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Gast
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Jo... danke ihr Beiden..... Das werde ich im Zweifel dem Anwalt vor den Latz knallen....!!
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Da kann man nur hoffen, daß Andreas die Mindestsätze in seiner ersten Rechnung nicht unterschritten hat, sonst bekommt er nämlich mit etwas Pech nur diesen Betrag. Wenn ein Bauherr so betrügerisch handelt, müßte eigentlich 2-facher Satz (oder wie bei Privat-Ärzten 3,6 facher Satz ![]() |
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@ Andreas,
ich hätte hier keine Bedenken, dass hier kein Vertrag zustande gekommen wäre. Der Bauherr hat ja Deine Statik angenommen und mit "weitergearbeitet" (er hat sie weitergegeben). Hätte er sie umgehend zurückgeschickt, hättest Du umsonst gearbeitet. Durch die Annahme und Weiterleitung ist durch ein "konkludentes Handeln" ein Vertrag zustande gekommen. Google am nach dem Begriff, das kommt in der Juristerei häufig vor. Aber: Ich bin kein Jurist, habe nur durch einen ähnlichen Fall mal juristisch dazugelernt... |
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Ja, so kenne ich es auch. Habe derzeit auch so einen ähnlichen Fall. Eine Stahlbaufirma hat eine Statik bestellt, gedrängelt, Unterlagen besorgt und und und... Statik abgegeben, Rechnung hinterher und man hört nichts. AG lässt sich per verleugnen. Durch einen Zwischensatz kam raus, dass sein AG wohl die Leistung nicht abgerufen hat (der Stahl liegt fertig auf dem Hof) und er wohl nun Schadensminderung betreibt. Zwei Zahlungserinnerungen mit Nachterminsetzung gab es. Jetzt geht es ohne mit der Wimper zu zucken in das automatische Mahnverfahren. Seine Probleme sind nicht meine. Auf der letzten Nachsetzung stand unten schon "Kopie Akte RA ..." Schaun mer mal. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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@ zeeman
ja klar... wenn man den Ärger wittert am Besten nach HOAI abrechnen. Ich bin mir da ziemlich sicher, dass das aber sogar rechtlich total egal ist. Ich kenne den Fall aus der näheren Umgebung, da hat ein Statiker (der sich zur Ruhe gesetzt hat) die Rechnungen der letzten 2 Jahre die er nicht nach HOAI abgerechnet hat neu geschrieben. So nach dem Motto... oh tut mir Leid, ich habe mich vertan aber ich muss ja nach HOAI abrechnen. ![]() Diese Differenzsummen hat er dann jeweils eingeklagt und tatsächlich Recht bekommen.... Da helfen sogar Verträge nichts, denn eine Honorarvereinbarung unterhalb der HOAI ist ja illegal...!! ![]() ..
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Dieses Verfahren beim Amtsgericht macht vielleicht auf den Laien Eindruck, sonst ist's aber für die Katz. Der Betroffene barucht nur fristgerecht (ohne Gründe, die werden dort nähmlichnicht geprüft) zu widersprechen (beim Amtsgericht) und damit hat sichs. |
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