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Bewehrungsabnahmen 08 Sep 2015 17:31 #56444

Da kann ich als Nicht-Stahlbauer auch eine schöne Geschichte zu erzählen:

Ich sollte für einen Bauherrn für eine Stahlhalle eine Genehmigungsstatik erstellen, damit er die Baugenehmigung erhält und dann an Stahlbaufirmen zur Angebotsvergabe herantreten kann.

Gemacht getan, nach meiner Statik sollten 77 to Stahl verbaut werden.

Ein Stahlbauer hat das von seinem angestellten Statiker vor Angebotsabgabe grob durchrechnen lassen und dann mit ca. 50 to Stahl angeboten. Dadurch lag er recht günstig und bekam den Auftrag.

Als die Statik des SPEZIAL-STAHLBAU-STATIKERS dann fertig (und vor allem geprüft war), lag der Stahlbedarf bei knapp über 80 to :) und man merkte der Stahlbau-Firma an allen Ecken und Enden an, daß die Kalkulation nicht passte.

Auch an den Detailpunkten konnte ich keine super-außergewöhnlichen Stahlbau-Ideen erkennen, welche von meiner Konstruktion entscheidend abwichen.

Damit wollte ich nur sagen, daß man mit den oben gemachten Aussagen von Gustav auch falsch liegen kann.

Wer per se eine Statik eines Kollegen als "falsch" deklariert, sollte dann auch den Mumm haben das darlegen zu können.
Folgende Benutzer bedankten sich: GustavGans

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Bewehrungsabnahmen 09 Sep 2015 09:48 #56445

Hallo Zeemann :)

nehmen wir mal an, du wärst jetzt Projektleiter der von dir zitierten Stahlbaufirma.

Würdest du den Statiker (der bei der Tonnage daneben lag) voll bezahlen?



Danke, dass du mir ein prima Beispiel für meine Argumentation geliefert hast. ;)
Ich lese immer gerne deine Beiträge und verbleibe

Gustav B)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Bewehrungsabnahmen 09 Sep 2015 11:20 #56446

Guten Tag,

also meiner Meinung nach wäre das volle Honorar zu entrichten, da eine Dienstleistung in Auftrag gegeben wurde und es sich somit um einen Dienstleistungsvertrag handelt. Diese Vertragsform schuldet das Erbringen einer Leistung und nicht den Erfolg. D.h. ganz egal was wie berechnet wurde, es ist zu bezahlen.

Gruß

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Bewehrungsabnahmen 09 Sep 2015 12:16 #56447

siehan schrieb: Es liegt wohl eher in Deiner Natur andere aufzuhetzen um anschließend mit Schadenfreude aus sicherem Abstand den Streit zu genießen.


Dabei bleibt es also!

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Bewehrungsabnahmen 09 Sep 2015 13:51 #56448

GustavGans schrieb: Würdest du den Statiker (der bei der Tonnage daneben lag) voll bezahlen? ...


... tja, Gustav, das ist dann wohl das Lehrgeld, das du für die Beauftragung des "falschen" Statikers zahlen musst - denn du hast ja nicht den Spezialisten GustavGans damit betraut... ;)

Ansonsten ist die Frage, was vertraglich vereinbart ist/war, hier ausschließlich von Belang. Und das ist allgemeingültig hier wohl kaum aufzulösen.

Grüße

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Bewehrungsabnahmen 09 Sep 2015 16:35 #56451

Hallo,

also meiner Meinung nach wäre das volle Honorar zu entrichten, da eine Dienstleistung in Auftrag gegeben wurde und es sich somit um einen Dienstleistungsvertrag handelt. Diese Vertragsform schuldet das Erbringen einer Leistung und nicht den Erfolg. D.h. ganz egal was wie berechnet wurde, es ist zu bezahlen.

Also die Erstellung einer Statik ist i.d.R. immer noch ein Werkvertrag, kein (!) Dienstvertrag. Meine Güte.

@ Gustav: Neben manchen qualifizierten Beiträgen neigst du gelegentlich dazu, anderen Kollegen die Kompetenz abzusprechen, falls sie nicht deiner Meinung sind oder das anders rechnen als du. Das scheint chronisch zu sein. Da solltest du an dir selbst arbeiten.

Gruß
mmue

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