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Bewehrungsabnahmen 07 Sep 2015 13:16 #56425

Jo... danke ihr Beiden..... Das werde ich im Zweifel dem Anwalt vor den Latz knallen....!!
..

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Bewehrungsabnahmen 07 Sep 2015 15:07 #56426

qwertzuiop schrieb: ..... Du kannst also eine Rechnung nach HOAI mit den Mindestsätzen stellen.


Da kann man nur hoffen, daß Andreas die Mindestsätze in seiner ersten Rechnung nicht unterschritten hat, sonst bekommt er nämlich mit etwas Pech nur diesen Betrag. Wenn ein Bauherr so betrügerisch handelt, müßte eigentlich 2-facher Satz (oder wie bei Privat-Ärzten 3,6 facher Satz :) verlangt werden.

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Bewehrungsabnahmen 07 Sep 2015 15:08 #56427

@ Andreas,

ich hätte hier keine Bedenken, dass hier kein Vertrag zustande
gekommen wäre. Der Bauherr hat ja Deine Statik angenommen
und mit "weitergearbeitet" (er hat sie weitergegeben).
Hätte er sie umgehend zurückgeschickt, hättest Du umsonst gearbeitet.
Durch die Annahme und Weiterleitung ist durch ein "konkludentes Handeln" ein Vertrag zustande
gekommen. Google am nach dem Begriff, das kommt in der Juristerei häufig vor.
Aber: Ich bin kein Jurist, habe nur durch einen ähnlichen Fall mal juristisch dazugelernt...

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Bewehrungsabnahmen 07 Sep 2015 15:25 #56428

FischerH schrieb: @ Andreas,

ich hätte hier keine Bedenken, dass hier kein Vertrag zustande
gekommen wäre. Der Bauherr hat ja Deine Statik angenommen
und mit "weitergearbeitet" (er hat sie weitergegeben).
Hätte er sie umgehend zurückgeschickt, hättest Du umsonst gearbeitet.
Durch die Annahme und Weiterleitung ist durch ein "konkludentes Handeln" ein Vertrag zustande
gekommen. Google am nach dem Begriff, das kommt in der Juristerei häufig vor.
Aber: Ich bin kein Jurist, habe nur durch einen ähnlichen Fall mal juristisch dazugelernt...


Ja, so kenne ich es auch. Habe derzeit auch so einen ähnlichen Fall.
Eine Stahlbaufirma hat eine Statik bestellt, gedrängelt, Unterlagen besorgt
und und und... Statik abgegeben, Rechnung hinterher und man hört nichts.
AG lässt sich per verleugnen. Durch einen Zwischensatz kam raus,
dass sein AG wohl die Leistung nicht abgerufen hat (der Stahl liegt fertig
auf dem Hof) und er wohl nun Schadensminderung betreibt.

Zwei Zahlungserinnerungen mit Nachterminsetzung gab es. Jetzt geht es ohne
mit der Wimper zu zucken in das automatische Mahnverfahren. Seine Probleme
sind nicht meine.

Auf der letzten Nachsetzung stand unten schon "Kopie Akte RA ..."
Schaun mer mal.

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Letzte Änderung: von DeO.

Bewehrungsabnahmen 07 Sep 2015 16:01 #56429

@ zeeman

ja klar... wenn man den Ärger wittert am Besten nach HOAI abrechnen.

Ich bin mir da ziemlich sicher, dass das aber sogar rechtlich total egal ist.
Ich kenne den Fall aus der näheren Umgebung, da hat ein Statiker (der sich zur Ruhe gesetzt hat)
die Rechnungen der letzten 2 Jahre die er nicht nach HOAI abgerechnet hat neu geschrieben.
So nach dem Motto... oh tut mir Leid, ich habe mich vertan aber ich muss ja nach HOAI abrechnen. :whistle:
Diese Differenzsummen hat er dann jeweils eingeklagt und tatsächlich Recht bekommen....
Da helfen sogar Verträge nichts, denn eine Honorarvereinbarung unterhalb der HOAI ist ja illegal...!! B)
..

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Bewehrungsabnahmen 07 Sep 2015 20:57 #56430

KaiF schrieb: Die Rechnung regulär mahnen und dann das Verfahren beim Amtsgericht anschieben. Das geht inzwischen ganz bequem von daheim aus und online. Und je nachdem, wie er der Forderung widerspricht, kannst Du dann die nächsten Schritte planen.


Dieses Verfahren beim Amtsgericht macht vielleicht auf den Laien Eindruck, sonst ist's aber für die Katz.

Der Betroffene barucht nur fristgerecht (ohne Gründe, die werden dort nähmlichnicht geprüft) zu widersprechen (beim Amtsgericht) und damit hat sichs.

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