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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 08 Okt 2013 15:01 #49491

Hallo Ihr da im www,
Nach etlichen Monaten, einer weiteren Verhandlung und einem Ortstermin am Balkon mit dem Gerichtsgutachter habe ich jetzt das Gutachten vorab in Händen.
Es geht jetzt nur noch um das Geländer, dabei die T 50 Stützen. Die sind laut Statik mit 23%, was ca. 9 kg bedeutet, überbelastet.
Ich habe mir in der Zwischenzeit auch noch eine Statik rechnen lassen, wo die Berechnung elastisch-plastisch durchgeführt wurde. Dabei kommt ein plastischer Formbeiwert von 2,3 bei meinem Profil heraus. Dieser reduziert auf den Wert 1,25 nach DIN 18800 läßt die auftretende Spannung mit 0,98 < 1,0 in den zulässigen Bereich treten.
Daraufhin habe ich den Gutachter beim Ortstermin angesprochen, jetzt im Gutachten kommt er zu dem Schluß, das eine Berechnung el.-pl. nicht in Frage kommt, da das T-Profil örtlich ausbeulen könnte und es der Belastungsgruppe 3 zugeordnet würde. Die Pfosten müßten getauscht werden.
Gab es diese Belastungsgruppen eigentlich schon in DIN 18800? Habe dort nur gefunden, das man ALLE Profile mit dem plast. Beiwert von 1,25 rechnen kann??!!
Nur im neueren EC 3 finde ich diese Belastungsgruppen, der Balkon steht aber seit 2005.
Wäre nett, wenn nochmal jemand helfen könnte.

Gruß Bommel

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 09 Okt 2013 07:31 #49500

Hallo Bommel,

du meinst mit Belastungsgruppen wohl die Querschnittsklassen 1-4 nach EC3, die gab es in DIN 18800 wohl noch nicht.

Was mir aber zu diesem Thema noch aufgefallen ist, das immer wieder von plastischen Reserven gesprochen wurde.
Von der Bundesvereinigung der Prüfingenieure wurde im Nov. 2009 mal eine technische Mitteilung herausgegeben, die sagt folgendes:

Für die Bemessung der Balkon- und Treppengeländer werden häufig Nachweise vorgelegt, bei denen unter den Bemessungslasten die plastischen Querschnittstragfähigkeiten der Geländerbauteile erreicht werden.
Nach DIN 18800-1: 1990-11, Element 705 und 723 sind bei Gefährdung von Leib und Leben durch Verlust der Gebrauchsfähigkeit für Gebrauchsfähigkeitsnachweise die gleichen Regeln wie für den Grenzzustand der Tragfähigkeit zu wählen. Da aber beim Erreichen der plastischen Schnittgrößen der Querschnitt keine weitere Laststeigerung mehr ertragen und theoretisch nur noch wie ein Gelenk verdrehen kann, ist dieser Nachweis kaum zu führen. Ferner sind die Belastungen an den Geländern sowohl nach innen wie nach außen gerichtet anzunehmen. Es kann dadurch zum so genannten fortschreitenden Versagen (Shake-down) kommen. Deshalb ist eine Bemessung gegen die plastischen Querschnittstragfähigkeiten für Geländer nicht zulässig.
Siehe auch EC3: 1993-04, Absatz 4.1.4
mfg
Hubert
Hubert
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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 09 Okt 2013 07:48 #49501

Danke Hubert für deine Antwort.
Damit ist der Gerichtsgutachter wohl nach falscher Norm vorgegangen, da der Balkon seit 2005 steht.
Zu den plastischen Schnittgrößen: die werden doch sowieso auf 1,25 runtergerechnet, obwohl der pl. Formbeiwert bei 2,3 ermittelt wurde. Es sind dadurch doch genügend Reserven vorhanden???
Für mich sowieso eine Farce....der Handlauf, der beidseitig 90° um die Ecke geht, nimmt in der Praxis sowieso fast alle Spannungen weg, das Geländer ist derart steif, bewegt sich oben in HL-Ebene vielleicht 1 cm bei Belastung. Aber wie soll ich das in Zahlen fassen?
Ob ich hier noch einen Prüfstatiker bemühen sollte?
Weiß langsam nicht mehr weiter...
Gruß Bommel

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 09 Okt 2013 09:59 #49504

GustavGans schrieb: Hallo Bommel :)


... du hast ohne Statik gebaut...
... du hast einfach T50 als Pfosten gewählt - einfach so... weil grad im Sonderangebot oder grad Bock drauf hattest.
... du hast Stützen verstellt, einfach so, weil es nach deiner Meinung nötig war
... du hast in Teilbereichen nicht fachgerecht gebaut



und dann wunderst du dich über den Bauherrn????

Der Bauherr ist verantwortlich für sein Eigentum. Wenn er eine mangelhafte tragende Konstruktion abnimmt und seinen Mietern überlässt... handelt er dann nicht grob fahrlässig???

Beantworte bitte mal die letzte Frage!

Gruß Gustav :)

Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 09 Okt 2013 10:05 #49505

Moin Bommel,

wenn das Balkongeländer nicht elastisch nachgewiesen werden kann, entspricht es nicht den regeln der Technik. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Übrigens: Wenn etwas nicht den Regeln der Technik entspricht, dann heißt das nicht, dass etwas sofort einstürzt oder bricht. Ein vom Gesetzgeber gefordertes Sicherheitsniveau wird nicht eingehalten.

Wenn du sagst, "das hält", mag das stimmen. Allerdings steht das nicht zur Debatte, weil der Auftraggeber kein Geländer bestellt hat, welches hält, sondern eines, welches hält UND die geforderten Sicherheiten hat.

Also, über zu hohe Sicherheiten jammern, hilft nichts. Die müssen eingehalten werden, sonst ist das Werk mangelhaft. Ob der Handlauf den Pfosten auch rechnerisch entlastet, kann sein. Vielleicht stellst du noch ein mal eine Skizze ein; dann könnte man dazu mehr sagen. (die Skizzen aus älteren Beiträgen kann man anscheinend nicht aufrufen).

Grüße

Christoff

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 09 Okt 2013 10:10 #49506

Hubert schrieb: Was mir aber zu diesem Thema noch aufgefallen ist, das immer wieder von plastischen Reserven gesprochen wurde.
Von der Bundesvereinigung der Prüfingenieure wurde im Nov. 2009 mal eine technische Mitteilung herausgegeben, die sagt folgendes:


Hallo Hubert,

ich hätte Lust über dieses Thema im Forum zu sprechen.
Wir sollten aber eigenen Ordner aufmachen.
Wenn du Lust hast, gerne.

Gruß Gustav
Me transmitte sursum, Caledoni!

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