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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 24 Feb 2013 09:07 #45633

Hallo siehan,
diesen Teil habe ich nicht eingestellt. Zum ersten schreibt der Statiker, es ist so hinnehmbar, andererseits ist es auch mit wenig Aufwand abstellbar.
Z.Bsp. könnte man in den Randträger UNP 100 im Bereich des Kragarmes einen ausreichend dimensionierten Flachstahl einschrauben und somit verstärken.
Der Statiker hat auch in der neuen Statik mit 3,5 kN gerechnet, das ist insoweit korrekt.
Ich will der Richterin auch folgendes vorrechnen:
Bei 11,6 m² Grundfläche kann ich jede Plattform mit gut 4 to. belasten, das sind ca. 47 Personen pro Plattform. Wo sollen die bitte alle hin? Hätte ich doch vorher gewußt, das auf dem Balkon das alljährliche Straßenfest ausgerichtet werden soll... :-)
Die alte Statik liegt glaub ich dem RA vor. Soll ich da nach Fehlern drin suchen? Wenn ja, welche?

Bommel

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 24 Feb 2013 09:14 #45634

Der Anschluss zwischen Handlauf und Pfosten mit dem Rundstahl 12mm passt nicht. Wie soll der Randträger U100 das Biegemoment aus dem Pfosten aufnehmen, wie wird das offene Profil gegen Verdrehung gehindert? Wie ist der Belag angeschlossen und kann evtl. aussteifende Wirkung erzielen. Im Prinzip steht der Statiker (sein Schwerpunkt ist wohl nicht Stahlbau) im Feuer.

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 24 Feb 2013 09:23 #45635

Wenn Du belegen kannst, dass Du im Prinzip nach den Vorgaben des Bestellers und Statikers gefertigt hast, weshalb solltest Du dann für evtl. Mängel an der Statik und Konstruktion verantwortlich sein? Spreche mit Deinem RA!

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Letzte Änderung: von siehan.

Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 24 Feb 2013 10:30 #45638

Hallo Bommel :)


... du hast ohne Statik gebaut...
... du hast einfach T50 als Pfosten gewählt - einfach so... weil grad im Sonderangebot oder grad Bock drauf hattest.
... du hast Stützen verstellt, einfach so, weil es nach deiner Meinung nötig war
... du hast in Teilbereichen nicht fachgerecht gebaut



und dann wunderst du dich über den Bauherrn????

Der Bauherr ist verantwortlich für sein Eigentum. Wenn er eine mangelhafte tragende Konstruktion abnimmt und seinen Mietern überlässt... handelt er dann nicht grob fahrlässig???

Beantworte bitte mal die letzte Frage!

Gruß Gustav :)
Me transmitte sursum, Caledoni!

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 24 Feb 2013 11:10 #45639

Bommel schrieb:

... Woher kommen die 0,8 und die 0,4 ?

Ich habe oben gelesen:
"Der Handlauf geht also von Stütze zu Stütze und mißt somit ca. 2,9m."

Zu 0.8 m:
Länge zwischen den T-Profilen = 1.30 m (war so angegeben).
Länge der Randfelder des Handlaufs (2.90 - 1.30)/2 =0.80 m, wobei lt. Angabe der Handlauf an den Stützen befestigt ist.

Zum Faktor 0.4:
der besagt, dass von der Last die auf das Randfeld des Holmes einwirkt, bei dem vorliegenden System 40 % in das T-Profil und 60 % in die Stütze gehen.
Der Faktor ist geschätzt, aber wirklichkeitsnah (die T-Profile sind etwas nachgiebig). Damit kann man sich die Berechnung als Gesamtsystem schenken. Das sollte der Statiker verstehen und akzeptieren.

Da er eine Berechnung als Beweismittel vorlegt, ist er - aus meiner juristisch unmaßgeblichen Meinung - in der Pflicht eine korrekte Berechnung vorzulegen.

Das Fass mit den Vorschriften würde ich eher nicht aufmachen, sondern nur auf die vorgelegte Berechnung eingehen.

Sollte die Verbindung zw. Holm und T-Profil zum Problem werden, müsste eine Berechnung am Gesamtsystem durchgeführt werden. Die Chancen stehen sehr gut, dass der Nachweis gelingt, man müsste dann aber plastische Reserven ausnutzen.

Gruß
E.S.

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Aw: Geländerberechnung für Balkonanlage 24 Feb 2013 12:02 #45640

Tach auch,

gab es da nicht mal eine Vorschrift, anhand derer man per Belastungsversuch die Kopfauslenkungen nachweisen konnte. Wenn die unterhalb eines Grenzwertes lag war das Geländer ok?

Mir dünkt da gab es mal was in diese Richtung.

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