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Zur Arnostatik,
nur so kann es funktionieren, alles andere ist bla bla! Entweder man macht es von Anfang an richtig oder mehrmals!!!!! Grüße an alle Bastler von Siegfried |
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Vielen Dank für all die Antworten.
Nach Durchsicht der Unterlagen muss ich mich verbessern, es sind derzeit 2*HEB 120 eingebaut (nicht HEM). Die Stützweite beträt 3,39m. Nachdem der Verkäufer des Neubaus jegliche Mängel an unserem Haus bestreitet und einen Prozess gegen uns führt, um 'Sonderleistungen' einzuklagen. (alles, was nicht explizit in der Baubeschreibung aufgelistet ist), gibt es zu dem Problem die Stellungnahme eines Gutachters. '...Der überschlägige Nachweis der Träger ergibt unter Volllast eine maximale Biegezugspannung von 258 N/mm2 (M= 74.26 kNm) --> zulässige Spannung von 160 N/mm2 weit überschritten.... aber es besteht keine akute Einsturzgefahr...' Eine neuere Rechnung (wir haben nur das Ergebnis) von der Firma, die die Betonfertigteile geliefert hat, kommt auf M= 120kNm bzw. WY = 850 cm3 und empfiehlt daher IPB 240, 2*IPB 180 oder 2*IPBv. (Bitte um Nachsicht, falls Einheiten nicht ganz stimmen, wir haben leider alle Unterlagen nur als Kopien handgeschriebener Dokumente). Gibt es Träger von höherer (mehr als 37) Stahlgüte, die man verwenden könnte? Kann es Probleme beim Austausch geben bzw. lässt sich beim Austausch der Träger die Last abstützen ohne z.B. die Fussbodenheizung zu beschädigen? Vielen Dank |
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Wenn ich das richtig lese, handelt es sich um einen Rechtsstreit, zwischen Ihnen und einem Verkäufer. Sie haben die Profile in der Wand, sind aber überzeugt das er falsch bemessen wurde. Der Verkäufer wiederum bestreitet die Mängel und der Gutachter hat wohl auch keine Ahnung:
Ein paar Denkanstöße: 1.) Also die Träger HEB 120 sollen ein Biegemoment von 74,26 kNm aufnehmen. OK! Die Systemlänge soll 3,39 m betragen. Ich unterstelle das mal als richtig. Daraus folgt eine Biegespannung von 258 N/mm² .. Stimmt! Das habe ich nachgerechnet. Selbst wenn 18 kN/cm² zugelassen wären, wegen eines Lastfalles HZ; der wurde falsch bemessen! Kontext: Es geht um DIN 18800 (3.81) Tabelle 1 Spalte1 Zeile 1 mit Stabilitätsnachweis nach DIN 4112, da izg = 2 x 3,24 = 6,48 cm < c/40 = 339 / 40 = 8,5 ist !! Lamda = 339/(2x3,24) = 52 somit omega = 1,23 a.) Nachweis nach DIN 4112 in Folge des Nachweises nach DIN18800 T.1 (Altnorm 3.81) C/40 < izg ...aha ... c = Seitliche Abstützung ...somit: Sigma = 25,8kN/cm² soll kleiner sein als: izg ... das aber nur :1,14×14/1,23 = 13 kN/cm² ist!! Fazit: Falsch Bemessen!!!!! B.) Durchbiegung = 4,96 x 74,26kNm x 3,39² / (2x864) = 2,45cm > 339/300 = 1,13 cm Fazit: Falsch Bemessen!!!!! 2.) Ja es gibt Stahl mit größerer Stahlgüte. Aber ich rate davon ab! Es kommt in Ihrem Fall auch auf die zul. Durchbiegung des Trägers an. Sie darf nur 339/300 = 1,13 cm betragen!! Und diese Durchbiegung bekommen Se auch nicht mit größerer Stahlgüte nicht hin, denn bei deiden Stahlsorten ist das Elastizitätsmodul gleich! Und damit wird die Durchbiegungsberechnung geführt. Fazit: Nicht verwenden! 3.) Zu Ihren Profilvorschlägen möchte ich gar nicht eingehen, aber rate Ihnen die Kosten für einen Bauingenieur nicht zu meiden. Es kommt immer auf viele Gesichtspunkte an, die man teils nur vor Ort diffenzieren kann. Wenn Sie keinen Bauingenieur kennen, so hinterlasse ich Ihnen einen Link zur Bundesingenieurkammer, wo Sie mit Sicherheit einen Bauingenieur in Ihrer Nähe finden werden. www.bundesingenieurkammer.de/ingenieursuche.htm Mit freundlichen Grüßen Frank Pitz [www.statik.de.ms] |
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Hallo,
was den Gutachter angeht, so frage ich mich, wer den wohl bestellt hat! Ich bin zwar "nur" Statiker und kein Gutachter, aber bei einer überbeanspruchung eines Trägers von ca. 61% (und das betrifft nur die Tragfähigkeit, also keine Durchbiegungsbeschränkung) würde ich vielleicht doch anraten schnell zu handeln. Wenn bis dato noch keine sichtbaren Schäden aufgetreten sind, so liegt das nur daran, das sich im Baukörper Lastumlagerungen eingestellt haben. Ich kann auch nur raten, einen Statiker vor Ort zu Rate zu ziehen. Das wird auch nicht die Welt kosten. Gruß, Michael Hülshorst |
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Hallo,
ich denke mal, der "Gutachter" macht einen kleinen Fehler, indem er nicht die Tragfähigkeit des Trägers, sondern die elastische Spannugsgrenze (Streckgrenze) nachweist. Aber so wie das klingt, wäre hier wohl ein Tragfähigkeitsnachweis angebracht, bzw. ein Nachweis des Biegemoments im vollplastischen Zustand, und dann sind die Träger nämlich ausreichend! (1 x Mpl,y,d = 36 kNm, ,kommt also praktisch hin....) Wenn nicht, probiers mal mit S355 bzw. St52, ein Werkstoff mit höherer Festigkeit und höherem Preis. Gruß |
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Danke für Ihren Beitrag keinStatiker, man bemerkt sofort das Sie keinStatiker sind.
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