rechne aber auch einiges in Bayern, aber das Glück nach HOAI abzurechnen bzw. anzubieten hatte ich noch nie...
SG
Sebastian

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Bewehrungsabnahmen 04 Sep 2015 20:16 #56410

"....aber wandle ich in einer rechtlichen Grauzone?"

Wahrscheinlich, wie bei allem :)

Ich vermute mal, die Leistungsbeschreibung im Vertrag ist wichtig "stichprobenartige Kontrolle".

Nach meinem (laienhaften) Verständnis ist erst mal jeder für das verantwortlich was er "tut",
also die Baufirma zuerst einmal für die ordnungsgemäße (plangemäße) Erstellung des Bauwerks.

Unsere "stichprobenartige Kontrolle" kann eigentlich nicht viel mehr bedeuten als eine Kontrolle,
daß die Eigenüberwachung (Bauleitung) der ausführenden Fa. funktioniert (und dort bleibt auch die Haftung).

Will der Bauherr mehr, Feldbett aufschlagen. :)

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Bewehrungsabnahmen 04 Sep 2015 20:29 #56411

statiker99 schrieb: Will der Bauherr mehr, Feldbett aufschlagen. :)


nö. Weder anbieten noch annehmen. Dann ist man nämlich Arsch für alles.
Das sind genau die Aufträge die man nicht haben wollen sollte.

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Bewehrungsabnahmen 05 Sep 2015 18:19 #56412

Hi DeO,
ich kenne die deutsche HOAI nicht so genau- aber dann dürftest du keine Auftrag bis LPH 8 annehmen- oder ist dort genau geregelt welche Bauteile man kontrolliert?

SG
Wasti

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